Drucksache 17 / 15 439 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Morlang (PIRATEN) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2015) und Antwort Prüf- und Prozessschema zur Veröffentlichung von Daten und Dokumenten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welches Prüf- und Prozessschema zur Auswahl von Daten/Datensätzen und Dokumenten für das Berliner Datenportal (siehe auch Empfehlungen der Berliner Open Data Strategie und der AG Open Data) wird zur Zeit von der Verwaltung des Landes Berlins angewandt? Zu 1.: Ein Prüf- und Prozessschema zur Publikation offener Daten wurde von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe 2013 entwickelt. Das Schema besteht aus fünf einfachen Schritten von der Prüfung der Zuständig- keit einer Behörde zum fraglichen Sachverhalt bis hin zur Bereitstellung in einem offenen Datenformat. Es ist im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe veröffentlicht und über das Berliner Datenprotal abrufbar. 2. In welchen Verwaltungsstellen werden Daten und Dokumente bereits nach dem oben genannten Schema geprüft und gegebenenfalls veröffentlicht und in welchen Verwaltungsstellen gibt es Pläne dies zukünftig zu tun? Zu 2.: Einige Behörden haben Teile des Abschlussbe- richts einschließlich Prüfschema zu einem Leitfaden für Datenbereitsteller gestaltet und bringen somit das Prüf- schema bereits zum Einsatz (z.B. Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf). Zu den Planungen der Verwaltungsstellen wird auf die Antwort zur schriftlichen Anfrage 17/15347 verwiesen. 3. Wann ist die berlinweite Einführung und Anwen- dung dieses Prüfschemas (oder eines anderen Sche- mas/Prozesses) zur Veröffentlichung von Datensätzen der öffentlichen Verwaltung geplant? Zu 3.: Das Schema ist Teil des Abschlussberichts ei- ner ressortübergreifenden Arbeitsgruppe vom Dezember 2013. Der Bericht wurde dem zuständigen Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung im Frühjahr 2014 übergeben und damit allen Ressorts zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung des Schemas ist somit jederzeit möglich. 4. Falls es Probleme oder Hindernisse bei der Einfüh- rung und Anwendung eines einheitlichen Prozesses zur Identifikation zu veröffentlichender Daten und Dokumen- te gibt oder andere Gründe dagegen sprechen, welche sind dies? Zu 4.: Dem Senat sind keine Probleme oder Gründe bekannt, die gegen die Nutzung des vorgeschlagenen Schemas sprechen. Berlin, den 11. Februar 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2015)