Drucksache 17 / 15 453 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2015) und Antwort Bilanzkosmetik bei der Flughafengesellschaft? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Begründung wurden 2012 – wie aus dem Geschäftsbericht der Flughafen Berlin Branden- burg GmbH 2012 hervorgehend – keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Schallschutzmaß- nahmen und Entschädigungsleistungen gebildet, obwohl sich diese Verpflichtungen laut Geschäftsbericht 2012 (S. 43) in einer Höhe von bis zu 444 Millionen Euro beweg- ten? Antwort zu Frage 1: Nach Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) werden Kosten für Schallschutzmaßnahmen, sobald ihre Berechtigung dem Grunde und der Höhe nach geprüft wurde, in der Bilanz der FBB aktiviert, stellen bilanziell also einen Vermö- gensposten dar. Die FBB bilanziert nach handelsrechtli- chen Grundsätzen und bildet deshalb keine Rückstellun- gen für aktivierungspflichtige Maßnahmen. Stattdessen werden die sich aus diesen Maßnahmen ergebenden even- tuellen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB im Anhang des Jahresabschlusses angegeben. Berlin, den 09. Februar 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2015)