Drucksache 17 / 15 454 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 04. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2015) und Antwort Ungenutzte Studienplätze in NC-Fächern? Führt das Dialogorientierte Serviceverfahren in ein Zulassungschaos? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach Presseberichten (u.a. spiegel-online.de vom 30. Januar oder Süddeutsche Zeitung, 2. Februar 2015) sind bis zum Januar dieses Jahres bundesweit 14.579 Stu- dienplätze mit Numerus-Clausus-Beschränkung nicht ver- geben worden. Die tatsächliche Zahl dürfte noch höher liegen, da mehrere Bundesländer, u.a. Berlin, keine Anga- ben gemacht haben. Als Grund wird eine schleppende Vergabe der begehrten Plätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) angegeben. Wie viele NC-be- schränkte Studienplätze in welchen Fächern konnten in Berlin insgesamt und an welchen Universitäten und Hochschulen seit dem Wintersemester 2013/2014 nicht vergeben werden? a) Was waren jeweils die konkreten Gründe und in welchem Zusammenhang standen diese mit dem DoSV? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat mit den Hochschulen ein Verfahren vereinbart, wonach jährlich nach einem festgelegten Da- tenraster die Bewerbungen, Zulassungen, Kapazitäts- und Studienanfängerzahlen abgefragt werden. Der Termin hierfür liegt jeweils etwa Ende Januar/Anfang Februar. Die Terminsetzung orientiert sich zum einen daran, wann die Hochschulen im Stande sind, zuverlässige Daten in diesem Umfang zu liefern, und andererseits an der Not- wendigkeit, wann die Daten in der Senatsverwaltung für die verschiedenen Zwecke (u. a. Kapazitätsermittlung, Hochschulfinanzierung) benötigt werden. Sofern nicht besonders dringliche Gründe vorliegen, wird von weiteren Abfragen zum gleichen Thema abgesehen. Im Anhang sind die Ergebnisse der routinemäßigen Abfragen seit dem Wintersemester 2013/2014 nach statistischen Studi- enbereichen dargestellt. Demnach blieben im Winterse- mester 2013/2014 insgesamt 707 Studienplätze in grund- ständigen Studiengängen und 709 Studienplätze in Mas- terstudiengängen frei, im Sommersemester 2014 waren es 92 Plätze in grundständigen Studiengängen und 217 Plätze in Masterstudiengängen und im Wintersemes- ter 2014/2015 722 Plätze in grundständigen Studiengän- gen und 386 Plätze in Masterstudiengängen. Zu beachten ist dabei, dass die Hochschulen je nach konkreter Stu- diennachfrage zum Teil zusätzliche Studierende in den anderen Studiengängen eines jeweiligen Lehrbereichs zugelassen haben, so dass die Kapazität insgesamt ausge- lastet und in zahlreichen Fächern sogar deutlich überbucht wurde. Zu a): Teilweise liegt die Ursache für frei bleibende Studienplätze in einer zu geringen Nachfrage. So gibt es zum Beispiel in einigen Masterstudiengängen noch nicht genügend Absolventinnen und Absolventen aus den Ba- chelorstudiengängen. Bleibt die Nachfrage in einem be- stimmten Studiengang über mehrere Semester gering, so wird geprüft, ob die Zulassungsbeschränkung aufgehoben werden kann. Die häufigste Ursache für frei bleibende Studienplätze liegt darin, dass sich Studieninteressierte für mehrere Studiengänge und/oder an mehreren Hochschulen bewer- ben. Die Hochschulen sind deshalb gezwungen, anhand der Erfahrungen über das Annahmeverhalten mehr Zulas- sungen auszusprechen, als Studienplätze zur Verfügung stehen (sogenannte Überbuchung). Das Annahmeverhal- ten variiert allerdings von Jahr zu Jahr und ist für die Hochschulen nur sehr schwer kalkulierbar. Für die Hoch- schulen sind Überbuchungen generell mit dem Risiko verbunden, dass mehr Studierende den Studienplatz an- nehmen als Plätze vorhanden sind, so dass es zu Überlas- tungen in einzelnen Studiengängen kommt. Sollten nach Ablauf der Annahmefrist Studienplätze frei bleiben, so werden Nachrückverfahren durchgeführt. Da jedoch die Bewerberinnen und Bewerber, die im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, oft bereits eine anderweitige Zusage erhalten haben, verschlechtert sich das Annahme- verhalten mit jeder Runde des Nachrückverfahrens. Für diese Probleme soll die Koordinierung durch das Dialog- orientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 454 2 Hochschulzulassung Abhilfe schaffen: Bewerberinnen und Bewerber erhalten entsprechend ihrer Priorisierung nur eine Zulassung. Diejenigen, die einen Studienplatz annehmen, werden an allen übrigen Hochschulen aus den Bewerberlisten gestrichen, so dass die Zulassungen im Nachrückverfahren gezielt an solche Studieninteressierte gehen, die bisher noch kein Studienplatzangebot erhalten haben. Dieser Koordinierungseffekt kommt jedoch in der Einführungsphase noch nicht voll zur Geltung, da sich noch nicht alle Hochschulen am Verfahren beteiligen bzw. sich Studieninteressierte für weitere Fächer bewer- ben, die noch nicht vom Verfahren erfasst werden. Zudem müssen die Hochschulen zunächst neue Erfahrungen über das Annahmeverhalten sammeln. Mit steigender Teil- nahme von Hochschulen am DoSV ist zu erwarten, dass sich der Koordinationseffekt verstärkt. Eine vollständige Koordinierung ist jedoch auch mittelfristig nicht zu er- warten, da es absehbar eine Reihe von Studienangeboten geben wird, die weiterhin nicht über das DoSV bedient werden (zum Beispiel NC-freie Studiengänge, Zulassun- gen in höhere Fachsemester). Masterstudiengänge sind aufgrund der spezifischen Zulassungs- und Auswahlrege- lungen generell vom DoSV ausgenommen. Von der Humboldt-Universität wird zudem angemerkt, dass in der Koordinierungsphase 2 zugewiesene Studienplätze nicht zurückgegeben werden können; dies wäre jedoch nötig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber beispielsweise eine Zulassung außerhalb des DoSV erhält. Im aktuellen Wintersemester sind in den Studiengän- gen, die am DoSV teilgenommen haben, nur in zwei Stu- diengängen Plätze in relevantem Ausmaß frei geblieben: (1) Beim Bachelorstudiengang Agrarwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin liegt die Ursache darin, dass in diesem Semester der Nachweis eines acht- wöchigen Praktikums als zusätzliche Zulassungsvoraus- setzung erprobt wurde. (2) Für den Bachelorstudiengang Werkstoffwissenschaften der Technischen Universität Berlin lagen nicht genügend Bewerbungen vor. Zur vergleichsweise gravierenden Minderauslastung an der Freien Universität im Wintersemester 2013/2014 merkt die Universität an, dass dies unterschiedliche Ursa- chen hatte: In zahlreichen geisteswissenschaftlichen Fä- chern sowie in einigen naturwissenschaftlichen Fächern sei die Nachfrage signifikant zurückgegangen, so dass freie Plätze auch im Losverfahren nicht mehr vergeben werden konnten. Die erstmals im Rahmen des DoSV eingebundenen und stark nachgefragten Studiengänge konnten in den Koordinierungsphasen nicht voll ausgelas- tet werden, so dass lokale Nachrückverfahren nötig wur- den. Im aktuellen Wintersemester hat die Freie Universi- tät die Überbuchungsquoten anhand dieser Erfahrungen angepasst. 2. Das DoSV würde aufgrund einer weit verbreiteten Skepsis bei vielen Universitäten und Hochschulen nur vereinzelt genutzt werden. Welche Berliner Universitäten und Hochschulen nehmen seit wann mit welchen Fächern am DoSV teil? a) Welche Universitäten und Hochschulen mit wel- chen NC-beschränkten Fächern nicht und warum nicht? b) In welchen Semestern wurde an welchen Universi- täten und an welchen Hochschulen ein eigenes Nachrück- verfahren initiiert, weil zu wenige Studienplätze über das DoSV besetzt werden konnten? Zu 2.: Die Berliner Hochschulen nehmen mit den in der Tabelle 1 genannten Bachelor- bzw. Staatsexamens- studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 454 3 Tabelle 1: Studiengänge der Berliner Hochschulen, deren Zulassungsverfahren im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens erfolgt Freie Universität Berlin Biochemie, Chemie seit Sommersemester 2013 Psychologie, Rechtswissenschaft seit Wintersemester 2013/2014 Volkswirtschaftslehre seit Wintersemester 2014/2015 Humboldt-Universität zu Berlin Agrarwissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Psychologie, Rechts- wissenschaft, Volkswirtschaftslehre seit Wintersemester 2014/2015 Technische Universität Berlin Chemie im Wintersemester 2013/2014, danach zulassungsfrei Chemie-Ingenieurwesen, Maschinenbau, Physikalische Ingenieurwis- senschaft, Verkehrswesen, Werkstoffwissenschaften seit Wintersemester 2013/2014 alle übrigen zulassungsbeschränkten Studiengänge ab Sommersemester 2015 Beuth-Hochschule für Technik Berlin Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau seit Sommersemester 2014 Betriebswirtschaftslehre dual, Wirtschaftsingenieurwesen/Bau, Wirt- schaftsingenieurwesen/Maschinenbau seit Wintersemester 2014/2015 Biotechnologie ab Sommersemester 2015 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Bauingenieurwesen, Maschinenbau seit Sommersemester 2014 Betriebswirtschaftslehre, Maschinenbau – Fernstudium, Wirtschaftsingenieurwesen – Fernstudium, Wirtschaftsrecht seit Wintersemester 2014/2015 Elektrotechnik, Betriebswirtschaftslehre – Fernstudium, Wirtschaftsinformatik , Wirtschaftsingenieurwesen ab Sommersemester 2015 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Business Administration, Economics, Wirtschaftsinformatik, Wirt- schaftsrecht seit Wintersemester 2014/2015 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin Soziale Arbeit ab Sommersemester 2015 Zu a): Das DoSV führt nur zu den gewünschten Koor- dinierungseffekten, wenn möglichst viele Hochschulen mit denselben oder inhaltlich ähnlichen Fächern daran teilnehmen. Die Stiftung für Hochschulzulassung gibt in der Einführungsphase Fächercluster vor, für die den Hochschulen eine Teilnahme empfohlen wird. Für Studi- engänge außerhalb der Fächercluster ist in der Einfüh- rungsphase kein Koordinierungseffekt zu erwarten. Daher ist mit den Berliner Hochschulen in den Hochschulverträ- gen die schrittweise Beteiligung am Dialogorientierten Serviceverfahren vereinbart; siehe dazu die Antwort zu Frage 5. Die Beteiligung der „Alice-Salomon“- Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik mit dem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit hat sich aufgrund technischer Probleme und Abstimmungsschwierigkeiten verzögert und erfolgt nun ab dem Sommersemester 2015. Zu b): Grundsätzlich werden stets Nachrückverfahren durchgeführt, solange genügend Bewerbungen vorliegen. An der Freien Universität mussten im Wintersemester 2013/2014 mehrere lokale Nachrückverfahren durchge- führt werden. Durch erhöhte Überbuchungsquoten waren im Wintersemester 2014/2015 keine Nachrückverfahren notwendig, allerdings waren dafür im Ergebnis vier von fünf Studiengängen überausgelastet. Die Technische Universität musste keine Nachrückverfahren durchführen: Von den fünf Studiengängen, die am DoSV teilgenom- men haben, sind in vier Studiengängen alle Plätze besetzt worden, in einem Studiengang lagen nicht ausreichend Bewerbungen vor. An der Humboldt-Universität, der Beuth-Hochschule für Technik und der Hochschule für Technik und Wirtschaft wurden lokale Nachrückverfah- ren durchgeführt. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht wurden lediglich Überbuchungsanpassungen zur planmäßigen Verfahrenssteuerung genutzt; eigene Nach- rückverfahren waren für die DoSV-Studiengänge nicht nötig. 3. Beim DoSV gäbe es nach Presseberichten immer noch Probleme bei der Datenübermittlung durch die Uni- versitäten und Hochschulen. Welche diesbezüglichen Probleme und welche Vorschläge zur Lösung dieser sind dem Senat bekannt? Zu 3.: Die Nachfrage bei den Hochschulen hat erge- ben, dass überwiegend keine technischen Probleme bei der Datenübermittlung auftreten. Die Humboldt- Universität „hat ihren Konnektor auf Basis der gut dokumentierten Schnittstelle selbst entwickelt und nutzt die dezentrale Bewerbung. In dieser Konstellation erfolgte die Datenübermittlung völlig problemlos; die Verfügbar- keit war jederzeit hervorragend, seitens der Stiftung für Hochschulzulassung gab es keine (unangekündigten) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 454 4 Ausfallzeiten.“ Die Technische Universität „nutzt aktuell die Möglichkeit, ein Bewerbungsportal auf hoch- schulstart.de zu betreiben und die Daten mittels eines von der Firma ITSO entwickelten Konverters zwischen hoch- schulstart.de und dem lokalen Zulassungssystem HIS- ZUL auszutauschen. In einzelnen Bereichen kommt es hierbei zu Problemen, da bei der Entwicklung des Kon- verters noch nicht alle im Betrieb unter Echtbedingungen auftretenden Szenarien und daraus resultierenden Anfor- derungen berücksichtigt werden konnten. Die TU Berlin steht in engem Kontakt mit ITSO, der Stiftung für Hoch- schulzulassung sowie der HIS, um auftretenden Proble- men möglichst frühzeitig begegnen zu können. Diese Schwierigkeiten beeinträchtigen jedoch nicht das Verfah- ren insgesamt und führen nach bisheriger Erfahrung we- der zu einer Verzögerung der Vergabeverfahren noch dazu, dass Plätze unbesetzt bleiben.“ An der Freien Universität , der Beuth-Hochschule für Technik und der Hochschule für Wirtschaft und Recht traten keine techni- schen Probleme auf. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft verweist auf Schnittstellenprobleme, die aus den unterschiedlichen Systemen der Hochschulen, von uni-assist und von Hoch- schulstart resultieren. Dies führe zu einem hohen Auf- wand im Hochschulrechenzentrum und bei den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern im Bereich Zulassung und Immatrikulation. Die „Alice-Salomon“-Hochschule nimmt aktuell erstmalig am DoSV teil. Die Hochschule berichtet von erheblichen Problemen, die insbesondere auf Mängel der Softwarelösung Hisconnect zurückgehen. Die Zusammenarbeit mit der HIS e. G. erweise sich als äußerst schwierig. Darüber hinaus stellt die Hochschule „diverse technische Dysfunktionalitäten“ fest, „konket in Bezug auf die Generierung von Auswahlpunkten zur Feststellung studienrelevanter Kompetenzen sowie hin- sichtlich der Abbildung EDV-technischer Plausibilitäten“. Auch bereite die Bearbeitung von Studienberechtigten gemäß § 11 Abs. 2 und 3 des Berliner Hochschulgesetzes Schwierigkeiten. Insgesamt ergäben sich ein hoher zu- sätzlicher Bearbeitungsaufwand und Verzögerungen im Zulassungsprozess. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geht davon aus, dass sich die technischen Probleme der Hochschule ebenso wie an den anderen Hochschulen lösen lassen. 4. Wie bewertet der Senat die Aussage der Freien Universität, von einem feststellbaren Effekt der Koordi- nierung durch das Dialogorientierte Serviceverfahren kann noch nicht die Rede sein, der Aufwand sei höher, als der zusätzliche Nutzen? Zu 4.: Die Erfahrungen der Hochschulen mit dem Dia- logorientierten Serviceverfahren sind offenbar sehr unter- schiedlich. So berichtet die Technische Universität Berlin in einer Presseerklärung vom 9.10.2014, dass sich die Teilnahme am DoSV bewährt habe und dass deshalb bereits ab dem Sommersemester 2015 die Studienplätze in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen über das DoSV vergeben werden sollen. Die Freie Universität Berlin hat wiederholt den Ein- bruch der Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2013/2014 mit der Teilnahme am DoSV in Verbindung gebracht. Tatsache ist jedoch, dass in den betreffenden Studiengängen (Biochemie, Chemie, Psychologie, Rechtswissenschaft) lediglich ein Platz im Bachelorstudi- engang Biochemie und 17 Plätze im Bachelorstudiengang Chemie unbesetzt blieben. Die Ursache für Letzteres sieht der Senat eher darin, dass im gleichen Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin die Zulassungsbeschrän- kung im Bachelorstudiengang Chemie aufgehoben wurde. Der überwiegende Teil der im Wintersemester 2013/2014 frei gebliebenen Studienplätze an der FU war somit nicht durch das DoSV verursacht. Ich verweise hierzu auch auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15031, Frage 4. Wie in der Antwort zu Frage 1a) bereits ausgeführt, kann sich der Koordinierungseffekt erst entfalten, wenn das DoSV auf weitere Hochschulen und Fächercluster ausgeweitet wird. Neben der Freien Universität berichten auch die Beuth-Hochschule für Technik und die Hoch- schule für Technik und Wirtschaft von einem erhöhten personellen Aufwand. Andere Hochschulen, wie die Technische Universität, zeigen sich vollauf zufrieden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beobachtet die Entwicklung aufmerksam. Sie geht derzeit davon aus, dass sich der anfängliche Aufwand im einge- spielten Verfahren wieder reduzieren wird und die Hoch- schulen durch den Austausch ihrer Erfahrungen die inter- nen Prozesse optimieren können. Für eine weitergehende Bewertung sollen die Erfahrungen in den kommenden Semestern abgewartet werden. 5: Das BMBF geht davon aus, dass das DoSV bis zum Wintersemester 2017/2018 flächendeckend für alle NC- beschränkten Studienfächer eingesetzt werden soll und sieht die Länder in der Verantwortung. Ist der Senat der Meinung, die Berliner Universitäten und Hochschulen können und wollen diese Vorgabe des Bundes einhalten? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht und welche Maßnahmen müssten bis wann und von wem getroffen werden, um den Termin zu halten?)? Zu 5.: Die Stiftung für Hochschulzulassung sieht die schrittweise Einführung des DoSV vor. Dabei sollen nacheinander bestimmte Fächercluster in das Verfahren einbezogen werden. Darauf aufbauend wurde mit den Hochschulen im Rahmen der Hochschulverträge 2014-2017 Folgendes vereinbart: § 19 Stiftung für Hochschulzulassung Die Hochschulen beteiligen sich nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen auf Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung am verabredeten dialogorientierten Serviceverfahren zur Hochschulzulassung. Studiengänge mit künstlerischer Eignungsprüfung sind hiervon ausge- nommen. Die Hochschulen verpflichten sich, bis Ende 2014 die technischen und organisatorischen Vorausset- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 454 5 zungen zu schaffen, die hochschulseitig für eine effektive und effiziente Umsetzung des dialogorientierten Service- verfahrens notwendig sind. Bei einer schrittweisen Betei- ligung orientieren sie sich an den in den Gremien der Stiftung festgelegten Fächerclustern. Grundsätzlich unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Zielstellung der Stiftung für Hochschulzulassung, die Studienplätze ab dem Wintersemester 2017/2018 vollumfänglich im Rah- men des DoSV zu vergeben. Wie unter 4. erwähnt, will die Technische Universität Berlin bereits ab dem Som- mersemester 2015 alle zulassungsbeschränkten Studien- gänge flächendeckend über das DoSV vergeben. 6. Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, die Senatsverwaltung für Wissenschaft könne zwar keine Zahlen über freie Studienplätze nennen, es denke aber über “Abzüge bei der Finanzierung” nach und drohe Mittel “möglicherweise an andere Berliner Hochschulen zu vergeben”. Welche diesbezüglichen konkreten Ideen oder Planungen gibt es in der Senatsverwaltung für Wissen- schaft und ab wann sollen diese umgesetzt werden? a) Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach wel- chen Regelungen in den Hochschulverträgen wären sol- che Maßnahmen möglich? Zu 6.: Die Mittelzuweisung an die Berliner Hochschu- len ist in den Hochschulverträgen für die Laufzeit 2014 bis 2017 geregelt. Dort ist in § 1 die leistungsbasierte Hochschulfinanzierung vereinbart, die unter anderem die Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit als Indika- tor enthält. Freie Studienplätze können demnach zu finan- ziellen Einbußen führen, soweit sie nicht durch zusätzli- che Studierende in anderen Fächern oder durch Übererfül- lungen in anderen Leistungsindikatoren ausgeglichen werden. Sollten auf diese Weise Mittel von einer Hoch- schule nicht ausgeschöpft werden, so werden diese antei- lig für die über den Kappungsgrenzen liegenden Leistun- gen im Bereich Lehre an die anderen Hochschulen verteilt (vgl. Anlage 1 der Hochschulverträge). Damit wird die in den Hochschulverträgen vorgesehene Gesamtfinanzierung vollständig den Hochschulen zugeleitet. Es gibt auch keine Ideen oder Planungen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, das System der Hoch- schulfinanzierung während der Vertragslaufzeit zu än- dern. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 454 6 Anhang Tabelle 2: Anzahl der frei gebliebenen Studienplätze in zulassungsbeschränkten grundständigen und Masterstudiengängen an den Berliner Hochschulen, nach statistischen Studienbereichen (WiSe = Wintersemester, SoSe = Sommersemester) Bachelor und andere grundständige Studiengänge Masterstudiengänge WiSe 2013/2014 SoSe 2014 WiSe 2014/2015 WiSe 2013/2014 SoSe 2014 WiSe 2014/2015 Freie Universität Berlin 401 1 102 381 49 74 Sprach- und Kulturwissenschaften 292 7 238 20 11 Allgemeine und vergleichende Literatur- und Sprachwissenschaften 3 Altphilologie, Neugriechisch 44 24 Anglistik, Amerikanistik 47 3 6 Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften 72 4 82 11 Erziehungswissenschaften 15 Germanistik 13 30 Geschichte 7 43 17 Katholische Theologie/Religionslehre 12 Kulturwissenschaften 3 Philosophie 6 Politikwissenschaften 3 Romanistik 109 11 3 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 5 32 15 Regionalwissenschaften 29 Sozialwissenschaften 15 Wirtschaftswissenschaften 5 3 Mathematik, Naturwissenschaften 95 1 81 87 16 47 Biologie 12 30 16 4 Chemie 25 1 3 13 5 Geographie 22 7 Geowissenschaften (ohne Geographie) 46 50 7 Informatik 12 28 1 15 Mathematik 4 Physik 10 16 Kunst, Kunstwissenschaft 9 14 24 1 Theater- und Medienwissenschaften 13 1 Kunst, Kunstwissenschaft allgemein 9 14 11 7 Humboldt-Universität zu Berlin 80 280 218 71 136 Sprach- und Kulturwissenschaften 45 110 83 59 73 Allgemeine und vergleichende Literatur- und Sprachwissenschaften 1 6 Altphilologie, Neugriechisch 24 Anglistik, Amerikanistik 3 10 Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften 2 55 Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 8 7 Erziehungswissenschaften 7 Evangelische Theologie/Religionslehre 12 Germanistik 3 4 1 1 Geschichte 4 43 38 33 36 Kulturwissenschaften 4 3 Philosophie 9 3 17 Psychologie 2 Romanistik 5 2 Sonderpädagogik 11 16 Sport 4 Sport, Sportwissenschaft 4 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 81 2 26 Politikwissenschaften 1 Rechtswissenschaften 2 5 Regionalwissenschaften 3 2 Sozialwissenschaften 65 3 Wirtschaftswissenschaften 13 15 Mathematik, Naturwissenschaften 35 31 30 10 17 Biologie 3 1 1 2 Chemie 3 12 Geographie 1 9 9 Informatik 14 15 20 15 Physik 18 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 136 24 16 Agrarwissenschaften 136 24 16 Kunst, Kunstwissenschaft 3 Theater- und Medienwissenschaften 3 Technische Universität Berlin 95 20 193 86 39 106 Sprach- und Kulturwissenschaften 4 19 20 23 Allgemeine und vergleichende Literatur- und Sprachwissenschaften 3 6 Geschichte 11 17 Kulturwissenschaften 4 19 Philosophie 6 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 2 7 1 6 Sozialwissenschaften 7 Wirtschaftswissenschaften 2 1 6 Mathematik, Naturwissenschaften 40 18 16 22 Chemie 3 17 16 20 Informatik 1 2 Mathematik 21 Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 16 8 Ingenieurwissenschaften 49 20 167 47 23 55 Architektur 2 2 Ingenieurwesen allgemein 60 38 23 21 Maschinenbau/Verfahrenstechnik 36 20 57 2 19 Raumplanung 13 50 5 1 Verkehrstechnik, Nautik 12 Charité - Universitätsmedizin Berlin 12 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 12 Gesundheitswissenschaften allgemein 12 Beuth-Hochschule für Technik Berlin 71 66 75 11 39 17 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 3 Wirtschaftswissenschaften 1 3 Mathematik, Naturwissenschaften 10 6 1 6 2 2 Informatik 10 6 1 6 2 2 Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften 1 7 Agrarwissenschaften, Lebensmitteltechnologie 1 7 Ingenieurwissenschaften 59 53 71 5 37 15 Elektrotechnik 46 19 29 Ingenieurwesen allgemein 13 10 6 Maschinenbau/Verfahrenstechnik 36 7 39 5 2 12 Wirtschaftsingenieurwesen 10 3 3 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 10 5 49 10 19 32 Sprach- und Kulturwissenschaften 8 7 Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein 8 7 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 Wirtschaftswissenschaften 1 Mathematik, Naturwissenschaften 2 Informatik 2 Ingenieurwissenschaften 4 5 41 10 11 32 Elektrotechnik 1 Ingenieurwesen allgemein 4 27 10 10 32 Maschinenbau/Verfahrenstechnik 1 4 Wirtschaftsingenieurwesen 4 10 Kunst, Kunstwissenschaft 4 Gestaltung 4 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 50 15 2 9 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 22 7 2 3 Rechtswissenschaften 2 1 Wirtschaftswissenschaften 22 5 2 2 Mathematik, Naturwissenschaften 11 6 6 Informatik 11 6 6 Ingenieurwissenschaften 17 2 Wirtschaftsingenieurwesen 17 2 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 8 1 Sprach- und Kulturwissenschaften 2 Erziehungswissenschaften 2 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 1 Sozialwesen 1 Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften 6 Gesundheitswissenschaften allgemein 6 Gesamtergebnis 707 92 722 709 217 386