Drucksache 17 / 15 458 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 03. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2015) und Antwort Bilanzkosmetik bei der Flughafengesellschaft? (2) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Mit welcher Begründung wurden die neun Kommanditgesellschaften, an denen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beteiligt ist („Dalandi“) und die als Leasinggeber für neun zu errichtende Gebäude fungieren, im Geschäftsjahr 2013 erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen? Antwort zu Frage 1: Mit Abschluss der Baumaßnah- men und der anschließenden Verpachtung der Gebäude an die FBB sind die Dalandi Grundstücksverwaltungsgesell- schaften GmbH & Co. Objekt Kommanditgesellschaften als Zweckgesellschaften im Sinne des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustufen, da die FBB aufgrund der vertraglichen Regelungen die Mehrheit der Chancen und Risiken trägt. Im Ergebnis dessen waren die neun Gesellschaften erst- malig zum 1. Januar 2013 in den Konzern einzubeziehen. Frage 2: Mit welcher Begründung wurde in den ver- gangenen Jahren so verfahren, dass die o. g. Gesellschaf- ten nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden und Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingverträgen mit den o. g. Gesellschaften als außerbilanzielle Geschäf- te verbucht wurden? Antwort zu Frage 2: Die unter 1. genannte Regelung fand erstmalig im Geschäftsjahr 2013 ihre Anwendung, da mit Fertigstellung der einzelnen Gebäude und deren anschließender Verpachtung an die FBB die Dalandi- Gesellschaften nunmehr als Zweckgesellschaften gem. § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustufen waren. Bis zum 31. Dezember 2012 waren daher die Dalandi- Gesellschaften zutreffend kein Bestandteil des Konsoli- dierungskreises und wurden daher nicht in den Konzern- abschluss einbezogen. Aufgrund dessen waren die finan- ziellen Verpflichtungen aus den Leasingverträgen bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2012 im Konzernan- hang gem. § 314 Nr. 2a HGB analog den Angaben im Jahresabschluss der FBB gesondert anzugeben. Frage 3: Welche Änderungen der Eigentumsverhält- nisse und/oder der Struktur der o. g. Gesellschaften haben sich seit 2012 ergeben? Antwort zu Frage 3: Keine. Berlin, den 10. Februar 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2015)