Drucksache 17 / 15 466 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 05. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XXII: Aus 30 Millionen wurden 4 – Was ist passiert bei den Freunden der Staatsoper? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage fußte die noch bis 2009 verlautbarte Annahme des Senats, der Verein der Freunde und Förderer der Staatsoper würde seiner Ankündigung nachkommen, 30 Millionen Euro für die Sanierung der Deutschen Staatsoper Unter den Linden bereitzustellen? Zu 1.: In den Gesprächen mit dem Verein der Freunde und Förderer der Staatsoper Unter den Linden bekräftigte der damalige Vereinsvorsitzende Herr Peter Dussmann mehrfach, für die Sanierung der Staatsoper einen Betrag in Höhe von 30 Mio. Euro privat akquirieren zu wollen. Die Höhe dieser vom Verein in Aussicht gestellten finan- ziellen Unterstützung, mit der noch 2009 auf der Web- Seite des Vereins geworben wurde, ist nach dem gesund- heitlich bedingten Ausscheiden von Herrn Dussmann als Vorsitzender des Vereins im Jahre 2009 durch dessen Nachfolger Herrn Dr. Tessen von Heydebreck korrigiert worden. 2. a) Ab welchem Zeitpunkt und durch welche Ereig- nisse wurde diese Annahme auf Senatsseite revidiert? b) Wann und in welcher Form erfolgte eine offizielle Stellungnahme des Senats dazu, dass nicht mehr mit 30 Millionen Euro durch den Verein der Freunde und Förde- rer der Staatsoper zu rechnen sei? Zu 2.: Mit Schreiben vom 07. Juni 2010 teilte der Verein der Freunde und Förderer der Staatsoper Unter den Linden mit, dass eine auf 30 Mio. Euro festgeschriebene Selbstverpflichtung nicht abgegeben und die Erbringung dieses Betrages zur Sanierung der Staatsoper nicht ge- währleistet werden könne. a) Eine offizielle Stellungnahme des Senats gab es nicht. 3. a) Unter Bezugnahme auf die Antwort auf Punkt 3. der Drucksache 17/15287, welche Anfragen (mit wel- chem Datum und in welchem Kostenrahmen) sind bezüg- lich Großplakat-Werbung vonseiten des Vereins der Freunde und Förderer oder seinen Mitgliedern wann ein- gegangen, welche Abstimmungen zwischen welchen Stellen gab es zur Ermöglichung von Großplakat- Werbung an der Baustellenfassade und wo sind diese Abstimmungen dokumentiert? b) Inwieweit wurde die Möglichkeit der Großplakat- Werbung im Rahmen der Zusage von 30 Millionen Euro im Vorfeld der Sanierungsarbeiten zwischen Senat und Freundeskreis erörtert, sodass eine entsprechende An- nahme vereinsseitig vorliegen konnte und wo sind diese Erörterungen dokumentiert? Zu 3.: In Beantwortung der Anfrage von Herrn Peter Dussmann vom 28. Juli 2008, eingegangen bei der Se- natskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten am 30. Juli 2008, in Bezug auf eine mögliche Inanspruchnahme von Werbeflächen an der Staatsoper Unter den Linden zur Generierung privater Einnahmen durch Großposterwer- bung wurde mitgeteilt, dass Leistungen, die das Land Berlin vergibt, gemäß Landeshaushaltsordnung ausge- schrieben werden müssen. Unabhängig davon schränkten bauordnungsrechtliche Gründe, nach denen Großplakate zur kommerziellen Werbung in der historischen Mitte Berlins gesonderten Bestimmungen unterliegen, die Mög- lichkeiten zur Akquise von finanziellen Mitteln ein, so- dass das erklärte Ziel des Vereins, 30 Mio. Euro zur Un- terstützung der Sanierung der Staatsoper zur Verfügung zu stellen, letztendlich vom Verein aufgegeben wurde. Herr Dussmann ging seinerzeit von Einnahmemöglichkei- ten für den Verein in einer Größenordnung von ca. 750.000 Euro pro Jahr aus. Der Vorgang ist in Schrift- wechseln und Vermerken dokumentiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 466 2 a) Im Vorfeld der Zusage des Vereins der Freunde und Förderer der Staatsoper Unter den Linden, 30 Mio. Euro privat akquirieren zu wollen, wurde die Möglichkeit einer Großplakatwerbung nicht erörtert. 4. Ist dem Senat bekannt, welche Berechnungsgrund- lage der Verein der Freunde und Förderer verwendet haben könnte, um 25,9 Millionen Euro Einnahmen durch die Bespielung der Baustellenfassade mit Großplakat- Werbung zu erzielen? Zu 4.: Nein. 5. Ist dem Senat bekannt, wie der Verein gedachte, Einnahmen aus der Bespielung einer Fassade einer durch Landesmittel finanzierten Baustelle als seine eignen Ein- nahmen zu verbuchen, um diese dann wieder dem Land als Spenden zur Verfügung zu stellen? Zu 5.: Nein. Berlin, den 19. Februar 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015)