Drucksache 17 / 15 469 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2015) und Antwort Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurden die Verwendungsnachweise des Trägers, Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. Berlin, das letzte Mal geprüft? Zu 1.: Die vertiefte Prüfung des Verwendungsnach- weises erfolgte zuletzt im Jahr 2014 für das Bewilligungs- jahr 2012. 2. Über welchen Zeitraum erstreckte sich diese Prü- fung? Zu 2.: Die Prüfung bezog sich auf den Verwendungs- nachweis für das Bewilligungsjahr 2012. 3. In welchen Abständen ist eine Prüfung normaler- weise vorgeschrieben? Zu 3.: Gemäß Ziffer 11 der Ausführungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung ist der in der Regel jähr- lich vom Zuwendungsempfänger vorzulegende Verwen- dungsnachweis zu-nächst binnen drei Monaten nach Ein- gang von der Bewilligungsstelle kursorisch und bin-nen neun Monaten nach Eingang vertieft zu prüfen. 4. Wurden bei der letzten Prüfung irgendwelche Be- anstandungen gefunden? 5. Falls ja, wie schlüsseln sich diese auf und welche Summen waren zu beanstanden? 6. Falls Beanstandungen gefunden wurden, wie konnten diese zustande kommen? 7. Haben gefundene Beanstandungen irgendwelche Folgen für den Träger? 1. Falls ja, welche? 2. Falls nein, warum nicht? Zu 5. bis 7.: Es wurden Beanstandungen festgestellt. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sind abzuwar- ten. 8. Wann werden die landeseigenen Immobilen des Trägers in den Bestand der BIM überführt? Zu 8.: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat im Dezember 2013 bei der BIM Berliner Im- mobilienmanagement GmbH (BIM) um Übernahme der Wilhelm-Foerster-Sternwarte und des Planetariums (Munsterdamm 86 – 90) in das Sondervermögen des Landes Berlin (SILB) zum nächst möglichen Zeitpunkt gebeten. Die BIM hat die für eine Übernahme in das SILB erforderliche Risikoprüfung (Gebäudescan, Schad- stoffbelastung, Betreiberverantwortung) veranlasst. Nach Vorliegen aller Ergebnisse und im Anschluss an die BIM- internen Entscheidung zur Übernahme der Liegenschaft, sind der Senat und das Abgeordnetenhaus zu beteiligen. Ein konkreter Zeitpunkt zur Überführung der Liegen- schaft in das SILB kann vor diesem Hintergrund nicht benannt werden. 9. Welche Konsequenzen für den Träger würde die Eingliederung in den BIM-Bestand konkret haben? 10. Ist die Erhebung eines Nutzungsentgelts vom Trä- ger zu erwarten? 1. Falls ja, wie hoch könnte dieses Nutzungsentgelt ausfallen? Zu 9 und 10.: Die Beantwortung dieser Fragen ist ab- hängig von der Organisations- und Rechtsform des Trä- gers. Die „Gesamtkonzeption zur Entwicklung der öffentlich geförderten Sternwarten und Planetarien“ wird zu Veränderungen der Organisations- und Rechtsform des Trägers führen, die abzuwarten sind. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 469 2 11. Trifft es zu, dass bisher vom Träger kein Nut- zungsentgelt erhoben wurde? Zu 11.: Ja. 12. Trifft es zu, dass bisher die Gebäude durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg baulich unterhalten wur- den? 1. Falls ja, welche Kosten hatte der Bezirk dafür in den letzten fünf Jahren zu tragen? Zu 12.: Ja. Nach Mitteilung des Bezirksamts Tempel- hof-Schöneberg sind in den letzten fünf Jahren folgende Kosten für den Immobilienunterhalt angefallen: 2010 12.081 € 2011 12.691 € 2012 4.303 € 2013 5.933 € 2014 20.066 € 13. Wie sieht der Stellenplan des Trägers aus? Zu 13.: Im Stellenplan für das Jahr 2015 sind 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 14* (30 Wochenstun- den), 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 13*, 2,0 Stellen der Entgeltgruppe 10*, 2,0 Stellen der Entgeltgruppe 6* (davon 1,0 Stellen NN, 1,0 Stellen mit 30 Wochenstunden), 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 5* (30 Wochenstunden), 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 4* (19 Wochenstunden), 2,0 Stellen mit festem Arbeitsentgelt, d.h. insgesamt 10,0 Stellen enthalten. * Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L ) 14. Wie schlüsseln sich die Personalmittel im techni- schen, wissenschaftlich-pädagogischen, Verwaltungs- und sonstigen Bereichen auf? Zu 14.: Die Personalmittel für a) den technischen Bereich betragen 142.115,16 €, b) wissenschaftlich-pädagogischen Bereich betragen 66.872,49 €, c) Verwaltungs- und sonstigen Bereich betragen 162.811,49 €. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2015)