Drucksache 17 / 15 479 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 29. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Februar 2015) und Antwort Rummelsburger See – Stand der Sanierung III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegt mittlerweile der Bericht zur vertieften Untersuchung der Sedimente des Rummelsburger Sees gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde vor? Wurde bzw. wird er auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Welche weiteren Ergebnisse hat er gebracht, die mit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/14 264, bisher noch nicht beantwortet waren? Was folgert der Senat daraus für die zukünftigen Sanie- rungsmaßnahmen? Antwort zu 1: Der Bericht liegt noch nicht vor. Die Endversion des Berichtes wird derzeit mit der Bundesan- stalt für Gewässerkunde abgestimmt. Zu Ergebnissen und Schlussfolgerungen über den auf dem Informationsforum am 27.08.2014 bereits dargestellten Stand hinaus kann nicht berichtet werden (Vorträge unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ru mmelsburger_see/index.shtml). Sobald der abschließende Bericht vorliegt, wird er der Öffentlichkeit auf den Inter- netseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellt. Frage 2: Sind erste Erkenntnisse aus den umfassenden Untersuchungen des Sees vorhanden? Was kann aus ihnen abgeleitet werden? Antwort zu 2: In den Parlamentarischen Anfragen 17/14431 und 17/14264 wurde der aktuelle Kenntnisstand zum Rummelsburger See zusammenfassend dargestellt. Weitergehende Schlussfolgerungen sollen nach Ab- schluss des laufenden Forschungsprojekts „RubuS“ der Freien Universität Berlin in Zusammenhang mit der ge- planten Sanierungskonzeption ab 2016 erarbeitet werden. Grundsätzlich müssen effiziente Maßnahmen zur Verrin- gerung des Stoffeintrags und seeinterne Maßnahmen ergriffen werden, um das gute ökologische Potential im See zu erreichen. Der Umgang mit den hochbelasteten Sedimenten im See stellt dabei eine besondere Herausfor- derung dar. Frage 3: Welcher Zeitraum wird für die Überarbeitung des Gesamtkonzeptes beansprucht werden? Wie ist der aktuelle Stand beim integrativen Maßnahmenplan? Wann wird der integrative Maßnahmenplan in der Endfassung vorliegen? Antwort zu 3: Das integrative Maßnahmenkonzept wird nach derzeitigem Planungsstand nicht vor Ende 2017 vorliegen. Frage 4: Hält der Senat eine Ausweisung des Rum- melsburger Sees als Landschaftsschutzgebiet für sinnvoll? Welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt werden? Welche Einschränkungen ergäben sich bei der Nutzung des Sees? Auf welchem Stand ist die Gewässerentwick- lungsplanung für die Rummelsburger Bucht gegenwärtig? Antwort zu 4: Der Senat plant gegenwärtig nicht, das in Rede stehende Gebiet als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Frage 5: Wie würde eine Entwidmung als Bundeswas- serstraße verlaufen? Antwort zu 5: Im Wasserrecht gibt es, anders als im Wegerecht, kein behördliches Widmungs- und Entwid- mungsverfahren. Die (Ent-)Widmung kann nur gesetzlich erfolgen. Unabhängig von der zu klärenden Eigentums- frage müsste zuvor eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land geschlossen werden (Bestandsände- rung nach § 2 Bundeswasserstraßengesetz). Frage 6: Liegen dem Senat mittlerweile die Ergebnis- se der Studie „Technische Machbarkeit eines unterirdischen Lamellenabscheiders östlich des Auslaufbauwerkes Ruschegraben im Bebauungsplangebiet XVII-5a“ vor? Wenn ja, welche Bedeutung haben sie auf den Bau eines Bodenfilters und die geplante Zusammenführung der Trockenwetterabflusses des Ruschegrabens mit dem des Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgrabens? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 479 2 Antwort zu 6: Dem Senat liegt eine Studie „Technische Machbarkeit eines unterirdischen Lamellenabschei- ders östlich des Auslaufbauwerkes Ruschegraben im Bebauungsplangebiet XVII-5a“ vor. Diese Studie beinhaltet lediglich Aussagen zur räumlichen Anordnung dieser Maßnahmenoption. Aussagen zu Kosten, zur Effektivität sowie zur konkreten baulich-verfahrenstechnischen Ge- staltung bzw. zum Betrieb liegen noch nicht vor. Vor Entscheidung zur Fortführung der Planung und Errichtung eines Lamellenabscheiders an diesem Standort sind noch weitere Untersuchungen zur Optimierung des Gesamt- konzeptes zur Regenwasserbehandlung im Einzugsgebiet des Ruschegrabens erforderlich. Ein unterirdischer Lamellenabscheider ist potenziell für die Regenwasserbehandlung einsetzbar, nicht aber für die Trockenwetterbehandlung. Insofern besteht kein un- mittelbarer Zusammenhang zur geplanten Errichtung eines Bodenfilters einschließlich der Zusammenführung des Trockenwetterabflusses des Ruschegrabens mit dem des Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgrabens. Frage 7: Ist das UBAG-Gutachten zu Grundlagen und zur Durchführung der Sanierungsleistungen mittlerweile abgeschlossen? Welche Ergebnisse hat es gebracht? Antwort zu 7: Das Gutachten des Büros UABG (ge- mäß Antwort 7.1 auf die Schriftliche Anfrage 17/14431 vom 25. August 2014 der Abgeordneten Silke Gebel) ist nicht abgeschlossen. Die Testfelder wurden geplant. Die benötige Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes steht aus. Nach Vorliegen der Ge- nehmigung ist geplant, die Bauleistung auszuschreiben, die Testfelder herzustellen und die gutachterlichen Leis- tungen fortzuführen Frage 8: Wie ist der Zeitplan für die Erarbeitung des gemeinsamen Nährstoffkonzeptes für Spree und Havel? Antwort zu 8: Die Teile 1 (Bewirtschaftungsziele) und 2 (Eintragsquellen) des „Gemeinsamen Handlungskonzepts der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundeslän- der Berlin und Brandenburg zur Reduzierung der Nähr- stoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg“ sind fertiggestellt und veröffentlicht (auf: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/eg- wrrl/de/service/berichte.shtml#havel unter Spree und Havel). Der dritte und letzte Teil zu „Maßnahmen und Strategien zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen“ ist aktuell in Bearbeitung. Der Zeitplan sieht vor, dieses Konzept im ersten Halbjahr 2015 fertig zu stellen und zeitnah zu veröffentlichen. Das Konzept dient der weite- ren Konkretisierung und Abstimmung der Planungen in den Bundesländern. Berlin, den 19. Februar 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2015)