Drucksache 17 / 15 485 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und Antwort Umwandlung von Gewerbeflächen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die zunehmende Verdrängung des klein- und mittelständi- schen Gewerbes aus den innerstädtischen Bezirken? Antwort zu 1: Dem Berliner Senat liegen keine statis- tisch oder empirisch gesicherten Erkenntnisse über die Verdrängung des klein- und mittelständischen Gewerbes aus den innerstädtischen Bezirken vor. Die auch dem Senat bekannten vereinzelten Hinweise auf Verdrängun- gen dieser Betriebe ergeben derzeit ein diffuses Bild. Die Gründe für Betriebsaufgaben oder Verlagerungen können sehr vielfältig sein (z.B. Nachfolgeprobleme inhaberge- führter Unternehmen, Auslaufen geschlossener Gewer- bemietverträge, Vermarktungsinteressen auf Grundlage der baurechtlichen Möglichkeiten). Ein Muster ist derzeit nicht erkennbar. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, klein- und mittelständisches Gewerbe in den Innenstadtbezirken zu schützen, um damit die "Berliner Mischung" auch zukünftig zu erhalten? Antwort zu 2: Es ist erklärtes stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitisches Ziel des Berliner Senats, auch klein- und mittelständisches Gewerbe zu sichern. Dies kommt u.a. im Stadtentwicklungsplan Industrie und Ge- werbe (Leitlinie Nr. 5: „Eingestreute Gewerbelagen erhalten und entwickeln“) aus dem Jahr 2011 zum Ausdruck, der gemeinsam mit den Berliner Bezirken erarbeitet wur- de und sich insbesondere auf die gewerblichen Bauflä- chen des Flächennutzungsplans (FNP) bezieht. Mit der Darstellung von gemischter Baufläche M2 schafft die vorbereitende Bauleitplanung (FNP) die Rah- menbedingungen für den Erhalt der „Berliner Mischung“. Über den Liegenschaftsfonds besteht die Möglichkeit, landeseigene Flächen in Streulagen bei entsprechender Eignung an nicht wesentlich störende kleine und mittlere Unternehmen zu vergeben. Die (planungsrechtliche) Sicherung dieser Betriebe, die sich in der Innenstadt weit überwiegend nicht in ge- werblichen Bauflächen des Flächennutzungsplans, son- dern innerhalb von Misch- und Wohnbauflächen (sog. eingestreute Gewerbestandorte) befinden, liegt in der Zuständigkeit der Berliner Bezirke. Frage 3: Wie viele Nutzungsänderungen von Gewer- be- in Wohnnutzung sind in den Bezirken Mitte, Fried- richshain-Kreuzberg, Pankow, Treptow-Köpenick und Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2005 gestellt und positiv beschieden worden? Antwort zu 3: Gemäß Antwort der aufgeführten Be- zirke erfolgt eine Erfassung von Daten zu Nutzungsände- rungen von Gewerbe- in Wohnnutzung im Rahmen der elektronischen Baugenehmigung (eBG) nicht, Aussagen zu Nutzungsänderungen sind somit nicht möglich. Frage 4: Wie viel Gewerbefläche ging durch diese Fälle nach Frage 3. jeweils verloren? Antwort zu 4: Aufgrund der Nichterfassung von Nut- zungsänderungen von Gewerbe- zu Wohnnutzungen im Rahmen der eBG kann kein Rückschluss auf die Flächen gezogen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 485 2 Frage 5: Wie viele der unter 3. genannten Fälle lagen in Sanierungs-, Erhaltungs- bzw. in Milieuschutzgebie- ten? Antwort zu 5: Im Bezirk Pankow gab es von 2013 bis heute im Rahmen von Bauantragsverfahren elf positive Stellungnahmen zu Anträgen auf Nutzungsänderung von Gewerbe- zu Wohnnutzung in Erhaltungsgebieten. Daten zu vorherigen Zeiträumen und zu allen übrigen Bezirken liegen nicht vor. Berlin, den 18. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)