Drucksache 17 / 15 487 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Uwe Doering (LINKE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und Antwort Lichterfelde Süd: Was vereinbaren Senat und Bezirk mit dem Investor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie groß wird bei dem Wohnungsneubau- vorhaben in Lichterfelde Süd (südlich Réaumurstraße) der Anteil geförderter Wohnungen sein, welche Anzahl und welche Wohnungsgrößen sind vorgesehen? Antwort zu 1: Von geplanten 2.500 Wohnungen sollen 500 geförderte Wohnungen entstehen. Die geförderten Wohnungen dürfen die Wohnflächenobergrenzen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2014 nicht über- schreiten. Frage 2: Wird der Investor selbst geförderte Wohnun- gen erstellen, indem er die Wohnraumförderung des Se- nats in Anspruch nimmt, oder werden städtische Woh- nungsbaugesellschaften einbezogen? Antwort zu 2: Es wird voraussichtlich eine städtische Wohnungsbaugesellschaft einbezogen. Frage 3: Wenn ja, welche und werden städtische Wohnungsbaugesellschaften den vorgesehenen Anteil geförderten Wohnraums in Eigenregie erstellen, oder werden sie einzelne vom Investor erstellte Gebäude schlüsselfertig erwerben? Antwort zu 3: Die STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH steht in Verhandlung mit dem Investor. Nähere Erkenntnisse liegen bisher nicht vor. Frage 4: In welcher Weise findet das Konzept der Ko- operativen Baulandentwicklung für das Vorhaben An- wendung? Antwort zu 4: Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wird gemäß der Leitlinie zum Ab- schluss städtebaulicher Verträge vom August 2014 ange- wandt. Frage 5: Gibt es Überlegungen bzw. Verabredungen – z.B. im Letter of Intent –, dass der Investor einen höheren Anteil an preisgünstigen Wohnungen erstellt, dafür im Gegenzug der Bezirk die erforderlichen zusätzlichen Kita- und Schulplätze finanziert? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie wird der Öffentliche Personennahver- kehr (ÖPNV) ausgebaut, etwa durch Verlängerung der Metrobuslinie M 85 in die Réaumurstraße, durch bessere Zugänge zum S-Bahnhof, und wie erfolgt durch den ÖPNV die innere Erschließung des Plangebietes? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat hierzu ein Verkehrsgutachten beauftragt, dessen Ergeb- nisse noch nicht vorliegen. Frage 7: Wie soll das Plangebiet durch Straßen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erschlossen wer- den und wie soll die zusätzliche Versiegelung natur- schutzrechtlich wertvollen Gebiets so gering wie möglich gehalten werden? Antwort zu 7: Der im städtebaulichen Workshop- Verfahren ausgewählte Masterplan enthält u.a. Aus-sagen zur Anbindung und inneren Erschließung des Plangebie- tes. Die Sicherung der naturschutzrechtlich wertvollen Gebiete war Gegenstand eines gesonderten landschafts- planerischen Fachworkshops. Frage 8: Trifft es zu, dass 1,5 Stellplätze pro Einfami- lienhaus geplant sind und wie handeln Bezirk und Senat im weiteren Planungsverfahren, um die MIV-orientierte Erschließung zugunsten der Erschließung durch den Um- weltverbund zu ändern? Antwort zu 8: Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 487 2 Frage 9: Wie wird die Entwicklung des Neubaugebie- tes mit der Weiterentwicklung der Thermometersiedlung abgestimmt? Antwort zu 9: Diese Aufgabe muss vom zuständigen Plangeber gelöst werden. Berlin, den 13 Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr. Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2015)