Drucksache 17 / 15 488 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und Antwort Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in den Berliner Stadtteilen und ge- plante Umwandlungsverordnung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Erteilung von Abgeschlossen- heits-bescheinigungen durch die bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämter in der Kosten- und Leistungs- rechnung (KLR) erfasst? Antwort zu 1: Die Erteilung von Abgeschlossenheits- bescheinigungen wird in der Kosten- und Leistungsrech- nung im Rahmen des gleichnamigen Produkts (60830) erfasst. Bezugsgröße ist die Anzahl der Wohn- bzw. Ge- werbeeinheiten und KFZ-Stellplätze, für die eine Abge- schlossenheitsbescheinigung ausgestellt wurde. Frage 2: Für wie viele Wohnungen liegen für die Jahre 2010 bis 2014, differenziert nach Prognoseräumen und LOR (Lebensweltlich orientierte Räume), a) Abgeschlossenheitsbescheinigungen, b) grundbuchrechtliche Umwandlungen in Eigen- tumswohnungen, c) grundbuchrechtlich vollzogene Verkäufe von um- gewandelten Eigentumswohnungen vor? Antwort zu 2: Zu b) und c) liegen Informationen nur für die Jahre 2010 bis 2013 vor. Zu a) liegen keine Infor- mationen vor. b) Für die Jahre 2010 bis 2013 ergibt sich nach einzel- nen Prognoseräumen die in der Anlage 1 dargestellte Anzahl an Wohnungen, die grundbuchrechtlich in Eigen- tumswohnungen umgewandelt worden sind. c) Für die Jahre 2010 bis 2013 ergibt sich nach einzel- nen Prognoseräumen die in der Anlage 2 dargestellte Anzahl von Wohnungsverkäufen umgewandelter Eigen- tumswohnungen. Frage 3: Für wie viele Berliner Wohnungen insgesamt existieren derzeit Abgeschlossenheitsbescheinigungen (bitte nach Bezirken differenzieren)? Antwort zu 3: Dem Senat liegen hierzu keine aktuel- len Erkenntnisse vor. Mit Einstellung des Umwandlungs- berichts wurden seit 2003 die Informationen zu den Ab- geschlossenheitsbescheinigungen bezogen auf Woh- nungseinheiten nicht mehr fortgeschrieben. Die durch die bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsämter im Rah- men der Kosten- und Leistungsrechnung erfassten Abge- schlossenheitsbescheinigungen umfassen nicht nur die Wohnungseinheiten, sondern auch die Gewerbeeinheiten sowie KFZ-Stellplätze. Insofern sind diese Angaben überhöht und können nur bedingt herangezogen werden. Frage 4: Warum werden dem Gutachterausschuss von den Grundbuchämtern nicht alle Grundbuchauszüge und Abgeschlossenheitsbescheinigungen übermittelt (vgl. Drucksache 17/14227) und was gedenkt der Senat, zu unternehmen? Frage 6: Wie will der Senat künftig das Umwand- lungsgeschehen in Berlin in der Wohnungsmarktbeobach- tung und Wohnungsmarktberichterstattung berücksichti- gen, nachdem der Grund für den Wegfall des Umwand- lungsberichts bereits seit längerer Zeit nicht mehr besteht? Antwort zu 4 und 6: Ab 2002 wurden die zuvor von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grund- stückswerte in Berlin jährlich erschienenen Umwand- lungsberichte mit zustimmender Kenntnisnahme des Ab- geordnetenhauses eingestellt. Die Aufgaben der Geschäftsstelle wurden auf deren ausschließliche Kernaufgaben nach Baugesetzbuch (BauGB) reduziert. Die mit einer systematischen und vollständigen Aufbereitung von Informationen verbunde- nen personellen Ressourcen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurden gestrichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 488 2 Die auf Grund des Beschlusses des Abgeordnetenhau- ses vom 20. Januar 1983 (jährliche Erstellung eines Um- wandlungsberichtes) entstandene Übersendungspflicht für Abgeschlossenheitsbescheinigungen durch die Bau- und Wohnungsaufsichtsämter sowie für Mitteilungen der Grundbuchämter über die Schließung und Neuanlage von Grundbuchblättern infolge der Begründung von Woh- nungseigentum wurde mit der Einstellung der Umwand- lungsberichtserstattung obsolet. Demzufolge sind durch die Geschäftsstelle des Gut- achterausschusses zentral zusammengeführte Angaben zu beantragten oder erteilten Abgeschlossenheitsbescheini- gungen und Grundbuchschließungen infolge Umwand- lung nicht möglich. Das Umwandlungsgeschehen wird kontinuierlich in der Wohnungsmarktbeobachtung und in der Wohnungs- marktberichterstattung berücksichtigt (vgl. hierzu auch IBB 1 -Wohnungsmarktbericht). Seit 2003 liegen hierzu Informationen zu den Umwandlungen und Wohnungsver- käufen auch kleinräumig vor. Ebenso werden die Um- wandlungsaktivitäten auch im jährlich erscheinenden Grundstückmarktbericht dargestellt. Frage 5: Welche Vorbereitungen trifft der Senat, nach der für März 2015 vorgesehenen Beschlussfassung über die Umwandlungsverordnung eine zügige und effektive Umsetzung durch die bezirklichen Behörden zu gewähr- leisten Antwort zu 5: Um die Einführung der Umwandlungs- verordnung zu befördern, wird der Senat dafür Sorge tragen, in den Bezirken mit festgelegten sozialen Erhal- tungsgebieten nachgewiesenen Personalmehrbedarf aus- zugleichen. Berlin, den 17. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015) 1 Investitionsbank S17-15488 s1715488_An.1u2