Drucksache 17 / 15 492 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2015) und Antwort Was ist aus dem Berliner Energiestandard geworden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1.: Wie lautet die gültige Fassung des Berliner Energiestandards? Frage 2.: Für wen gilt er mit welcher Verbindlichkeit? In welchen Bereichen der Berliner Verwaltung ist der Berli- ner Energiestandard gültig? Welche landeseigenen Unter- nehmen haben den Berliner Energiestandard übernommen? Frage 7.: Wann wurden der Berliner Energiestandard oder das Pflichtenheft zuletzt überarbeitet? Wann soll es an die neue Energieeinsparverordnung angepasst werden? Antwort zu 1, 2 und 7: Im Anhang (Anlage 1) ist die gül- tige Arbeitsanweisung zum Berliner Energiestandard beige- legt. Der Berliner Energiestandard gilt für investive öffentli- che Hochbaumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Ar- beitsanweisung zum Berliner Energiestandard datiert auf den 17.10.2014. Mit Inkraftsetzung und Wirksamwerden der Vorschrift zum Niedrigstenergiegebäudestandard - Nearly- Zero-Energy-Building Standard - gemäß Gebäudeenergieef- fizienzRL - wird der Berliner Energiestandard aufgehoben. Frage 3.: Wurde das Pflichtenheft für die Erreichung des Berliner Standard (bitte im Wortlauf anfügen) veröffentlicht? Wenn ja: wo? Wenn nein: warum nicht? Antwort zu 3: Das Pflichtenheft ist nicht öffentlich. Das Pflichtenheft ist eine Arbeitshilfe für die Baudienststellen im Geltungsbereich des Berliner Energiestandards (Anlage1). Frage 4.: Warum übernimmt Berlin nicht vergleichbare Standards z.B. aus Frankfurt Main, die frei zugänglich sind? Antwort zu 4: Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf die Investitionskosten wurden die Standards aus Frank- furt/Main nicht übernommen. Frage 5.: Gilt das Pflichtenheft weiter? Wenn nein: wa- rum nicht? Und: Wann wurde es außer Kraft gesetzt? Antwort zu 5: Das Pflichtenheft steht weiter den Kolle- ginnen und Kollegen der Baudienststelle der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt als Arbeitshilfe zur Verfügung. Frage 6.: Durch wen wurde das Pflichtenheft erstellt? Welche Kosten hat die Erarbeitung dieses Pflichtenheftes verursacht? Antwort zu 6: Das Pflichtenheft wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von der Berliner Energieagentur erstellt. Die Kosten betrugen 10.300 €. Frage 8.: Für welche Neubauten hat der Berliner Ener- giestandard incl. Pflichtenheft in der Vergangenheit Anwen- dung gefunden (bitte einzeln auflisten)? Wie wurde die Ein- haltung des Standards im Bauprozess und danach überprüft? In welchen Gebäuden wurde er erfolgreich umgesetzt? Antwort zu 8: In der Liste (Anlage 2) sind die fertig ge- stellten Neubauten der Hochbauabteilung der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt dargestellt, bei denen der Berliner Energiestandard Anwendung fand. Die Einhal- tung der Standards wurde Vertragsgrundlage der freiberuf- lich Tätigen und wird in den Vorplanungs- und Baupla- nungsunterlagen dargestellt. Ein Prüfsachverständiger ist mit der Überprüfung der Einhaltung beauftragt. Berlin, den 20. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr. Ing. Lütke Daldrup ............................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2015) SenStadtUm Bauvorhaben mit und ohne PrüfSVeGP 18.02.2015 Berliner Energiestandard Kapitel Titel Beschreibung ja 1250 70127 FW Neubau Feuerwache Pankow ja 1250 70162 FW Neubau Freiwillige Feuerwache Gatow ja 1250 70165 FW Berliner Feuerwehr, Neubau des Rettungswagen-Stützpunktes Blankenfelde ja 1070 68543- Eigen- mittel HTW 89498 -PMO 68697-EFRE HTW Neubau eines Forschungsinstituts für Kultur und Informatik (FKI) ja 1250 70114 JVA Tegel Sicherungsverwahrung ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Karlshorster- Grundschule BA Lichtenberg ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Brodowin-Schule,BA Lichtenberg ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Hausotter-Grundschule, BA Reinickendorf ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Richard-Wagner-Grundschule,BA Lichtenberg ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Grundschule am Wasserturm,BA Pankow 1 von 2 SenStadtUm Bauvorhaben mit und ohne PrüfSVeGP 18.02.2015 Berliner Energiestandard Kapitel Titel Beschreibung ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Mendel-Grundschule,BA Pankow ja 1250 70104 MUR Mobile Unterrichtsräume Grundschule Wilhelmsruh,Pankow 2 von 2 S17-15492 s1715492_Anl1 1715492_Anl2