Drucksache 17 / 15 495 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 28. Januar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2015) und Antwort Informiert der Senat effizient über Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Informationsbedarf von Eltern/LehrerInnen/ErzieherInnen/Kindern und Jugendli- chen hinsichtlich aktueller Maßnahmen und Instrumente für Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet? 5. Wie hoch ist der Bedarf an Fortbildungsmaßnah- men zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet und wie viele Nachfragen können durch die bestehenden Bildungsprogramme bedient werden? Zu 1. und 5.: Der Senat unterstützt den geäußerten In- formationsbedarf der Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Kinder und Jugendlichen durch vielfältige Materialien und Fortbildungsmodule. Als Handreichung zur rechtssicheren Nutzung des In- ternet in der Schule steht das Rundschreiben II Nr. 20/2004 „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“ den Schulen und damit dem o. g. Personenkreis auch über das Internet zur Verfügung. Im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan“ wurde und wird in der Lehrkräftefortbildung das Modul „A 6: Rechtssicherer Umgang mit digitalen Bildungsangeboten im Netz“ durch die Berliner Volkshochschulen als Kooperationspartner der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeboten. Die Anzahl der halbtägigen Veranstaltungen, die auch als schulinterne Fortbildung genutzt werden können, richtet sich nach der Nachfrage. In der Regel sind die Berliner Volkshochschu- len in der Lage, die Nachfragen nach dieser Fortbildung auch bedienen zu können. In der Lehrkräftefortbildung wird „Kinder- und Jugendmedienschutz “ in der Regel nicht als separates Thema betrachtet, sondern ist immanenter Bestandteil der Fortbildungs- und Beratungsangebote der regionalen Fortbildung im Themenfeld der Menschenrechts- und Demokratieerziehung bzw. der Gewaltprävention. Allein im laufenden Schuljahr befassen sich z. B. 36 Veranstal- tungen, die von den Schulpsychologischen Beratungszen- tren durchgeführt werden, mit der Prävention von Mob- bing, auch unter Berücksichtigung aller Formen des Cy- bermobbings (Flaming, Harassment, Denigration, Imper- sonation, Outing and Trickery, Exclusion, Cyberstalking, Cyberthreats). Bei akuten Anlässen kann die regionale Fortbildung aktuelle Nachfragen auch durch Kooperation mit externen Anbietern wie der Berliner Polizei, Klicksa- fe.de, iRights.info u. a. bedienen. 2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um aus ei- genen Mitteln oder über Dritte Eltern/LehrerIn- nen/ErzieherInnen/Kindern und Jugendlichen umfänglich über aktuelle Maßnahmen und Instrumente für Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet zu informieren? Zu 2.: Neben den o. g. Fortbildungsveranstaltungen für das pädagogische Personal (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher) werden Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen angeboten, die über eine reine Information weit hinaus gehen, wie das Programm „Mehr Medienkompetenz für Eltern“ oder das Medienkompetenzzertifikat für Grundschülerinnen und Grundschüler, das „Internet-Seepferdchen“. Für Jugendliche hat der Senat in Kooperation mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informations- freiheit zu den Themen „Soziale Netzwerke & Datenschutz “ eine Broschüre neu aufgelegt, die Hinweise und Tipps zum Schutz der Privatsphäre in den sozialen Netz- werken gibt. Die Broschüre ist sowohl in den bezirklichen Medienkompetenzzentren kostenlos erhältlich als auch online unter www.jugendnetz-berlin.de abrufbar. Im Rahmen des Landesprogramms jugendnetz-berlin machen die bezirklichen Medienkompetenzzentren Ange- bote zum Kinder- und Jugendmedienschutz, um Kinder und Jugendliche zu befähigen, das Internet selbstbewusst und kompetent zu nutzen und mit problematischen Situa- tionen im virtuellen Raum umzugehen. Das Qualifizie- rungsprogramm „BITS 21“ vermittelt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen praxisorientiert den Umgang mit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 495 2 Medien und Informationstechnologien und qualifiziert sie in ihrer medienpädagogischen Arbeit. Ein Schwerpunkt der Qualifizierung ist die Gestaltung der medienerzieheri- schen Eltern- und Familienbildung mit dem Fachprofil Medienerziehung und Elternbildung sowie die Weiterbil- dung zur Eltern-Medien-Trainerin bzw. zum Eltern- Medien-Trainer. Der Bedarf zur Auseinandersetzung mit diesem The- ma ist nach wie vor groß und wird bei den weiteren Pla- nungen Berücksichtigung finden. 3. Kennt der Senat den Elternbrief zum Thema Kin- der- und Jugendmedienschutz im Internet, der gemeinsam von fragFINN und der Freiwilligen Selbstkontrolle Mul- timedialer-Dienstanbieter e.V. in Zusammenarbeit mit Arbeitskreis Neuer Erziehung e.V. erstellt wurde, und wie bewertet der Senat den Inhalt und Wirkungsgrad dieses Informationsblattes? 4. Wie berechnet und bewertet der Senat den erforder- lichen Aufwand für eine flächendeckende Verteilung von Informationen (z.B. in Zusammenarbeit mit den von A.N.E. e.V. erstellten Elternbriefen oder im Infopaket der Bildungssenatorin im Rahmen der Schuleingangsphase) zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet? Zu 3. und 4.: Herausgeber des Medienbriefs „Kinderschutz im Internet“ sind fragFINN e. V. und die Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedialer-Dienstanbieter e. V. Finanziert wurde dieser Medienbrief durch das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das in eigener Verantwortung gemäß den Vorgaben des jeweils maßgeblichen Haushaltsplans auf Grundlage der Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers entscheidet. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, die einen geeig- neten Beitrag zur Erhöhung von Medienkompetenz und zum rechtssicheren Umgang mit den digitalen Medien bei der medienpädagogischen Arbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern mit Kindern und Jugendlichen leisten können, positiv zu bewerten. Ziel der Informationen ist es, Eltern in ihrer Erziehungs- kompetenz zu stärken und zu unterstützen. Eine Untersu- chung über den Wirkungsgrad des o. g. Informationsblat- tes liegt dem Senat nicht vor. Mit Hilfe der Broschüren „Schulbeginn“ (Verteilung: vor Anmeldung an der Grundschule über die Kindertages- stätten) und „Los geht´s! Der Erste Schultag“ (Verteilung: Einschulungstag), welche jährlich aktualisiert und an alle Eltern verteilt werden, erhalten diese eine transparente Darstellung, als Orientierung für die Grundschule. Die halbjährlich erscheinenden Elternbriefe des ANE e. V. greifen zusätzlich wichtige Schul- und Erziehungsthemen, u.a. auch zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Inter- net, auf. Die ANE-Elternbriefe werden über die Schulen verteilt. Die Finanzierung beider Broschüren erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, ebenso die Verteilung der Broschüre „Schulbeginn“. Die Verteilung der Broschüre „Los geht´s! Der Erste Schul- tag“ und der ANE-Elternbriefe erfolgt ebenso wie die Finanzierung der ANE-Elternbriefe durch den Arbeits- kreis Neue Erziehung e. V., der für seine Tätigkeit über Zuwendungsmittel gefördert wird. Zum Thema Kinderschutz im Internet hat ANE e. V. in den Jahren 2011 - 2013 zudem eine Beilage zum Schulelternbrief Berlin Nr. 16 mit dem Titel „Cybermobbing - Was können Eltern tun?“ herausgegeben. In aktualisierter Form erscheint diese Beilage erneut im laufenden Jahr. Die Frage einer flächendeckenden Verteilung kann an diesem Beispiel bejaht werden, da 90 % aller Eltern von Kindern im Grundschulalter diese Beilage erhalten. Die Briefe werden als erstes Lernangebot und Medium der Wissensvermittlung sehr geschätzt und enthalten darüber hinausgehend Hinweise für persönliche Bera- tungsmöglichkeiten sowie Einladungen zu Informations- veranstaltungen im Land Berlin. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die flächen- deckende Verteilung von Informationen zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet in der Informations- und Wissensgesellschaft über die üblichen elektronischen Kommunikationsmedien erfolgt, so dass sich der daraus ergebende Zeit- und Arbeitsaufwand in leistbaren Gren- zen hält. 6. Wie schätzt der Senat die Kosten und die Machbar- keit für ein flächendeckendes Medienbildungsprogramm zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet ein, wenn es jede Schülerin und jeder Schüler innerhalb der Grundschulzeit erhalten soll? Zu 6.: Im Rahmen der Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ wurde das Medienkompetenzzertifikat für Grundschülerinnen und Grundschüler, das „InternetSeepferdchen “, entwickelt (s. o.). Bis Ende des letzten Jahres haben an diesem Pro- gramm, dessen Lernangebot im Internet unter www.internet-seepferdchen.eu verfügbar ist, bereits rd. 40 % der öffentlichen Berliner Grundschulen mit rd. 11.400 Schülerinnen und Schülern teilgenommen und sich damit in den Bereichen „Medienkompetenz“ (Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung kreative Mediengestal- tung) und „rechtssichere Nutzung der Digitalen Medien“ zertifiziert. Die durch den Betrieb der Plattform sowie durch den auf Nachfrage von Schulen durch den Senat ausgelösten Druck von Informationsmaterial und Zertifikaten in Form von Ausweisen entstehenden Kosten werden aus den Mitteln des „eEducation Berlin Masterplan“ gedeckt. Berlin, den 27. Februar 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mrz. 2015)