Drucksache 17 / 15 496 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 10. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2015) und Antwort Zukunft des Atelierhauses Klosterstraße 44 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den kultur- und stadt- entwicklungspolitischen Stellenwert der heutigen Nut- zung des Atelierhauses Klosterstr. 44? Antwort zu 1: Die im Gebäude Klosterstraße 44 vor- handene Nutzung hat eine hohe kulturpolitische Priorität. Frage 2: Hat der Senat ein Interesse an der langfristi- gen Sicherung der heutigen Form der Nutzung und wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen hierzu aus seiner Sicht? Frage 3: Welchen Einfluss kann der im Verfahren be- findliche Bebauungsplan für den Molkenmarkt und Um- gebung auf eine mögliche Sicherung des Standorts neh- men und besteht insbesondere die Möglichkeit einer pla- nerischen Festschreibung des Objekts als Kulturstandort, ohne dass dadurch Herabzonungsprobleme entstehen? Antwort zu 2 und 3: Dem Senat ist es wichtig, die vorhandene Nutzung langfristig zu sichern. Die Nutzung durch das Atelierhaus steht nicht im di- rekten Widerspruch zu den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans 1-14 Molkenmarkt/Klosterviertel. Eine Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet – wie es an diesem Standort vorgesehen ist – ermöglicht grundsätzlich auch kulturelle Nutzungen (von § 4 Abs. 2 Nr. 3 Baunutzungsverordnung). Das Gebäude besitzt zudem Bestandsschutz. Im Hinblick auf die langfristige Entwicklung des Be- reichs Molkenmarkt/Klosterviertel besteht das Ziel, diese kulturelle Nutzung im Rahmen der Vergabe der im Plan- gebiet vorhandenen landeseigenen Grundstücke (Kon- zeptverfahren) an einem anderen Standort im Gebiet zu berücksichtigen oder über die freiwillige Bodenordnung in Gänze zu sichern. Standorte sowohl an der Grunerstra- ße als auch am Molkenmarkt erscheinen hierzu grundsätz- lich geeignet Frage 4: Wie bewertet der Senat die Forderung der Träger des Atelierhauses nach einer Bürgschaft des Lan- des zur Sicherung eines möglichen Grundstückserwerbs? Antwort zu 4: Die Voraussetzung für die Gewährung von Bürgschaften ist einzelfallbezogen zu prüfen. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)