Drucksache 17 / 15 501 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 09. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2015) und Antwort Noch immer keine Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderun- gen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum hat sich der Senat auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 26./27. November 2014 in Mainz nicht für einen neu zu errichtenden, eigen- ständigen Fonds zur Entschädigung von Betroffenen, die als Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR in Heimen der Behinderten- hilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht erfahren haben, eingesetzt und damit mit verhin- dert, dass diese Menschen Unterstützungsleistungen er- halten? 2. Wird der Senat bei den nächsten Beratungen zu dem Thema verbindlich seine Beteiligung an einem neu zu errichtenden Fonds für die Betroffenen mit Behinde- rung erklären? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Die Mehrheit der Sozialministerinnen und Sozialminister, der sich der Senat angeschlossen hat, hat den Beschluss der 90. Arbeits- und Sozialministerkon- ferenz (ASMK) zur Feststellung, dass auch Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychi- atrie Leid und Unrecht erfahren haben, auch im Beschluss der 91. Arbeits-und Sozialministerkonferenz bekräftigt. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkin- derfonds haben sie jedoch Zweifel, dass dieser Weg ge- eignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen. Die Sozialministerinnen und Sozialminister haben des- halb die länderoffene Arbeitsgruppe und den Bund gebe- ten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das erlittene Unrecht und Leid auch mithilfe von Anpassungen der Regelsys- teme anerkannt werden kann. 3. Wieso ist der Senat der Ansicht, dass die Finanzie- rung dieser Unterstützungsleistungen durch den Bund erfolgen soll und wieso lehnt der Senat damit ab, dass – wie bei dem bereits bestehenden Heimkinderfonds – eine Finanzierung von allen Verantwortlichen, Bund, Ländern und Kirchen, getragen wird? Zu 3.: Der Senat hat gemeinsam mit der überwiegen- den Mehrzahl der Sozialministerinnen und Sozialminister in der 90. ASMK beschlossen, einen Ausgleich für die Betroffenen zu realisieren, und dabei den Bund in der Gesamtverantwortung gesehen. Die Diskussionen und der Beschluss der 91. ASMK sehen durch die Prüfung der Öffnung der Regelsysteme als Anspruchsgrundlage auch Beteiligungsmöglichkeiten und Pflichten der Länder vor. 4. Hat der Senat die Position des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen abgefragt und sie bei der Entscheidung zur ASMK berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der Senat hat in der unmittelbaren Diskussion vor Ort im Rahmen von Abwägungsprozessen die Ent- scheidung zum vorliegenden Beschluss mitgetragen. Die grundsätzliche Position des Landesbeauftragten für Men- schen mit Behinderungen war bekannt. 5. Vertritt der Senat die Auffassung, dass Entschädi- gungsleistungen durch andere Regelsysteme, zum Bei- spiel durch das Rentenrecht, erfolgen sollen, obwohl die Länder maßgeblich in der Verantwortung der unterge- brachten Kinder mit Behinderung waren? 6. Hält der Senat bundes- bzw. versicherungsfinan- zierte „Regelsysteme“ für Entschädigungsleistungen für die behinderten, teilweise hochbetagten Betroffenen für geeignet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 501 2 Zu 5. und 6.: Die länderoffene Arbeitsgruppe wird alle Möglichkeiten zum Ausgleich des erlittenen Unrechts und Leids der Betroffenen prüfen. Dazu gehört auch eine Bewertung der Geeignetheit der Öffnung der Regelsyste- me für Entschädigungsleistungen. Das Ergebnis bleibt dazu abzuwarten. Ob daraus dann unmittelbare Verpflich- tungen des Bundes, der Länder und der Kirchen erwach- sen, ist derzeit weder dem Grunde, noch der Höhe nach bekannt. Berlin, den 27. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)