Drucksache 17 / 15 506 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 10. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2015) und Antwort Verwässerung der Hilfsfrist? – Investitionsbedarf bei der Berliner Feuerwehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat eine neue Vereinbarung zu den Schutzzielen im Rettungsdienst und bei der Brandbe- kämpfung mit der Berliner Feuerwehr getroffen oder plant er, eine neue Vereinbarung in diesem Jahr zu tref- fen? Wie ist ggf. die zeitliche Planung hierfür? 2. Treffen Medienberichte zu, wonach der Landes- branddirektor dem Senat den Vorschlag unterbreitet hat, künftig eine Hilfsfrist von 10 Minuten statt bisher 8 Mi- nuten für den Rettungswagen vorzusehen, wobei das Schutzziel als erreicht angesehen werden soll, wenn 90% der Einsätze in dieser Frist den Einsatzort erreichen? Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag? 3. Ist die Berichterstattung auch dahingehend zutref- fend, dass ein weiteres Modell („Idealversorgung“) verworfen wurde, wonach die neue Hilfsfrist von 10 Minuten in 95% der Einsätze erreicht werden solle? Wenn ja, aus welchem Grund wurde dieses Modell verworfen? Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag? 5. Trifft es zu, dass zur Erreichung der unter 2. abge- fragten möglichen neuen Schutzziele die Einrichtung von 175 zusätzlichen Stellen im Rettungsdienst, die Anschaf- fung von 18 neuen Rettungswagen (RTW) und 8 neuen Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) sowie die Errichtung zweier neuen Feuerwachen und zweier neuen Rettungs- wachen notwendig ist und dazu sieben Standorte der Freiwilligen Feuerwehr zur Nutzung als RTW-Standort umgerüstet werden müssten? Wenn nein, welche Maß- nahmen wären nach Einschätzung des Senats notwendig? 6. Wie hoch wären die Investitionskosten und die jährlichen Mehrkosten für die Umsetzung des unter 2. skizzierten Modells und wie viel Geld steht im Jahr 2015 zur Verfügung? Zu 1., 2., 3., 5. und 6.: Die Berliner Feuerwehr hat die Schutzziele in verschiedenen deutschen Großstädten be- trachtet. Dabei wurde festgestellt, dass diese bei den Ein- treffzeiten und dem Erreichungsgrad teilweise von denen in Berlin erheblich abweichen. Die Berliner Feuerwehr hat diesbezüglich einen Vorschlag im Rahmen einer Prä- sentation unterbreitet, wie man eine künftige Zielverein- barung zur Vergleichbarkeit mit anderen deutschen Städ- ten gestalten könnte. Dieser Vorschlag wird derzeit ge- prüft. Der Senat hält es nicht für förderlich, Einzelheiten bereits öffentlich zu erörtern, bevor der Prüfungs- und Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. 4. Wie viele Einsätze im Rettungsdienst und bei der Brandbekämpfung erfüllten 2014 die aktuell geltenden Schutzziele und wie viele würden die möglichen neuen (unter 2. skizzierten) Schutzziele erreichen? (bitte prozen- tual angeben)? Zu 4.: Die statistische Auswertung der Einsätze der Berliner Feuerwehr für das Jahr 2014 wird derzeit erstellt, liegt aber noch nicht vor. 7. Trifft es zu, dass zur Erreichung der aktuell gel- tenden Schutzziele im Rettungsdienst die Einrichtung von 294 zusätzlichen Stellen im Rettungsdienst, die Anschaf- fung von 24,5 neuen RTW und der Neubau von mindes- tens sieben neuen Rettungswachen erforderlich sind? 8. Wie hoch wären die Investitionskosten und die jährlichen Mehrausgaben für die Erreichung der aktuell geltenden Schutzziele? Zu 7. und 8.: Mögliche Investitionen und Mehrausga- ben, die aufgrund gestiegener Einsatzzahlen erforderlich werden, sind in der Haushaltsplanaufstellung 2016 /2017 zu berücksichtigen und werden dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung durch den Senat vor- gelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 506 2 9. Plant der Senat eine gesetzliche Festschreibung der Schutzziele, wie es ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2010 (Dr. 16/2968) vorsah? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wann ist mit einem entsprechenden Entwurf zu rechnen? Zu 9.: Die Frage der Regelungsebene für Festschrei- bungen der Schutzziele ist Gegenstand einer Prüfung, deren Abschlusszeitpunkt derzeit nicht abzusehen ist. Berlin, den 20. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)