Drucksache 17 / 15 507 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 10. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Februar 2015) und Antwort Warum kann der Senat die Erreichung der Schutzziele im Rettungsdienst nicht räumlich darstellen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieso ist der Senat nicht in der Lage, eine Auf- schlüsselung der Einhaltung der Schutzziele im Rettungs- dienst postleitzahlengenau oder in einer anderen Eintei- lung von räumlichen Bereichen der Stadt vorzunehmen? (vgl. Drs. 17/15220) 2. Wieso ist der Senat darüber hinaus nicht in der La- ge, eine Aufschlüsselung der tatsächlichen durchschnittli- chen Eintreffzeiten von Rettungswagen postleitzahlen- genau oder in einer anderen Einteilung von räumlichen Bereichen der Stadt vorzunehmen? (vgl. Drs. 17/15220) 3. Wie erklärt der Senat den Widerspruch zwischen der Aussage des damaligen Staatssekretärs Freise im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 17. Mai 2010 (vgl. Inhaltsprotokoll Innenausschuss 16/61), wonach der Senat in der Lage sei „den Erreichungsgrad [der Schutzziele] postleitzahlengenau zu definieren, sie verbindlich zu verabreden und zu control- len“ und der Aussage in Drs. 17/15220, wonach „Aufschlüsselungen [der Erreichung der Schutzziele bzw. der tatsächlichen durchschnittlichen Eintreffzeiten] für ein- zelne Bereiche, seien es Postleitzahlengebiete […], nicht vorliegen.“? 4. Warum wurde trotz des ausdrücklich im Innenaus- schuss geäußerten Wunsches (vgl. Inhaltsprotokoll Innen- ausschuss 16/61), eine postleitzahlengenaue Aufschlüsse- lung der Erreichung der Schutzziele zu ermöglichen, dies durch eine Statistikänderung verunmöglicht? 5. Teilt der Senat die von Staatssekretär Freise im In- nenausschuss vom 17. Mai 2010 geäußerte Aussage, wonach das postleitzahlengenau Controlling der Errei- chung der Schutzziele ein Steuerungsinstrument sei, dass eine ständige Optimierung der Ergebnisse ermögliche? Wenn ja, wieso wurde auf dieses Instrument in der Folge verzichtet? 6. Nach welchen Kriterien plant der Senat den Bau neuer Wachen im Rettungsdienst, wenn ihm keine Daten darüber vorliegen, in welchen räumlichen Bereichen der Stadt Nachbesserungen zur Erreichung der Schutzziele im Rettungsdienst notwendig sind? Zu 1. bis 6.: In seiner Antwort auf die Schriftliche An- frage Nr. 17/15220 hat der Senat darauf hingewiesen, dass es nur ein Schutzziel mit zwei Schutzklassen für das ge- samte Gebiet des Landes Berlin gibt. Für einzelne Post- leitzahlenbereiche gibt es keine Schutzziele, so dass sich für diese Bereiche auch keine Aussagen zur Erreichung oder Verfehlung von Schutzzielen treffen lassen. Unab- hängig von der theoretischen Möglichkeit, das zu tun, erstellt die Berliner Feuerwehr keine postleitzahlenbe- reichsbezogenen Auswertungen, da dies keinen weiterfüh- renden Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Schutzzielerrei- chung erwarten lässt. Die Bedarfsplanung sollte sich an den tatsächlichen Möglichkeiten einer schnellen Aufgabenerledigung und den daraus resultierenden Berechnungen orientieren. Hierfür müssen die einzelnen Prozesse, aus denen sich die Eintreffzeit zusammensetzt, betrachtet und gegebenenfalls angepasst und optimiert werden, um positive Auswirkun- gen bei den Hilfsfristen zu erreichen. Die Berliner Feuerwehr setzt darüber hinaus Anwen- dungen mit anerkannten Berechnungsmethoden ein, um entsprechende Bedarfsanalysen durchzuführen. Hierbei werden auch die bisherigen Einsatzzahlen zur Bestim- mung der Wahrscheinlichkeit gleichzeitiger Einsätze berücksichtigt. Berlin, den 20. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)