Drucksache 17 / 15 518 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 11. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2015) und Antwort Gelder für Berlin aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit dem Europäischen Fonds für strategische In- vestitionen (EFSI) sollen Investitionen in der Europäi- schen Union (EU) gefördert werden. Die von der Bundes- regierung bei der EU eingereichte Projektliste umfasst Projektvorschläge, die aus dem Fonds mitfinanziert wer- den sollen. Für das Land Berlin ist das Landeslabor Berlin Brandenburg angemeldet worden. Wie lief das Verfahren der Anmeldung ab und warum und nach welchen Krite- rien wurde entschieden, welches Projekt angemeldet wird? a) Wer hat die Anmeldung für das Land Berlin vor- genommen? b) Welche Personen/ Verwaltungen waren an der Auswahl und Anmeldung beteiligt? c) Warum wurde von Berlin nur ein Projekt, das Landeslabor Berlin Brandenburg, angemeldet? d) Wo liegt nach Einschätzung des Senats der europä- ische Bezug bei dem Projekt Landeslabor Berlin Brandenburg? Zu 1.: Die Europäische Kommission hat im September 2014 im Zusammenhang mit der von ihr verfolgten Inves- titionsinitiative für Europa eine Task-Force „Investitionen in der EU“ unter Führung der Europäischen Investitionsbank (EIB) und Europäischen Kommission sowie unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Mit- gliedstaaten eingesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland war mit zwei Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen in der Task Force vertreten. Eine förmliche Beteiligung der Länder durch die Vertretung der Bundes- regierung an der von der Task Force erstellten Projektliste erfolgte nicht. Die Anmeldung des Landeslabors Berlin- Brandenburg für die Projektliste erfolgte nicht durch Vertreterinnen oder Vertreter des Landes Berlin. Die von der Task-Force erstellte Projektliste diente zur Analyse von Investitionshemmnissen und zur Quantifizierung des in der Europäischen Union bestehenden Investitionsstaus und damit als Grundlage für die Entscheidung, ob und wie ein europäischer Fonds zur Generierung strategischer Investitionen aufgelegt werden muss. Die Projektliste stellte keine Zusammenstellung förderfähiger oder künftig aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitio- nen (EFSI) zu fördernde Projekte dar. 2. Plant der Berliner Senat weitere Projekte bei der EU für Investitionsmittel aus dem Fond anzumelden/ nachzumelden? a) Sind hinsichtlich weiterer Projektanmeldungen be- reits Entscheidungen gefallen? Wenn ja, welche? b) Welche Interessengruppen, Verbände etc. wurden bei der Projektauswahl beteiligt bzw. welche Inte- ressen-gruppen, Verbände etc. sollen bei zukünfti- gen Projekt-anmeldungen hinzugezogen werden? 3. Warum wurde das Abgeordnetenhaus bei dem Verfahren der Projektauswahl und -anmeldung nicht beteiligt? Plant der Senat das Abgeordnetenhaus bei wei- teren Entscheidungen bezüglich des EFSI zu beteiligen? Wenn ja, in welcher Form? 4. Sind nur öffentlich-private Partnerschaftsprojekte vorgesehen? Wenn ja, warum? Wie wird sichergestellt, dass bei den öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten nicht gegen §7 Haushaltsgesetz 2014/2015 verstoßen wird? Zu 2. – 4.: Mit dem inzwischen vorliegenden Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (BR-Drs. 15/15) sollen die rechtlichen, administrativen und finanziellen Grundlagen für den EFSI nach derzeitiger Planung bis September 2015 geschaffen werden. In den nächsten drei Jahren sollen durch eine Hebelung von durch die EU und die EIB zur Verfügung gestellten Garantien in Höhe von 21 Mrd. Euro Investitionsmittel von mindestens 315 Mrd. Euro zusätzliche Investitionsmittel für Europa mobilisiert wer- den. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 518 2 Die über den Fonds zu finanzierenden Projekte sollen durch den Investitionsausschuss des Fonds nach Leitli- nien ausgewählt werden, die der Investitionsausschuss festlegt. Durch den EFSI sollen nur planungsreife Vorha- ben finanziell unterstützt werden, die wirtschaftlich renta- bel sind und einen europäischen Mehrwert haben, mithin im Einklang mit europäischen Prioritäten, wie z. B. der EU-2020-Strategie stehen. Der Senat von Berlin hat sich in seiner Sitzung am 17. Februar 2015 mit der Investitionsoffensive für Europa beschäftigt und zur Kenntnis genommen, dass bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung eine ressortübergreifende Task-Force mit dem Ziel eingerichtet wird, spätestens zur Jahresmitte 2015 eine Liste bankfähiger Projekte des Landes Berlin abge- stimmt und priorisiert vorzulegen, die der Senat beschlie- ßen kann. Soweit sich aus der konkreten Projektliste nicht ohne- hin Zustimmungserfordernisse des Abgeordnetenhauses ergeben, ist jedenfalls geplant, das Abgeordnetenhaus über das Ergebnis des Abstimmungsprozesses zu infor- mieren. Berlin, den 02. März 2015 In Vertretung Henner B u n d e ............................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2015)