Drucksache 17 / 15 521 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 11. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2015) und Antwort Videoaufzeichnung an S-Bahnhöfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um eine Stellungnahme gebe- ten, die jedoch bisher nicht eingegangen ist. Aus der Antwort ist ersichtlich, inwieweit dies zu Einschränkun- gen bei der Übermittlung der erbetenen Informationen führt. Frage 1: Wie bewertet der Berliner Senat den Einsatz von Videoaufzeichnungen an S-Bahnhöfen? Frage 2: Welche Anstrengungen hat der Berliner Senat unternommen, um den Einsatz der Videoaufzeichnungen an S-Bahnhöfen zu fördern? Antwort zu 1und 2: Nach Einschätzung des Senats ist der Einsatz von Videoaufzeichnungen an S-Bahnhöfen ein sinnvoller Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes von S-Bahn Berlin GmbH, den zuständigen DB- Infrastrukturunternehmen und der Bundespolizei. Der Technikeinsatz unterstützt die von den Unternehmen eingesetzten Sicherheits- und Servicepersonale und dient sowohl der Abschreckung von Täterinnen und Tätern, als auch der Unterstützung der Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung. Die angemessene Ausstattung mit Vi- deotechnik obliegt der DB Station&Service AG. Sie ist Vertragspartnerin des von der S-Bahn Berlin GmbH abgeschlossenen Stationsnut- zungsvertrages. Die vom Land Berlin gemäß Verkehrs- vertrag an die S-Bahn Berlin GmbH zu entrichtenden finanziellen Beiträge umfassen auch die von der S-Bahn Berlin GmbH an die DB Station&Service AG zu entrich- tenden Stationsnutzungsentgelte. Insofern verfügt DB Station&Service AG bereits über eine laufende Finanzie- rungsquelle - auch für die erforderliche Sicherheitsinfra- struktur. Frage 3: Welche Kriterien gelten für die Planung und Installierung von Videoaufzeichnungstechnik an S- Bahnhöfen? Frage 4: An welchen S-Bahnhöfen im Bezirk Lichten- berg wird bis wann Videoaufzeichnungstechnik installiert sein (bitte auflisten)? Antwort zu 3 und 4: Zu diesen Fragen liegt keine Antwort der DB AG vor. Berlin, den 27. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)