Drucksache 17 / 15 524 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 11. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2015) und Antwort Bezirkliche Wohnungsbaukonzepte nach dem StEP Wohnen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter zu den Fragen 6 bis 9 um Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welche Bezirke haben Wohnpotenzialanaly- sen, Bereichsentwicklungspläne Wohnen bzw. Woh- nungsbaukonzepte anknüpfend an den Stadtentwick- lungsplan Wohnen erstellt? Antwort zu 1.: Die vorliegenden Bezirklichen Woh- nungsbaupotentialstudien wurden vor dem Senatsbe- schluss des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2025 am 08.07.2014 erarbeitet. Lediglich von zwei Bezirken liegen keine solchen Studien vor: Der Bezirk Pankow beabsichtigt, im Frühjahr 2015 ein Wohnbaukonzept zu erstellen. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verfügt über eine grobe Wohnungsbaupotenzialerfassung. Frage 2: Was unternimmt der Senat, damit die Bezir- ke, die bisher noch keine konkretisierenden Planungen aufgestellt haben, das tun? Antwort zu 2.: Der Senat hat allen Bezirken finanziel- le Unterstützung für die Erarbeitung bezirklicher Wohn- konzepte angeboten. Die meisten Bezirke haben davon Gebrauch gemacht oder ein Konzept ohne finanzielle Unterstützung erarbeitet. Sofern ein Bezirk aus seiner Sicht keine Notwendigkeit für ein bezirkliches Wohnkon- zept sieht, hat der Senat keine Möglichkeit, ein solches bezirkliches Konzept einzufordern. Frage 3: Welche Potenziale haben die Bezirke insge- samt ermittelt und wie hoch ist der Anteil auf zusätzlichen Bauflächen (bitte nach Anzahl Wohnungen und Bezirken auflisten)? Frage 4: Wo weichen die bezirklichen Konzepte vom StEP Wohnen ab und in welcher Größenordnung (bitte nach Standorten, Anzahl Wohnungen und Bezirken auf- listen)? Antwort zu 3. und 4.: Der StEP Wohnen 2025 hat die Aufgabe, die gesamtstädtisch wichtigsten Wohnbaupo- tenzialflächen und -standorte darzustellen und zu priori- sieren. Die kartografisch dargestellten Potenzialflächen des StEP Wohnen 2025 erfassen deshalb Flächen ab einer Mindestgröße von 250 Wohneinheiten je Standort, in den 24 Großen Neubaubereichen auch kleinere Einzel- standorte. Lediglich in die Gesamtbilanz des Flächenpo- tenzials wurden auch kleinere Flächen mit einbezogen. Die Methodik dazu ist im StEP Wohnen 2025 ausführlich erläutert. Demgegenüber erfassen die einzelnen bezirklichen Konzepte Flächen und Potenziale mit deutlich kleineren Mindestgrößen. Darüber hinaus liegen von den Bezirken Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf keine bezirkli- chen Konzepte vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 524 2 Frage 5: Für welche Potentialflächen ist eine Ände- rung des Flächennutzungsplans nötig (bitte nach Standor- ten und Bezirken auflisten)? Anwort zu 5.: Für die nachfolgenden Flächen ist die Einleitung von Flächennutzungsplan (FNP)- Änderungsverfahren erfolgt. Ziel der Änderungsverfahren ist u.a., Wohnungsbau auf den Flächen zu ermöglichen. Lfd. Nr. Bezeichnung der Fläche 01/15 Barfusstraße / Holländerstraße / Gotthardstraße (Mitte / Reinickendorf) 02/15 Südliche Friedrichstadt (Friedrichshain-Kreuzberg) 03/15 Leonorenstraße (Steglitz-Zehlendorf) 04/15 Wexstraße / Erfurter Straße (Tempelhof-Schöneberg) 05/15 Britzer Straße / Mohriner Allee (Tempelhof-Schöneberg) 06/15 Adlershof: nördl. Rudower Chaussee und östl. Segelfliegerdamm (Treptow-Köpenick) 07//15 Altglienicke – Mohnweg (Treptow-Köpenick) 08/15 Daumstraße / Rhenaniastraße (Spandau) Die Notwendigkeit und Umsetzbarkeit von FNP- Änderungen bedarf einer sehr sorgfältigen Prüfung. Ins- besondere bei kleineren Flächen kann der tatsächliche Änderungsbedarf nicht im Vorfeld, sondern erst im kon- kreten weiteren Verfahren geklärt werden. Inwieweit sich aus den Potenzialflächen der Bezirke ein Erfordernis für einzelne FNP-Änderungen ergeben kann, kann erst nach detaillierten Vorprüfungen in den konkreten Planungsver- fahren im Einzelfall ermittelt werden. Frage 6: Für welche Potentialflächen müssen Bebau- ungspläne geändert oder aufgestellt werden (bitte nach Standorten und Bezirken auflisten)? Antwort zu 6.: Die Zuständigkeit für die Bebauungs- pläne (B-Pläne) liegt in der Regel bei den Bezirken. Die Bezirke haben folgendes mitgeteilt: Bezirk Mitte: Für einen großen Teil der Potentialflä- chen werden bereits B-Planverfahren durchgeführt (z.B. Heidestraße; Lehrter Str., Mauerpark, Lützowufer, Kur- fürstenzentrum, Bernauer Straße). Ein generelles Planer- fordernis ist bei den übrigen Standorten der Prioritätska- tegorie I (mögliche Realisierung bis 2020) zzt. nicht er- kennbar. Im Einzelfall kann ein planungsrechtlicher Ord- nungsbedarf aus der konkreten Planung entstehen. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Da es sich überwie- gend nicht um grundstücksscharfe Untersuchungsergeb- nisse handelt, ist die Frage nicht im Detail zu beantwor- ten. Potentiale im Bestand wie z.B. Dachraumausbauten werden i.d.R. ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen von Befreiungen nach § 31 bzw. § 34 Bauge- setzbuch (BauGB) zu genehmigen sein. Bezirk Pankow: Diese Angaben können erst nach Ab- schluss des bezirklichen Wohnbaukonzeptes im Dezem- ber 2015 gemacht werden. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Im Bezirk Steglitz- Zehlendorf trifft dies für folgende Flächen zu:  Selerweg  Dessauerstraße  Berliner Synchron, Mühlenstraße  Lichterfelde Süd  Hildburghauser Straße,  Potsdamer Chaussee 101  Sachtlebenstr.60/66 Teltowwerft  Dahlemer Weg 44  Hindenburgdamm 1  Curtiusstraße  Wiesenschlag 3  Fischerhüttenstraße  Fürstenstraße / Bülowstraße  Marshallstraße / Clayallee Truman Plaza Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Für folgende Potenti- alflächen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, die im StEP Wohnen 2025 aufgeführt sind, müssen Bebauungs- pläne aufgestellt werden oder wurden schon aufgestellt:  Östl. Bautzener Straße: mittelfristig, Bebauungsplan (B-Plan) eingeleitet  Dudenstr.80/Monumentenstr. 15: im Bau, B-Plan bereits festgesetzt (B-Plan 7-1 VE)  Kreuzbergstr. 39/40: langfristig, genutzt durch Gewerbe und Einzelhandel, noch kein B-Plan, aber erforderlich  Schöneberger Linse: mittelfristig, verschiedene BPläne eingeleitet  General-Pape-Str.: langfristig, noch kein B-Plan eingeleitet  Erfurter Str./Wexstr.: langfristig, teilweise genutzt, B-Plan eingeleitet  Güterbahnhof Wilmersdorf: mittelfristig, B-Plan eingeleitet  Bessemer Str./Eythstr.: mittelfristig, B-Plan eingeleitet  Dreifaltigkeitsfriedhof: mittel-langfristig, noch kein B-Plan eingeleitet  Britzer Str.10-20/Hugos Wohngärten: mittelfristig, B-Plan eingeleitet Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 524 3 Bezirk Neukölln: In der Wohnbaupotenzialstudie des Bezirks Neukölln wurden 41 Potenzialflächen ermittelt und untersucht. Für 15 dieser 41 Flächen ist die Aufstel- lung oder Änderung von Bebauungsplanverfahren zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts erforderlich: Ru 1 Ostburger Weg 44 Ru 6 Klein-Ziethener Weg 11 und 17, 17a+b G-Ru 26 Köpenicker Str. 152, Neudecker Weg 112 G 11/1 Nachverdichtung Gropiusstadt G 11/2 Nachverdichtung Gropiusstadt G 11/3 Nachverdichtung Gropiusstadt Br 6 Koppelweg 30, Britzer Damm 192 Br 7 Britzer Damm 178 Br 9 Alt-Britz 18, Blaschkoallee 57 Br 11 Buschkrugallee 83/87 Sp 10 Lichtenrader Str. 5, Herrfurthstr. 15 Kh 2 Aronsstr. 82A/82B, Sonnenallee 261 Rd 17 Harzer Str. 78-80, Sinsheimer Weg 12 Rd 24 Ederstr. 11, Sonnenallee 187, Weserstr. 107 Rd 26 Sonnenallee 192 Für weitere 19 Flächen sind die erforderlichen Bebau- ungsplanverfahren bereits eingeleitet oder inzwischen festgesetzt. Die Fläche Sp 09 (ehem. Flughafen Tempelhof, Oder- straße), für die die Durchführung eines Bebauungsplan- verfahrens erforderlich gewesen wäre, steht auf Grund des Tempelhof-Gesetzes nicht mehr zur Verfügung. Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Für die Potenzialflächen befinden sich derzeit Bebauungspläne im Verfahren bzw. sind festgesetzt oder die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bau GB) zu beurteilen. Ein Planerfordernis zur Aufstellung weiterer Bebauungspläne auf den Potenzialflächen ist nach aktuel- lem Erkenntnisstand nicht gegeben. Bezirk Lichtenberg: Im Rahmen der Bereichsentwick- lungsplanung (BEP) Wohnen (Entwurf vom 07.05.2013) wurden 34 Potentialstandorte ermittelt. Für jeden dieser Standorte wurden sog. „Standortpässe“ erarbeitet, die Auskunft über die Erforderlichkeit einer verbindlichen Bauleitplanung geben. Zusammengefasst war / ist für 26 Standorte eine Bebauungsplanung erforderlich. Bezirk Reinickendorf: Insgesamt wurden im Bezirk Reinickendorf 28 Standorte mit Wohnbaupotentialen mit über 50 Wohneinheiten ermittelt. Für 19 Standorte ist die Durchführung von Bebauungsplanverfahren notwendig. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Für folgende Potenzialflächen sind Bebauungspläne in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Verfahren:  Alexanderplatz (Bezirk Mitte)  Heidestraße (Bezirk Mitte) (2 B-Pläne)  Molkenmarkt (Bezirk Mitte)  Breite Straße (Bezirk Mitte)  Bernauer Straße (Bezirk Mitte)  Cuvrystraße (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg)  Buckower Felder (Bezirk Neukölln)  Adlershof (Bezirk Treptow-Köpenick) (3 BPläne ) Ob eine Neuaufstellung oder Änderung von Bebau- ungsplänen für weitere Potenzialflächen erforderlich wird, ist nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall zu entscheiden und kann nicht im Vorfeld benannt werden. Frage 7: In welcher Weise ist neben den quantitativen Wohnungsbaupotentialen auch der jeweils notwendige Bedarf an Wohnfolgeinfrastruktur ermittelt worden? Antwort zu 7: Hierzu haben die Bezirke folgendes mitgeteilt: Bezirk Mitte: Im Rahmen der Erstellung der bezirkli- chen Wohnbaupotentialstudie wurde auf Ebene der Be- zirksregionen (BZR) ein Abgleich zwischen den zukünf- tigen Wohneinheiten (durchschnittliche WE-Größe 75m²), dem daraus resultierenden zukünftigen Bedarf an Kita- und Grundschulplätzen (Richtwerte) und der Auslastung bestehender Infrastruktureinrichtungen (Kita; Grundschu- le) vorgenommen. Weiterhin wurde eine überbezirkliche Inanspruchnahme von Kitaplätzen mit betrachtet. Der Folgebedarf an sozialer Infrastruktur wurde für den Gesamtbezirk Mitte ermittelt und kann in den ent- sprechenden Fachplanungen aufgenommen werden. Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren werden die konkre- ten Folgebedarfe von den zuständigen Fachämtern ermit- telt. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Im Bezirk Fried- richshain-Kreuzberg wird gegenwärtig der Bedarf an Wohnfolgeeinrichtungen auf der Basis des ermittelten Wohnungsbaupotentials durch ein Gutachterbüro erarbei- tet. Hierbei sind die entsprechenden Fachabteilungen eingebunden. Die Fertigstellung der Studie wird in Kürze erwartet. Bezirk Pankow: Parallel und in Vernetzung mit dem bezirklichen Wohnbaukonzept wird im Bezirk Pankow derzeit ein bezirkliches Entwicklungskonzept für die grüne und soziale Infrastruktur erarbeitet. Es werden der bestehende Bedarf und der durch geplanten Wohnungsbau verursachte Bedarf an entsprechenden Infrastrukturein- richtungen untersucht sowie Lösungen für die Bedarfsde- ckung ermittelt. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Die notwendige Kita- Ausstattung ist in der Potentialanalyse aufgrund eines Berechnungstools der Jugendhilfeplanung ermittelt wor- den. Die Schulplätze sind von den zuständigen Verwal- tungen auf Bezirks- und Senatsebene erhoben worden und werden in die entsprechenden Prognosen eingearbeitet. Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Sofern Bebauungs- pläne aufgestellt werden, wird der Bedarf an Wohnfolge- einrichtungen von den Fachämtern nach gesamtstädtisch vorgegebenen Planungsannahmen ermittelt. Die Fachäm- ter sind in die Bebauungsplanverfahren grundsätzlich eingebunden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 524 4 Bezirk Neukölln: Auf Basis der auf den einzelnen Flä- chen ermittelten Wohneinheitenpotenziale wurden plau- sible Annahmen zum Zusatzbedarf von Wohnfolgeinfra- struktur getroffen: zum Bedarf an Grundschulen, Kinder- tagesstätten, weiterführenden Schulen, Jugendfreizeitein- richtungen, Spielplätzen und wohnungsnahen und sied- lungsnahen Grünflächen. Die rechnerische Ermittlung erfolgte auf Grundlage der berlinweit vorgegebenen Pla- nungsannahmen. Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Der notwendige Bedarf an Wohnfolgeinfrastruktur wurde auf der Grundlage der Einwohnerprognose (mittlerer Wert) der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt ermittelt und Infrastrukturstandorte wurden räumlich zu geordnet. Aus Mitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung um Umwelt wurde ein bezirkliches Infrastrukturkonzept erar- beitet. In diesem Rahmen findet eine Überprüfung der Infrastrukturstandorte statt. Bezirk Lichtenberg: In den Standortpässen aller Po- tentialflächen ist auch der standortbezogene Folgebedarf an Kita- und Grundschulplätzen ausgewiesen worden. Der Berechnungsschlüssel ist in der BEP Wohnen erläutert. Bezirk Reinickendorf: Die bereits im Verfahren be- findlichen Bebauungspläne sind noch nicht so weit vo- rangeschritten, so dass derzeit noch keine detaillierten Angaben zu den Wohnfolgeeinrichtungen vorliegen. Frage 8: Welche Kosten wurden dafür jeweils ermit- telt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 8: Hierzu haben die Bezirke folgendes mitgeteilt: Bezirk Mitte: Die Kosten werden im Rahmen des Ab- schlusses von städtebaulichen Verträgen ermittelt. Abge- schlossene Verfahren seit dem Zeitpunkt der Erstellung der Wohnbaupotentialstudie gibt es bisher nicht. Insofern liegen hierzu keine belastbaren Kosten vor. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: Es werden im Rah- men der o.g. Studie keine Kosten ermittelt. Bezirk Pankow: Zu Kosten kann vor Abschluss der Entwicklungskonzepte noch keine Aussage abgegeben werden. Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Im Rahmen der Potential- studie wurden keine Kosten ermittelt. Die Kostensätze für Kita und Schule sind bekannt und entsprechend anzuset- zen. Kitaplätze werden teilweise über Städtebauliche Verträge von Investoren finanziert. Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Derzeit sind die Kos- ten für die o.g. Bebauungspläne noch nicht konkret genug oder noch nicht ermittelt. Bezirk Neukölln: Die ermittelten Werte gehen über eine rechnerische Betrachtung nicht hinaus und dienen lediglich einer ersten Einschätzung der Flächen. Sie erset- zen nicht die konkrete Betrachtung bei der Umsetzung der einzelnen Standorte. Kostenannahmen bzw. -ermittlungen wurden daher auf dieser Ebene nicht getroffen. Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Bisher können noch kei- ne Aussagen über die Höhe der Kosten getroffen werden. Bezirk Lichtenberg: Eine Kostenberechnung liegt noch nicht vor. Bezirk Reinickendorf: Die bereits im Verfahren be- findlichen Bebauungspläne sind noch nicht so weit vo- rangeschritten, so dass derzeit noch keine detaillierten Angaben zu den Wohnfolgeeinrichtungen vorliegen. Frage 9: Für welche Planungs- und Bauvorhaben soll das Modell der Kooperativen Baulandentwicklung ange- wandt werden? Antwort zu 9: In den Bezirken soll bei den Planungs- vorhaben, bei denen neues Baurecht geschaffen wird, das Modell der Kooperativen Baulandentwicklung angewandt werden. Bei bereits laufenden Planungsvorhaben erfolgt eine Einzelfallprüfung mit Blick auf den Verfahrensstand. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2015)