Drucksache 17 / 15 529 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 10. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2015) und Antwort Neues Zentrum für polizeiliche Telekommunikationsüberwachung – Was plant der Senat ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sachsen soll gemeinsam mit Thüringen, Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Berlin ein Zentrum für polizei- liche Telekommunikationsüberwachung planen (vgl. Leipziger Volkszeitung, „Sachsen plant mit Partnerländern neues Überwachungszentrum für Telekommunikati- on, 5. Februar 2014). Was genau ist wann unter einer Beteiligung des Landes Berlin geplant? 2. Welche Aufgaben soll das geplante Überwa- chungszentrum allgemein wahrnehmen und welche Be- fugnisse soll es dafür erhalten? 3. Welche konkreten Aufgaben soll dieses Überwa- chungszentrum für das Land Berlin auf Grund welcher Rechtsgrundlage wahrnehmen? 4. Seit wann plant der Senat eine Beteiligung an ei- nem gemeinsamen Zentrum für polizeiliche Telekommu- nikationsüberwachung? 5. Welche Treffen und Gespräche fanden bisher wann unter der Beteiligung des Landes statt und was waren jeweils die Themen? 6. Wann will der Senat das Parlament bzw. die Öf- fentlichkeit über eine Beteiligung an dem geplanten Zent- rum für polizeiliche Telekommunikationsüberwachung informieren? 7. Aufgrund welcher konkreten Tatsachen ist eine Beteiligung des Landes Berlin an einem gemeinsamen Zentrum für polizeiliche Telekommunikationsüberwa- chung erforderlich? 8. Wo soll dieses Zentrum räumlich und organisato- risch angesiedelt werden? 9. Welche Kosten werden in diesem Zusammenhang für das Land entstehen? Zu 1. - 9.: Insbesondere in Ermittlungsverfahren der schweren und organisierten Kriminalität können Maß- nahmen der Telekommunikationsüberwachung einen wesentlichen Teil zur Aufklärung beitragen. Hauptsäch- lich betroffen sind die Phänomenbereiche der Rauschgift- kriminalität, des Menschenhandels, der Rockerkriminali- tät und der grenz-überschreitenden Eigentumskriminalität. Aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts der Telekommunikation werden in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen erforderlich werden, um die hochspezialisierten technischen Systeme der Polizei zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) den neuen Technologien anzupassen. Das Erfordernis der techni- schen Erneuerung wird sich in den nächsten Jahren weiter beschleunigen. Vor diesem Hintergrund beschlossen die Staatssekre- täre der Länder Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt im Rahmen der vereinbarten Sicherheits- kooperation (SiKoop) am 4. Mai 2010 in Leipzig die Bildung der Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwa- chung (AG TKÜ). Im Juni 2010 schloss sich das Land Berlin dieser AG an. Am 26. Oktober 2010 nahm die AG TKÜ mit dem Auftrag der Prüfung länderübergreifender Kooperationsmöglichkeiten für die Telekommunikations- überwachung ihre Tätigkeit auf. Die Federführung liegt beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bisher haben 25 Sitzungen der AG TKÜ stattgefun- den, zuletzt am 15.Januar 2015. Die AG TKÜ setzt sich aus Mitgliedern der jeweiligen Innenministerien bzw. der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zusammen. Bedarfsweise wurden die TKÜ- Stellen in den Landeskriminalämtern hinzugezogen. Für die Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten wur- de durch die AG externer Sachverstand einbezogen. Ins- besondere wurden rechtliche Möglichkeiten, wirtschaftli- che Effekte, technische Machbarkeiten und zulässige Kooperationsformen geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 529 2 Es bestehen Erwägungen zur Einrichtung eines län- derübergreifenden „Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“ (GKDZ) als Anstalt öffentlichen Rechts. Über den Dienstsitz der GKDZ wird im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses in den Ländern abschließend zu befinden sein. Der Prüfprozess zur Einrichtung des GKDZ ist noch nicht abgeschlossen. Die abschließenden Handlungsemp- fehlungen der AG TKÜ liegen noch nicht vor. Für den Fall einer Einigung über eine geeignete Län- derkooperation würden die notwendigen Befassungen der jeweiligen Kabinette, Parlamente, Datenschutzbeauftrag- ten etc. erfolgen. Berlin, den 25. Februar 2014 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2015)