Drucksache 17 / 15 535 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jasenka Villbrandt (GRÜNE) vom 12. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2015) und Antwort Ende von SchwoB 2010 – droht Menschen mit Behinderung die Erwerbslosigkeit? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut Evaluationsbericht zum Arbeitsmarktpro- gramm SchwoB 2010 (vgl. Drs. 1054 A) sind im Rahmen des Programms 292 Arbeitsplätze geschaffen worden. Wie viele davon a) auf dem ersten Arbeitsmarkt b) in Integrationsbetrieben c) in ausgelagerten Betriebsstätten von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)? Zu 1.: Alle 292 Arbeitsplätze sind auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt geschaffen worden. a) 292 b) von a) 52 (Integrationsbetriebe sind zugleich auch Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes) c) 0 (dabei handelt es sich nicht um Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes) 2. Wie viele dieser geförderten Stellen sind unbefristet besetzt? Wie viele ArbeitnehmerInnen sind entlassen worden und aus welchen Gründen? Welche Branchen waren besonders betroffen? Zu 2.: Hierzu verweist der Senat auf den vorliegenden Evaluationsbericht Seiten 25 ff. sowie 41 ff. Datenbasis jeweils die 250 Arbeitsplätze, die im Rahmen der Evalua- tion untersucht wurden. Darüber hinaus stehen dem Senat zur Beantwortung der Frage 2 keine validen Daten zur Verfügung. 4. Ein Schwerpunkt des Programms SchwoB 2010 war die Förderung des Überganges von Beschäftigten der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt. Laut Evaluationsbe- richt wurden 55 solcher Beschäftigungsverhältnisse er- reicht. Wie viele davon sind unbefristet, wie viel davon befristet (bitte die Gründe dafür nennen)? Wie viele Be- schäftigte wurden davon inzwischen wieder entlassen und was waren die Gründe dafür? Hatten die ArbeitnehmerIn- nen, die entlassen wurden, eine Rückkehrmöglichkeit in die WfbM? Falls nicht, welche Alternativen wurden ihnen angeboten? Zu 4.: Hierzu verweist der Senat auf den o. g. Evalua- tionsbericht. Dort wird auf Seite 43 ausgeführt: „Die Telefonumfrage ergab, dass von den 55 Werkstattabgän- gern zum Zeitpunkt 15.03.2013 noch 43 Personen in Beschäftigung waren.“ Darüber hinaus stehen dem Senat zur Beantwortung der Frage 4 keine validen Daten zur Verfügung. Im Falle eines Scheiterns eines Arbeitsver- hältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme muss im Interesse einer kontinuierlichen Teilhabe am Arbeitsleben eine unverzügliche und „unbürokratische“ Wiederaufnahme in die Werkstatt gewährleistet sein, sofern der behinderte Mensch die Aufnahmevoraussetzungen nach § 136 Abs. 2 SGB IX erfüllt. Eine nahtlose Rückkehr in die Werkstatt setzt folglich insbesondere voraus, dass das Arbeitsver- hältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht aus be- triebsbedingten Gründen beendet worden ist und weder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem SGB III noch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II besteht, weil der behinderte Mensch nicht erwerbsfähig i. S. d. § 8 SGB II ist. Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat einen behinderten Menschen nach einem gescheiterten Arbeitsverhältnis wieder aufzunehmen, wenn die Erbrin- gung der Leistung durch den zuständigen Rehabilitations- träger gewährleistet ist (§ 137 Abs. 1 SGB IX). Diese Voraussetzung liegt vor, wenn dem behinderten Men- schen vom Sozialhilfeträger die Leistungen erneut bewil- ligt werden. 5. Wie hoch war die Quote des Überganges von Be- schäftigten der WfbM in den ersten Arbeitsmarkt in den letzten 10 Jahren in Berlin und in anderen Bundesländern (bitte für jedes Bundesland getrennt auflisten)? Zu 5.: Die Daten für Berlin sind der folgenden Tabelle zu entnehmen (für das Jahr 2014 liegen diese noch nicht vor). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 535 2 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Abgänge (Anzahl der Personen) Abgänge insgesamt (=100%) 605 671 725 782 766 830 817 801 766 Abgänge auf den allgemeinen Ar- beitsmarkt 12 11 21 24 14 25 31 29 27 Abgänge in Integrationsprojekte 1 3 5 5 4 7 4 2 10 Abgänge zur Ausbildung 6 5 12 14 15 11 11 17 11 Summe Abgänge allgemeiner Ar- beitsmarkt 19 19 38 43 33 43 46 48 48 Darüber hinaus stehen dem Senat zur Beantwortung der Frage 5 keine validen Daten zur Verfügung. 6. Neu geschaffene Arbeitsplätze auf dem ersten Ar- beitsmarkt für ehemalige Beschäftigte in WfbM wurden im Rahmen von SchwoB 2010 für die Dauer von fünf Jahren monatlich mit 1.000 Euro gefördert. Wie hoch ist die Förderung für die Betriebe nach Ablauf dieser fünf Jahre? Welche Unterstützungsleistungen gibt es ggf. bei einer geringeren Arbeitsleistung der Beschäftigten und/oder bei einem höheren personellen Betreuungsbe- darf? Zu 6.: Nach Ablauf der fünfjährigen Sonderförderung besteht die Möglichkeit der Beantragung von Regelför- derleistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Ar- beitsleben nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsab- gabeverordnung (SchwbAV). Zur Abgeltung außerge- wöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, können Arbeitgeber nach § 27 SchwbAV insbesondere Zuschüsse zum Ausgleich einer erheblichen behinderungsbedingten Minderleistung bzw. zum Ausgleich für eine erhebliche personelle Unterstützung des beschäftigten schwerbehin- derten Menschen erhalten. Der Integrationsfachdienst stellt im Auftrag des Integrationsamtes den jeweiligen Bedarf individuell fest. 7. Trifft es zu, dass die Förderung für die Beschäfti- gung von Menschen mit Behinderungen maximal 45 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns betragen kann? Wenn nein, wie hoch ist die mögliche Maximalförderung? Zu 7.: Der Arbeitgeberbruttolohn ist keine relevante Bezugsgröße bei der Berechnung von Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, so auch zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die Ar- beitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen. Leistungsvoraus- setzung ist u. a. die Zahlung tariflichen oder ortsüblichen Lohns. Die Leistungen werden grundsätzlich in Gestalt von Minderleistungsausgleich und/oder Leistungen zur Finanzierung einer personellen Unterstützung gewährt. Die Höchstfördersummen betragen derzeit in Berlin beim Minderleistungsausgleich 400 €, bei personeller Unterstützung 360 € pro Monat. 8. Sind Fälle bekannt, wo seit Inkrafttreten des Min- destlohngesetzes Entlassungen von Menschen mit Behin- derungen aus diesem Grund beantragt und/oder geneh- migt wurden bzw. befinden sich im Bearbeitungsprozess? Um wie viele Personen handelt es sich (nach Branchen)? Zu 8.: Dem Senat sind keine Fälle von Kündigungs- schutzverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (vgl. §§ 85 ff. SGB IX) bekannt, die offensichtlich mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes in Verbindung stehen. 3. Wie viele der geförderten Stellen fallen unter die gesetzlichen Mindestlohnregelungen? 9. Wie wird die Einhaltung des Mindestlohngesetzes in diesem Bereich kontrolliert? Zu 3. und 9.: Das Integrationsamt gewährt Zuschüsse für schwerbehinderte Menschen, die Arbeitsplätze im Sinne des § 73 SGB IX innehaben und die tariflich oder ortsüblich entlohnt werden und insofern dem Mindest- lohngesetz unterliegen. Im Allgemeinen gilt: Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) prüfen die Be- hörden der Zollverwaltung im gesamten Bundesgebiet die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des Arbeitnehmer-Entsen- degesetzes (AEntG) und des § 10 Abs. 5 des Arbeitneh- merüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Zuständigkeit und die Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung im Zu- sammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ergeben sich aus §§ 14, 15 MiLoG. Für die Durchführung der vorgenannten Prüfun- gen ist im räumlichen Geltungsbereich des Landes Berlin das Hauptzollamt Berlin mit seinem Arbeitsbereich Fi- nanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) örtlich und sachlich zuständig. Nach Angaben der Bundesregierung (vgl. hierzu BT-Drs. 18/3761, Nr. 27, S. 23/24) erfolgt im Hinblick auf die neuen Aufgaben nach dem MiLoG in Berlin und im gesamten Bundesgebiet eine Priorisierung der Prüfungen in den besonders von Schwarzarbeit be- troffenen Branchen. Als solche gelten gemeinhin die in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 535 3 oder Wirtschaftszweige. Die Bundesregierung hat hierzu weiterhin mitgeteilt, dass der FKS Berlin seit Jahresbe- ginn nunmehr 315 Planstellen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Lohndumping zur Verfügung stehen (2014: 239 Planstellen). Die zusätz- lichen Stellen sollen nach Angaben der Bundesregierung über eine verstärkte Zuführung von Nachwuchskräften nach Ablauf der Ausbildung zum 01. August 2015 sowie in den Folgejahren bevorzugt besetzt werden. 10. Laut Evaluationsbericht zu SchwoB 2010 wurden zum Stichtag 31.5.2013 64 Ausbildungsverhältnisse ge- fördert. Wie sind die Ergebnisse (jeweils nach Bran- chen/Berufen)? Wie hoch ist die Anzahl der bestandenen Prüfungen, die Anzahl der Ausbildungsverlängerungen, die AbbrecherInnenquote und wie viele der Auszubilden- den wurden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbil- dung vom Ausbildungsbetrieb übernommen? Zu 10.: Zu den erfragten Branchen bzw. Berufen verweist der Senat auf den o. g. Evaluationsbericht Seiten 36 und 37. Darüber hinaus stehen dem Senat zur Beant- wortung der Frage 10 keine validen Daten zur Verfügung. 11. Zum Berichtszeitpunkt der Evaluation waren die meisten Förderungen noch nicht abgeschlossen, weswe- gen die Nachhaltigkeit von SchwoB 2010 noch nicht beurteilt werden konnte. Wurde eine entsprechende Erhe- bung und Bewertung inzwischen nachgeholt? Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Ist eine Bewertung bzw. Er- hebung geplant, falls ja, wann wird diese vorliegen? Zu 11.: Nein, in der Folgezeit erfolgte keine Evaluati- on im Auftrag des Integrationsamtes. Die Mittel der Aus- gleichsabgabe können für Evaluationszwecke nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn nicht vorrangige Leistungsziele zu finanzieren sind. Dies war in der Zeit nach Auslaufen des Sonderprogramms Schwerbehinder- ten Joboffensive 2010 (SchwoB) der Fall, da unter ande- rem die Ausgaben für vorrangige Leistungen - einschließ- lich Pflichtleistungen wie Kostenübernahmen für notwen- dige Arbeitsassistenzen - deutlich angestiegen sind (vgl. § 14 Abs. 2 SchwbAV). 12. Im Bericht an den Hauptausschuss (Drs. 1054 A) hat die Senatsverwaltung festgehalten, dass weiterhin Anreizsysteme in Form einer besonderen finanziellen Förderung für einstellungsbereiten ArbeitgeberInnen geschaffen werden sollten, um die „Zahl der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen auch zukünftig auf dem erfolgreichen Niveau des SchwoB-Programms zu halten“. Die Verwaltung wollte bis Frühjahr 2014 Zielvereinbarungen mit dem Integrationsamt über entspre- chende Fördermodalitäten treffen. Ist das geschehen und was beinhalten die Vereinbarungen? Wenn nein, warum nicht? Zu 12.: Aufgrund der Einnahmen- und Ausgabenent- wicklung der Mittel der Ausgleichsabgabe konnten und können derzeit keine weiteren Sonderprogramme aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden. Es verbleibt daher bei den Regelfördertatbeständen, die selbstverständlich auch für die Förderung des Wechsels von Menschen mit einer Schwerbehinderung aus der WfbM auf den allge- meinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die mit dem Programm SchwoB 2010 aufgenommene Förderung durch die Einrichtung des spezifischen Integrationsfach- dienstes für den Übergang von der WfbM auf den allge- meinen Arbeitsmarkt wird unverändert fortgeführt. 13. Hält der Senat finanzielle Anreizsysteme für aus- reichend? Falls ja, worauf stützt sich diese Ansicht, falls nicht, welche zusätzlichen Anreizsysteme hält der Senat für sinnvoll, um die Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu befördern? Zu 13.: Allein finanzielle Anreizsysteme hält der Se- nat nicht für zureichend. Die Erfahrungen aus den Kon- takten mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Men- schen mit Behinderung in vorbildlicher Weise beschäfti- gen, wie die Träger der Inklusions- bzw. Integrationsprei- se der vergangenen Jahre, aber auch die Erfahrungen aus der täglichen Praxis des Integrationsamts belegen, dass eine Vielzahl von Faktoren Voraussetzung für die erfolg- reiche Teilhabe schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Dazu gehö- ren behinderungsspezifische Kompetenzen schon bei der Vermittlungstätigkeit auf Seiten der Vermittler, die Kenntnisse von vorhandenen Unterstützungsmöglichkei- ten durch die unterschiedlichen Leistungsträger, die mög- lichst unbürokratische Inanspruchnahme dieser Leistun- gen aber auch problemorientierte Beratung und erforderli- chenfalls Begleitung durch Integrationsfachdienste. Dem fortgesetzten Abbau von Fehlinformationen wie etwa über die Auswirkungen des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen kommt ebenfalls erhebliche Bedeutung zu. 14. Wie ist die Finanzierung der beruflichen Orientie- rung seit Auslaufen des Programms SchwoB 2010 gesi- chert und mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt der Senat dies für die Zukunft abzusichern? Zu 14.: Berufliche Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler erfolgt in den Schulen als Re- gelangebot, sowohl an den Schulen mit sonderpädagogi- schen Förderschwerpunkten als auch im integrativen Unterricht. Dabei werden sie durch die Initiative Inklusi- on (Handlungsfeld 1 - Berufsorientierung für schwerbe- hinderte Schülerinnen und Schüler) unterstützt. Die Initia- tive Inklusion ist von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern, Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen entwickelt worden. Mit insgesamt 100 Millionen Euro sollen mehr schwerbehinderte Menschen in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeits- markt vermittelt werden. Mit 20 Millionen Euro, finan- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 535 4 ziert aus dem Ausgleichsfond, förderte das Bundesminis- terium in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 die Be- rufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die sich grundsätzlich über die letzten beiden Schuljahre erstreckt. Alle Länder nahmen teil. In Berlin erfolgt die Ausgestaltung des Projektes in Kooperation von:  Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales  Bundesagentur für Arbeit; Regionaldirektion Berlin -Brandenburg  Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin – Integrationsamt Fachkräfte der Integrationsfachdienste und der Bunde- sagentur für Arbeit führen die Berufsorientierung in Ko- operation mit den Schulen durch. Diese Förderung wird für die Schuljahre 2014/15 bis 2015/16 mit weiteren 20 Millionen Euro aus Finanzmitteln des Bundes fortgesetzt. Erneut werden alle Länder teilnehmen. Derzeit beschäf- tigt sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den Mög- lichkeiten einer Anschlussfinanzierung, da der Bund an- gekündigt hat, diese Finanzierung ein letztes Mal zu 100 % übernehmen zu können. Die Arbeitsgruppe hat noch keine abschließenden Ergebnisse erzielt. Um ergänzende Angebote der Berufsorientierung zu unterstützen, fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zudem ein Modellprojekt „Berufsorientierung kompakt“ zum Berufsorientierungsprozess von Schülerinnen und Schülern an Berliner Förderschulen zur Förderung der inklusiven Teilhabe. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2015)