Drucksache 17 / 15 540 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 12. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2015) und Antwort Innenrevision im LAGeSo (I): Prüfungen im Bereich Asyl Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Angelegenheiten, wann, wie häufig und zu welchen Anlässen ist es seit dem Jahr 2010 zu Prüfungen (stichprobenweise, anlassbezogen etc.) durch die Innenrevision des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Bereich Asyl gekommen? (Bitte nach Art, Gegenstand, Anlass und Zeitraum der jeweili- gen Prüfung aufschlüsseln.) Zu 1.: Innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens konn- ten folgende Tätigkeiten der Innenrevision des Landes- amts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im Bereich Asyl seit 2010 gefunden werden: 2014  Untersuchungsbericht (Sonderbeauftragung durch den Staatssekretär der Senatsverwaltung für Ge- sundheit und Soziales im Rahmen der Korrupti- onsbekämpfung)  nachgehende Prüfungen Open Prosoz *  laufend: Prüfung von Regressfällen hinsichtlich korruptionsverdächtiger Sachverhalte 2013  nachgehende Prüfungen Open Prosoz *  Ambulante Pflege zur Hilfe  laufend: Prüfung von Regressfällen hinsichtlich korruptionsverdächtiger Sachverhalte 2012  nachgehende Prüfungen Open Prosoz *  laufend: Prüfung von Regressfällen hinsichtlich korruptionsverdächtiger Sachverhalte 2011  Auszahlungen im Bereich Aufnahme- und Weisungsstelle (AuW), die nicht über Open Prosoz ausgelöst wurden  nachgehende Prüfungen Open Prosoz *  laufend: Prüfung von Regressfällen hinsichtlich korruptionsverdächtiger Sachverhalte  Kenntnisnahme aller Vergabevermerke, die im LAGeSo gefertigt wurden 2010  Prüfung der Auszahlungslisten II A  Laufend: Prüfung von Regressfällen hinsichtlich korruptionsverdächtiger Sachverhalte * Mit der "nachgehenden Prüfung" in Open Prosoz hat die AG-Zahlungssicherheit, die 2003 auf Beschluss der Amtsleiter Soziales Berlin ins Leben gerufen wurde, ein Instrument vorge- schlagen, das ermöglicht, im Nachgang erfolgter Zahlungen diese zielgerichtet Zahlungen auf deren Richtigkeit zu prüfen. Hierzu wurde vom BASIS-Management eine Software ange- schafft, die aus Open Prosoz Fälle zur nachgehenden Prüfung auswählt, die bestimmte Kriterien erfüllen wie z. B. Überschrei- tung von Miethöchstgrenzen, Stornierungen von Zahlungen durch die Sachbearbeitung mit erneuter Auszahlung etc. Der Prozentsatz der derzeit vierteljährlich zu prüfenden Fälle beträgt rd. 20 Fälle pro Quartal für die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) und die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (ZLA) zusammen. Für diese nachgehende Prü- fung liegt die Zuständigkeit bei der Innenrevision. 2. Welche Mängel wurden bei den unter 1. genannten Prüfungen der Innenrevision des LAGeSo jeweils festge- stellt und welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen? Zu 2.: In Einzelfällen wurden folgende Mängel festge- stellt: - datenschutzrechtliche Bedenken - keine Kosteneinziehung nach Ausreise - Rückforderungsbescheid ohne Geldeingang - Doppelanweisung bei einer Rechnung. Es erfolgte eine Korrektur, soweit dies im Einzelfall möglich war. Im Übrigen entspricht es der allgemeinen Arbeitsweise der Innenrevision die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf festgestellte Fehlerquellen zu sensibilisie- ren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 540 2 3. Liegen zu den unter 1. genannten Prüfungen der Innenrevision des LAGeSo jeweils schriftliche Berichte vor? Wenn ja, welche? Zu 3.: Es liegen folgende Berichte vor:  Untersuchungsbericht im Rahmen der Korruptionsbekämpfung  Quartalsweise Berichte über durchgeführte nachgehende Prüfungen Open Prosoz  Prüfung ZLA anhand der vom Hess Zahlungssystem generierten Detailauswertung aller Vorgänge für den Auswertungszeitraum 07.06. – 08.06.2010 vom 23.09.2010  Sofort-Auszahlung von Taschengeldern vom 24.02.2011 4. Sind diese schriftlichen Berichte der Innenrevision des LAGeSo jeweils als Verschlusssache eingestuft? Wenn ja, mit welchem Grad und aus welchen Gründen jeweils? (Bitte nach Bericht, Grad und Grund aufschlüs- seln.) Zu 4.: Die schriftlichen Berichte der Innenrevision sind Teile der jeweiligen Verwaltungsvorgänge. Die Fra- ge der Einstufung dieser Berichte als Verschlusssache im Sinne von § 54 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhau- ses stellte sich bisher nicht, da es keine Veranlassung gab, diese Berichte dem Abgeordnetenhaus zu übermitteln. Eine Ausnahme hiervon bildete bisher lediglich die Übermittlung des Untersuchungsberichts im Zusammen- hang mit den Vorwürfen gegen den Präsidenten des LA- GeSo, Herrn Allert. 5. Mit wie vielen Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäqui- valenten) ist die Innenrevision des LAGeSo besetzt? Wie viele davon sind auch einsatzfähig? 6. Wie vielen Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquiva- lenten) war die Innenrevision des LAGeSo in den Jahren seit 2011 jeweils zum Stichtag 31.12 besetzt? Wie viele davon waren auch einsatzfähig? Zu 5. und 6.: Die Innenrevision war in den Jahren seit 2011 mit einer Mitarbeiterin (1 Vollzeitäquivalent) be- setzt. Berlin, den 24. Februar 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2015)