Drucksache 17 / 15 548 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Februar 2015) und Antwort Wie weiter mit den beruflichen Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Zweck und mit welchen Arbeitsaufträgen wurde die „AG Stärkung der beruflichen Schulen “ um Adalbert Helfberend gegründet? Zu 1.: Die Projektarbeitsgruppe „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzen- tren (OSZ)“ hat den Auftrag, auf Basis einer kritischen Bestandsanalyse der Angebote und Bildungsgänge der Beruflichen Schulen und OSZ mit besonderem Focus auf das Übergangssystem Schule – Beruf Möglichkeiten der Stärkung und der Weiterentwicklung zu erarbeiten, die Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen und OSZ zu prüfen und dementspre- chend Vorschläge für einen Schulentwicklungsplan (SEP) zu entwickeln. 2. Bis zu welchem Zeitpunkt soll die AG Arbeitsergebnisse vorlegen? Zu 2.: Es ist vorgesehen, dass die Projektgruppe bis Anfang des Jahres 2016 einen Bericht mit Handlungs- empfehlungen vorlegt. 3. Welche inhaltlichen, strukturellen und haushaltsrelevanten Berührungspunkte haben die Arbeitsaufträge dieser AG mit den Arbeitsaufträgen der AG Oberstufen- angebote um Klaus Brunswicker? Zu 3.: Der Arbeitsauftrag für die Projektgruppe „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren“ ist gehalten, alle Entwicklungen im Bereich der beruflichen Schulen mit einzubeziehen. Die Projektgruppe geht davon aus, dass die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Oberstufenangebote bis April 2015 vorlie- gen und in den Projektprozess mit einbezogen werden können. 4. Welche inhaltlichen, strukturellen und haushaltsrelevanten Berührungspunkte sieht der Senat zwischen der weiteren Entwicklung der beruflichen Schulen und der neu zu gründenden Jugendberufsagentur, ihren Gre- mien und regionalen Standorten? Zu 4.: Wesentlicher Bestandteil des Arbeitsauftrages der Projektarbeitsgruppe „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und OSZ“ ist eine enge Verzahnung und Abstimmung mit dem bereits laufenden Projekt zur Einrichtung einer Jugendberufsagentur. Die Sicherstellung der systematischen Erfassung und Beglei- tung aller Jugendlichen an der Schnittstelle des Über- gangs am Ende der zehnten Klasse unter dem Leitgedan- ken „Keine/keiner darf verloren gehen!“ ist die zentrale Anforderung an das Übergangssystem Schule – Beruf. Das Projekt soll in diesem Sinn dazu beitragen, dass die Angebote des Übergangssystems entsprechend struktu- riert bzw. ausgerichtet werden. Aussagen zu haushaltsre- levanten Berührungspunkten können derzeit noch nicht getroffen werden. 5. Welche inhaltlichen, strukturellen und haushaltsrelevanten Berührungspunkte sieht der Senat zwischen der weiteren Entwicklung der beruflichen Schulen und dem geplanten Landeskonzept für Berufsorientierung? Wann soll dieses Konzept nun tatsächlich dem Parlament zur Diskussion zur Verfügung gestellt werden? Zu 5.: Durch die intensive Zusammenarbeit der inte- grierten Sekundarschulen und der Schulen mit sonderpä- dagogischem Förderschwerpunkt mit den Oberstufenzen- tren und den beruflichen Schulen soll eine noch größere Vielfalt an Angeboten und einem erweiterten Erfahrungs- raum für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz ermöglicht werden. Damit dies gelingt, sind das Landeskonzept und die Einrichtung der Jugendberufsagentur eng miteinander verknüpft. Das Landeskonzept wird derzeit zwischen den beteiligten Akteuren final abgestimmt, wobei auch strukturelle sowie haushaltsrelevante Berührungspunkte mit der Jugend- berufsagentur bedacht werden. Sobald der Abstimmungs- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 548 2 prozess zwischen den beteiligten Institutionen abge- schlossen ist, wird das Landeskonzept dem Abgeordne- tenhaus zur Kenntnisnahme weitergeleitet. 6. Hat der Senat seine Arbeit an einem neuen Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen wie- der aufgenommen und wenn ja, wann soll dieser dem Parlament zur Diskussion zur Verfügung gestellt werden? Zu 6.: Der Senat hat die Fertigstellung des Schulent- wicklungsplans für die beruflichen Schu- len/Oberstufenzentren bis zum Vorliegen der Empfehlun- gen der Projektgruppe „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen/Oberstufenzentren“ zurückgestellt . Der Senat plant, im Frühjahr 2016 den Schulent- wicklungsplan für die beruflichen Schulen einzubringen. 7. Wie werden die beruflichen Schulen der unterschiedlichen Berufsfelder an den Diskussionen um diese Entwicklungsfragen beteiligt? Zu 7.: Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden eng in den Prozess der Arbeitsgruppe eingebunden. Im Rahmen der für das Schuljahr terminierten Schulleitersit- zungen wurden alle beruflichen und zentralverwalteten Schulen über den Arbeitsstand in Kenntnis gesetzt und hatten die Möglichkeit der strukturierten Diskussion, Reflexion und Meinungsäußerung in dafür eingerichteten moderierten Arbeitsgruppen. Darüber hinaus werden ebenfalls mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern im Rahmen der Projektarbeit bis zum Herbst 2015 zwei Workshops durchgeführt, deren Arbeitsergebnisse in den abschließenden Projektbericht einfließen werden. 8. Inwiefern hält der Senat an dem im Koalitionsvertrag für diese Wahlperiode formulierten Ziel, die Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren weiter zu entwi- ckeln fest und welche Schritte wird er dazu noch in die- sem Jahr unternehmen? Zu 8.: Der Senat verfolgt mit dem Projekt „Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen/OSZ“ weiterhin das in den vereinbarten Richtlinien der Regie- rungspolitik formulierte Ziel und wird es, wie ausgeführt, mit den aus dem Projekt erfolgten Empfehlungen weiter- verfolgen. Berlin, den 26. Februar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)