Drucksache 17 / 15 552 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2015) und Antwort Perspektive der Friedrich-List-Schule - Perspektive Bürowirtschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Überlegungen spielen die vier bürowirt- schaftlichen Oberstufenzentren sowie die weiteren büro- wirtschaftlichen Klassen an anderen OSZ in der Gesamt- planung des Schulentwicklungsplans für die beruflichen Schulen? Zu 1.: Diese Überlegungen werden (u.a.) zurzeit in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Weiterentwicklung und Stär- kung der beruflichen Schulen unter Einbeziehung der Schulleiterinne und Schulleiter bearbeitet. Der Projektbe- richt mit Handlungsempfehlungen wird bis Ende Januar 2016 vorliegen. 2. Aus welchen Gründen soll die Friedrich-List- Schule (OSZ Wirtschaftssprachen/Kompetenzzentrum Internationale Beziehungen) dem OSZ Bürowirtschaft II eingegliedert werden, ohne die Ergebnisse der AG Stär- kung der beruflichen Schulen abzuwarten? Zu 2.: Die Friedrich-List-Schule hat mit 572 Schüle- rinnen und Schülern eine für ein Oberstufenzentrum (OSZ) kritische Größe. Die Stelle des Schulleiters hätte zum 01.08.15 neu ausgeschrieben werden müssen. Das Gebäude in der Klixstraße soll ab Schuljahr 15/16 von den Teilen der Anna-Freud-Schule genutzt werden, die derzeit in der benachbarten Poelchau-Schule unterge- bracht sind. Die Anna-Freud-Schule und die Poelchau-Schule be- finden sich in einem Gebäude in unterschiedlichen Ge- bäudetrakten. Infolge des hohen Instandsetzungsbedarfs wurde bereits für die Poelchau-Schule ein neuer Standort auf dem Olympiagelände hergerichtet, der bis Schuljah- resbeginn 2015/2016 bezogen werden wird. Die Anna- Freud-Schule hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auch für sie Ersatz geschaffen werden muss. Darüber hinaus steigen in dem Berufsfeld Sozialwesen/Sozialpädagogik die Schülerzahlen erheblich. Daher nutzt die Anna-Freud- Schule bereits jetzt schon Räume im „Poelchau-Trakt“, die nach Auszug der Schule nicht mehr zur Verfügung stehen. Es besteht daher dringender Bedarf an einer Filia- le für die Anna-Freud-Schule. 3. Weshalb soll gerade das einzige berufliche Kompe- tenzzentrum Berlins an seinem zentralen Standort ge- schlossen werden? Wie steht dies im Einklang mit der geplanten (lt. Schulgesetz) Weiterentwicklung der Ober- stufenzentren zu Kompetenzzentren? Zu 3.: Das Kompetenzzentrum Internationale Bezie- hungen wird nicht geschlossen, sondern an den zentralen Standort OSZ Bürowirtschaft II eingegliedert. 4. Warum wurden Leitungen und Kollegien der beiden Schulen nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen und deren Expertise nicht genutzt? Zu 4.: Der Senat hat die Entscheidung nach Abwä- gung aller Alternativen im Zusammenhang mit der erfor- derlichen Baumaßnahme am Standort der Poelchau- Oberschule und Anna-Freud-Schule getroffen, die nicht nur einen Schulstandort betrafen. Unmittelbar nach dieser Entscheidung wurde die Schulleitung, die Kolleginnen und Kollegen, sowie die Schülerinnen- und Schülervertre- tung in die noch vorbereitende Planung mit einbezogen. Die Schulkonferenzen werden derzeit angehört. Eine gemeinsame Steuerungsgruppe beider Schulen ist inzwischen eingerichtet. 5. Welche Vorschriften gelten für die Information, Be- teiligung bzw. Mitbestimmung von schulischen und politischen Gremien für die beruflichen Schulen insbe- sondere im Hinblick auf Schul- oder Bildungsgangschlie- ßungen, Standort(veränderungs)entscheidungen u.ä. und inwieweit unterscheiden diese sich von denen für allge- meinbildenden Schulen geltenden Regelungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 552 2 Zu 5.: Für berufliche Schulen werden ein Lehreraus- schuss Berufliche Schulen, ein Schülerausschuss Berufli- che Schulen und ein Elternausschuss Berufliche Schulen gebildet. Die Ausschüsse Berufliche Schulen dienen der Wahrnehmung der schulischen Interessen der jeweiligen Gruppe sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Beirat Berufliche Schulen (§ 112 Absatz 1 Schulgesetz). Der Beirat Berufliche Schulen dient der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landes- schulbeirat. Er berät die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in allen die beruflichen Schulen betref- fenden Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus werden Fragen des beruflichen Schulwe- sens auch im Landesschulbeirat behandelt (§ 115 Schul- gesetz). Die Ausschüsse Berufliche Schulen entsprechen struk- turell und im Hinblick auf die ihnen zugewiesenen Auf- gaben (Interessenwahrnehmung, Vorbereitung der Arbeit in den Beiräten) den Bezirksausschüssen für die allge- mein bildenden Schulen gemäß § 110 Schulgesetz, wer- den jedoch auf Ebene der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung angesiedelt, da diese der Schulträger der beruflichen Schulen ist. Die Bezirksschulbeiräte, der Beirat Berufliche Schu- len und der Landesschulbeirat sind Beratungsgremien für die jeweils zuständige Bezirks- bzw. die Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die Anhörung der Schulkonferenz vor Entscheidun- gen über Änderungen der Schulorganisation gemäß § 76 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Schulgesetz gilt für allgemein bil- dende und berufliche Schulen gleichermaßen. 6. Inwieweit übernimmt das Abgeordnetenhaus von Berlin für die beruflichen Schulen Funktionen analog der BVVen bei Fragen, die die Verlagerung/Schließung von schulischen Einrichtungen angehen? Zu 6.: Das Abgeordnetenhaus von Berlin übernimmt in keiner Weise für die beruflichen Schulen Funktionen analog der Bezirksverordnetenversammlung bei Fragen, die die Verlagerung/Schließung von schulischen Einrich- tungen angehen. Die Bezirksverordnetenversammlung ist anders als das Abgeordnetenhaus von Berlin nicht Legis- lative, sondern Organ der bezirklichen Selbstverwaltung. 7. Welche positive Entwicklungsperspektive sieht der Senat für die Bürowirtschaft allgemein sowie konkret für die Friedrich-List-Schule bzw. für die von ihr abgedeck- ten Bildungsgänge und Berufsfelder und wie sollen diese positiven Ziele erreicht werden? Zu 7.: Durch die Neuordnung der bürowirtschaftlichen Berufe und der damit verbundenen notwendigen Unter- richtsentwicklung hat der Bereich Wirtschaft und Verwal- tung neue Impulse erhalten. Die Umstellung auf den Lernfeldunterricht wird wissenschaftlich begleitet. Mo- derner Lernfeldunterricht qualifiziert die Schülerinnen und Schüler für die Anforderungen des Berufslebens in besonderer Weise. Die Bildungsgänge der Friedrich-List-Schule werden komplett in das Oberstufenzentrum Bürowirtschaft II eingegliedert und mit dem „Kompetenzteam Europa“ entsteht im Zentrum von Berlin ein zukunftsfähiges Ober- stufenzentrum mit den Schwerpunkten in Wirtschafts- sprachen und Büromanagement sowie dem wichtigen Schwerpunkt „Internationale Beziehungen. Berlin, den 24. Februar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)