Drucksache 17 / 15 554 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 13. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2015) und Antwort Ein Jahr nach dem Supportende von Windows XP – Immer noch Windows XP in der Berliner Verwaltung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele IT-Arbeitsplätze in der Berliner Verwal- tung basieren auf Windows? Wie viele dieser IT- Arbeitsplätze laufen derzeit noch auf dem Betriebssystem Windows XP? Wie viel Prozent an allen IT- Arbeitsplätzen entspricht das? Zu 1.: Auf der Basis der Erhebung zum 31.10.2014 der Arbeitsplatzbetriebssysteme ergeben sich folgende Zahlen: Mit Stichtag 31.10.2014 wurden in der Berliner Ver- waltung auf 70.223 IT-Arbeitsplätzen Windows- Betriebssysteme eingesetzt. Auf Windows XP basieren 28.902 Arbeitsplätze. Damit basieren auf der Basis der Prognose vom 31.10.2014 zum 31.12.2014 38 % aller IT-Arbeitsplätze auf Windows XP. 2. Wie viele IT-Arbeitsplätze wurden seit dem Aus- laufen des Supports von Windows XP am 08. April 2014 auf eine andere Windows-Version umgestellt? Zu 2.: Für eine präzise Beantwortung liegt kein aus- reichendes Datenmaterial vor. Die nächste Erhebung findet zum Stichtag der IT- Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla) am 31.03.2015 statt. 3. Wie viele IT-Arbeitsplätze wurden nach dem Aus- laufen des Supports von Windows XP auf ein anderes Betriebssystem (z.B. Linux) umgestellt? Um welche Be- triebssysteme handelt es sich? Welche Gründe sprachen für einen solchen Wechsel? Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport kann aus den vorliegenden Daten der IT-Bestands- und Planungsübersicht sowie weiterer Abfragen diese Frage nicht beantworten. Die Daten zur IT-Bestands- und Planungsübersicht werden seit 2009 nach einer gemeinsam festgelegten Systematik jährlich im Frühjahr erhoben. Anschließend wird auf dieser Grundlage dem Parlament Bericht erstat- tet. Das Hauptaugenmerk bei der Bestandsübersicht liegt auf der Struktur und Qualität der IT-Ausstattung der Ver- waltungen unter Beachtung der Aspekte wirtschaftliche Betriebsformen, Standards und Offene Systeme. Bei der Planungsübersicht geht es primär um einen differenzierten Nachweis der Haushaltsmittel für Investitionen, Dienst- leistungen und sonstige konsumtive Ausgaben sowie Personalausgaben für Planung, Entwicklung und Betrieb von IT-Verfahren und IT-Infrastrukturmaßnahmen. Es liegt in der Natur dieser IT-Bestandserhebung, dass nicht alle Fragen zum IT-Betrieb im Land Berlin daraus zu beantworten sind. Zur Beantwortung der Frage 3 liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport kein ausrei- chendes Datenmaterial vor. 4. Wie bewertet der Senat die Freigabe der Fachver- fahren Automation im Standesamt (AUTISTA), Einwoh- nerfachverfahren Meldesoftware (MESO) und Verfahren für nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten (NO- WI) unter Windows 7, die im Zeitraum zwischen dem 01.05.2014 und dem 01.11.2014 (vgl. Schriftliche Anfra- ge 17/13410) erfolgen sollte? Verlief die Freigabe erfolg- reich? Wenn nicht, welche Probleme traten auf und wie bewertet der Senat diese? Konnte die Freigabe im oben genannten Zeitraum bewerkstelligt werden? Wenn nicht, welche Gründe führten zu der Terminüberschreitung und wie bewertet der Senat diesen Umstand? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 554 2 6. Wie bewertet der Senat, dass offensichtlich alle Verwaltungen einzeln die Lauffähigkeit von IT- Fachverfahren auf neuere Windows-Versionen testen mussten, statt diese Tests in einem gesteuerten Abstim- mungsprozess jeweils exemplarisch in einer Verwaltung für alle Fachverwaltungen durchzuführen? 7. Ist dem Senat bekannt, ob es mittlerweile (standar- disierte) Testverfahren zur Überprüfung der Kompatibili- tät von Betriebssystemen und deren Versionen für den reibungslosen Einsatz der im Land vorhandenen IT- Fachverfahren gibt? Falls ja, werden diese eingesetzt? Falls nein, wird an der Schaffung einer solchen Testum- gebung gearbeitet? Zu 4., 6. und 7.: Der Senat bewertet die Freigaben zu den genannten Fachverfahren als erfolgreich. Der Verfah- rensverantwortliche hat für alle IT-Verfahren die Freigabe im geplanten Zeitraum geben können. Bei der Umsetzung haben sich in einigen Bezirken durch dort getroffene Entscheidungen zum Einsatz der konkreten Windows 7- Version (32 oder 64-Bit) sowie der konkreten MS-Office- Version (2010, 2013, 32- oder 64-Bit) spezielle Heraus- forderungen ergeben. Der Verfahrensverantwortliche hat hierfür Übergangslösungen zugelassen. Aus Sicht des Senats zeigt der Vorgang insgesamt, dass die laufenden Aktivitäten zur Definition des „BerlinPC “ zügig abgeschlossen werden müssen, insbesondere auch hinsichtlich des Betriebs von IT-Verfahren. Für die dezentralen Infrastrukturanbieter und die IT- Verfahrens- verantwortlichen müssen verlässliche und versionsscharfe Vorgaben vorliegen. Gleichzeitig müssen Prozesse etab- liert werden, um die Konfiguration des „Berlin-PC“ in angemessenen Zyklen fortzuschreiben. Nur auf dieser Basis ist dauerhaft sicherzustellen, dass IT- Verfahrensverantwortliche z. B. beim Einsatz von bun- desweit vorgegebenen oder eingesetzten Standardsoft- wareprogrammen ausreichende Vorläufe für die Abstim- mung mit den Herstellern haben. Durch die mit der Einführung des Berlin-PC ange- strebte Standardisierung der IT-Systemlandschaft verein- fachen sich die auch weiterhin notwendigen Testverfahren zur Überprüfung von Betriebssystemen und deren Versio- nen zum reibungslosen Einsatz der im Land vorhandenen IT-Fachverfahren erheblich. 5. Sind dem Senat weitere Fachverfahren bekannt, für die eine Freigabe unter Windows 7 erfolgen musste, wenn ja welche? Sind dem Senat diesbezüglich aufgetre- tene Probleme bekannt, wenn ja, welche, und konnten diese behoben werden? Zu 5.: Nach den hier vorliegenden Informationen be- steht für 75 Fachverfahren keine Freigabe zur Lauffähig- keit unter Windows 7. Zu weiteren 16 Verfahren liegen keine hinreichenden Informationen zur Beurteilung der Lauffähigkeit unter Windows 7 vor. 8. Wie bewertet der Senat die Umsetzung und den Erfolg des sogenannten temporären Notfallpakets, wel- ches das ITDZ mit dem Hersteller Microsoft Deutschland GmbH ausgehandelt hat, um den Weiterbetrieb der Com- puter mit dem Betriebssystem Windows XP auch nach dem Auslaufen des offiziellen Microsoft-Supports bis 2015 zu sichern? Welche zusätzlichen Kosten sind dabei insgesamt entstanden und wer übernimmt diese? Zu 8.: Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ermöglicht der Berliner Verwaltung die Nutzung eines verlängerten Supports für den Betrieb von Compu- tern mit dem Betriebssystem Microsoft Windows XP bis April 2015. Das ITDZ Berlin hat dazu im April 2014 mit dem Hersteller Microsoft Deutschland GmbH ein Ange- bot verhandelt und den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin ein temporäres Notfallpaket für die Absi- cherung des Betriebssystems durch Sicherheitsupdates für den Weiterbetrieb der Computer (auch nach dem Auslau- fen des offiziellen Microsoft-Supports am 8. April 2014) zur Verfügung gestellt. 17 Behörden des Landes Berlin und deren nachgeord- nete Einrichtungen haben sich dafür entschieden, das Angebot des ITDZ Berlin anzunehmen. Das temporäre Notfallpaket ist damit eine erfolgreiche Maßnahme für den sicheren Betrieb von Windows XP in den betroffenen Einrichtungen der Verwaltung des Lan- des Berlin im Übergangszeitraum bis April 2015. Die Kosten des Notfallpakets belaufen sich auf insge- samt rund 300.000 € (netto) und werden anteilig von den Einrichtungen getragen, die das Notfallpaket beim ITDZ Berlin beauftragt haben. 9. Bis zu welchem Zeitpunkt gewährleistet das tem- poräre Notfallpaket den Weiterbetrieb der Computer mit dem Betriebssystem Windows XP? Zu 9.: Der verlängerte Windows XP-Support ist ver- traglich für die teilnehmenden Dienststellen bis zum 14. April 2015 vereinbart. 10. Wie viele IT-Arbeitsplätze werden nach jetziger Prognose zum Auslaufen des temporären Notfallpakets immer noch Windows XP-basiert sein? Zu 10.: Der IT-Einsatz in der Berliner Verwaltung ist dezentral organisiert. Aus dieser Organisations- und Ver- antwortungsstruktur folgt zwingend, dass es Aufgabe und Verantwortung der jeweiligen Senats- bzw. Bezirksver- waltung ist, in eigener Zuständigkeit auch die notwendi- gen Aktualisierungen von Hard- und Software durchzu- führen. Das gilt sowohl für die genutzten Fachverfahren als auch für die Betriebssysteme. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 554 3 Sowohl die IT-Bestands- und Planungsübersicht als auch aufwendig durchzuführende Einzelabfragen sind aufgrund des zeitlichen Versatzes von Abfrage und Er- gebnispräsentation nicht geeignet, die gestellte Frage zu beantworten. Eine Prognose kann daher aufgrund des vorliegenden Datenmaterials nicht abgegeben werden. 11. Welche Schritte gedenkt der Senat nach dem Aus- laufen des temporären Notfallpakets für die IT- Arbeitsplätze zu unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Umstellung auf eine neuere Windows Version oder ein anderes Betriebssystem erfahren haben werden? Inwiefern sieht der Senat hierin eine Gefahr für die IT- Sicherheit? Zu 11.: Für IT-Arbeitsplätze, die über das Auslaufen des verlängerten XP-Supports hinaus mit diesem Be- triebssystem betrieben werden, besteht nach Einschätzung des Herstellers sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein erhebliches Sicher- heitsrisiko. Konkret bestehen für Verwaltungen, die zu diesem Termin noch nicht auf ein aktuelles Betriebssystem ge- wechselt haben mögliche Sicherheitsrisiken für alle mit dem Betriebssystem Windows XP betriebenen Arbeits- platz-PC (APC) und für die verbundenen Datennetze. Die größte Gefahr liegt in der Verbindung der XP- Rechner mit dem Internet. Betroffene Arbeitsplatzcompu- ter sollten sich nicht mehr mit dem Internet verbinden. Ist das aus dienstlichen Gründen nicht möglich, sollten tech- nische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung umgesetzt werden. Weiter muss sichergestellt sein, dass der Virenschutz auch weiterhin Windows XP unterstützt. Für den vom ITDZ Berlin über den IT-Shop angebotenen Virenscanner von McAfee ist das bis Ende 2015 der Fall. Im Land Berlin gilt eine dezentrale Verantwortung zum IT-Einsatz. Folglich ist es zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit erforderlich, dass die Dienststellen im Land Berlin diese Verantwortung aktiv wahrnehmen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und das ITDZ Berlin haben die Berliner Verwaltungen frühzeitig und mehrfach auf das Supportende von Windows XP hingewiesen und eine Liste von Maßnahmenempfehlun- gen erarbeitet, die allen Verwaltungen auch auf der Intra- netseite des ITDZ Berlin zur Verfügung steht. Bei den vom ITDZ Berlin betriebenen Kundenumge- bungen (zurzeit knapp 15 Prozent der IT-Arbeitsplätze im Land Berlin) wurden die Arbeitsplätze im Jahr 2014 um- gestellt. 12. Ist der Senat zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage eine Einschätzung abzugeben, wann die durch das Sup- portende von Windows XP und dem Auslaufen des tem- porären Notfallpakets erforderliche Umstellung der Berli- ner IT-Arbeitsplätze abgeschlossen sein wird? Zu 12.: Aufgrund der dezentralen Verantwortung zum IT-Einsatz im Land Berlin bestimmen die Verwaltungen des Landes und die Bezirke selbst über IT-Beschaffung sowie Art und Umfang des IT-Supports. Das bedeutet, dass jede Senats- und Bezirksverwaltung für die Aktuali- sierung ihrer Hard- und Software selbst verantwortlich ist und diese beauftragen muss, wenn sie nicht den standardi- sierten IT-Arbeitsplatzservice des ITDZ Berlin nutzt. Eine Prognose, wann die durch das Supportende von Windows XP und dem Auslaufen des temporären Notfallpakets erforderliche Umstellung der Berliner IT-Arbeitsplätze abgeschlossen sein wird, kann daher aufgrund des vorlie- genden Datenmaterials nicht abgegeben werden. Berlin, den 04. März 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)