Drucksache 17 / 15 559 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 16. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2015) und Antwort Wer braucht den Wohnungsneubaufonds? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden bisher Mittel aus dem Wohnungsneubaufonds des Senats beantragt, abgeru- fen oder festgelegt? (Bitte auflisten nach den Jahren 2014, 2015, Folgejahre) Frage 2: Welche Unternehmen, Genossenschaften o- der Einzelpersonen haben aus Eigeninitiative Mittel aus dem Wohnungsneubaufonds beantragt? Antwort zu 1 und 2: Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind in Kapitel 1295, Titel 86340 (Wohnungsneu- baufonds) für das Haushaltsjahr 2014 und 2015 Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von 64 Mio. € bereitgestellt worden. Für die Aufnahme in das Wohnungsbauförderungs- programm sind bei der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt insgesamt 49 Anträge gestellt worden, davon 34 Anträge städtischer Wohnungsbauge- sellschaften und 15 Anträge privater Bauherren. Diese umfassen eine Gesamtwohnungszahl von 1.774 geförder- ten und von 4.826 nicht geförderten Neubauwohnungen. Aus den gestellten Anträgen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bisher 34 Bauvorhaben mit insgesamt 3.920 Wohnungen, davon 1.023 geförderte Wohnungen, in das Wohnungsbauprogramm 2014 aufge- nommen. Auf der Grundlage entsprechender Prüfungen der In- vestitionsbank Berlin hat der Bewilligungsausschuss bisher fünf Bauvorhaben Bewilligungen ausgesprochen mit insgesamt 121 geförderten Wohnungen mit einem Baudarlehensvolumen von 6.911.532 €. Die übrigen Bauvorhaben befinden sich noch in der Phase der Antragsprü- fung. Frage 3: Welche landeseigenen Gesellschaften sind vom Senat aufgefordert oder angewiesen worden, För- dermittel aus dem Wohnungsneubaufond zu verwenden? Antwort zu 3: Der Senat hat die Vorstände bzw. Ge- schäftsführungen der sechs städtischen Wohnungsbauge- sellschaften gebeten, bei den von ihnen geplanten Projek- ten einen Anteil geförderter Wohnungen zu berücksichti- gen. Frage 4: Wie hoch sind bei den einzelnen Anträgen die beantragten Mittel? (bitte Durchschnitt und Beispiele angeben) (bitte angeben, welches Volumen landeseigene Gesellschaften, welches Volumen Private beantragt ha- ben) Antwort zu 4: Die Anträge auf Wohnungsneubauför- dermittel beinhalten in der Regel lediglich Angaben zur Höhe der insgesamt zu realisierenden Wohnungen sowie zur Anzahl der davon zu fördernden Wohnungen. Die Höhe der öffentlichen Baudarlehen beträgt gemäß den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2014 maximal 64.000 € je geförderter Wohnung sowie maximal 1.200 € je m² geförderter Wohnfläche. Über die genaue Höhe der Baudarlehen entscheidet der Bewilligungsausschuss auf Grundlage der von der/vom Antragstellerin/Antragsteller einzureichenden und von der Investitionsbank Berlin geprüften bewilligungsfähigen Unterlagen. Frage 5: Welche Probleme gibt es hinsichtlich der Passfähigkeit der Förderbedingungen auf das reale Leben der Neubauprojekte und welche Änderungen an den Re- gularien sind geplant? Antwort zu 5: Die Realisierung des Wohnungsneu- baus in Berlin ist durch starke Preisanstiege bei baureifen Grundstücken, steigende Baupreise und anhaltend gute Absatz- bzw. Vermietungschancen für Eigentumswoh- nungen und hochpreisige Mietwohnungen gekennzeich- net. Zudem ist das bereits zum Zeitpunkt der Einführung der Wohnungsneubauförderungsbestimmungen 2014 niedrige Zinsniveau von Wohnungsbaufinanzierungen seitdem noch weiter gesunken. Vor diesem Hintergrund ist derzeit die Förderung, die ausschließlich auf Baudarle- hen basiert und zwanzigjährige Mietpreis- und Bele- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 559 2 gungsbindungen mit deutlich unter den am Markt erziel- baren Mieten festlegt, für die meisten Investoren und Projektentwickler nicht hinreichend attraktiv. Dadurch erklärt sich auch, dass das allen Investoren offenstehende Förderprogramm in der Praxis weit über- wiegend von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anspruch genommen worden ist. Dies ist auch vom Senat so gewünscht, weil bei Bauvorhaben städtischer Wohnungsbaugesellschaften eine hohe Wahrscheinlich- keit besteht, dass die geförderten Wohnungen auch nach Auslaufen der zwanzigjährigen Mietpreis- und Bele- gungsbindungen im mittelbaren Eigentum des Landes Berlin verbleiben und so langfristig mietpreisbremsende Effekte auf dem Berliner Wohnungsmarkt erzielt werden. Der Senat überprüft regelmäßig die Entwicklung der wohnungswirtschaftlichen Rahmendaten auch auf Fort- schreibungserfordernisse bei der Wohnraumförderung. Die Auswertungen und Abstimmungen hierzu sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 25. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mrz. 2015)