Drucksache 17 / 15 566 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 16. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2015) und Antwort Sicherer mit der U-Bahn durch Kreuzberg und Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten. Die von ihr übermittelten Antworten wurden in eigener Verantwortung erstellt und sind hier als Zitat entsprechend gekennzeichnet. Frage 1: Wie viele und welche Art von Straftaten wurden in 2013 und 2014 an folgenden U-Bahnhöfen registriert: Yorckstrasse Möckernbrücke, Hallesches Tor, Prinzenstrasse Kottbusser Tor, Görlitzer Bahnhof, Schle- sisches Tor, Gleisdreieck, Mendelsohn-BartholdyPark, Mehringdamm, Gneisenaustrasse, Südstern, Hermann- platz, Schönleinstrasse Warschauer Strasse, Heinrich- Heine-Strasse, Moritzplatz, Platz der Luftbrücke und Kochstrasse? Antwort zu 1: Eine Aufstellung der Art und Häufig- keit von Straftaten in den Jahren 2013 und 2014 auf den genannten U-Bahnhöfen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zur Übersichtlichkeit werden einzelne Straftaten nach Deliktsgruppen unterteilt dargestellt. Alle weiteren, nicht den Gruppen zuzuordnenden Straftaten, werden im An- schluss an die Tabelle aufgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 566 2 U-Bahnhöfe G ew al td el ik te [1 ] E ig en tu m sd el ik te [2 ] S ac h b es ch äd ig u n g V er st ö ß e g eg en d as B et äu b u n g sm it te lg es et z B et ru g sd el ik te [3 ] A u sl än d er -r ec h tl ic h e V er st ö ß e[ 4 ] 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 Gleisdreieck 9 9 13 68 13 8 1 / 45 184 / / Gneisenaustr. 13 9 43 58 8 6 / / 19 106 1 / Görlitzer Bhf. 39 121 73 169 4 7 17 177 72 438 6 145 Hallesches Tor 35 61 119 347 17 12 8 3 55 308 / / Heinrich-Heine- Str. 16 11 31 48 18 9 12 19 65 391 3 6 Hermannplatz 66 76 154 221 16 28 43 48 128 600 8 7 Kochstr. 4 8 19 37 2 3 1 / 9 88 / 1 Kottbusser Tor 110 123 160 309 19 22 82 49 168 985 9 12 Mehringdamm 29 34 79 118 12 10 / 1 38 207 / 2 Mendelsohns- Bartholdy-Park 4 2 5 16 2 5 2 2 10 43 / / Möckernbrücke 19 30 55 83 8 10 2 2 77 345 2 / Moritzplatz 12 20 44 106 9 8 9 31 101 509 2 21 Platz der Luft- brücke 2 17 15 35 4 6 2 / 16 67 / / Prinzenstr. 8 13 17 54 6 3 1 7 37 205 / / Schlesisches Tor 19 35 84 163 25 17 2 5 75 487 / 1 Schönleinstr. 13 20 54 80 11 8 2 11 107 603 2 3 Südstern 8 14 38 48 4 4 / / 15 118 / / Warschauer Str. 42 50 100 158 31 62 7 7 73 264 3 8 Yorckstr. 12 9 24 58 4 9 2 1 16 156 1 4 Gesamt 460 662 1.127 2.176 213 237 193 363 1.126 6.104 37 210 [1] Gewaltdelikte: Erpressung, Körperverletzung, Mord, Totschlag, Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung, Raub, Sexualdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte [2] Eigentumsdelikte: Automateneinbruch, Baustelleneinbruch, Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen, Fahrraddiebstahl, Geschäfts-, Betriebseinbruch, Hehlerei, Ladendiebstahl, sonstiger einfacher Diebstahl, sonstiger besonders schwerer Fall des Diebstahls, Ta- schendiebstahl, Trickdiebstahl, Unterschlagung [3] Betrugsdelikte: Beförderungs-, Leistungserschleichung, Betrug, Geld-, Wertzeichen-, Urkundenfälschung [4] Ausländerrechtliche Verstöße: Verstöße gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 566 3 Darüber hinaus wurden weitere Straftaten begangen, die keinen Deliktsblöcken der obigen Tabelle zugeordnet werden können. Dabei handelt es sich um folgende Delik- te: Hausfriedenbruch, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Umweltdelikte, Verletzung der Unterhalts- /Fürsorgepflicht, Beleidigung, Verleumdung, Üble Nach- rede, Wettbewerbs-, Korruptions-, Amtsdelikte sowie sonstige Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und den strafrechtlichen Nebengesetzen. Die jeweiligen Werte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Frage 2: An welchen der vorgenannten Bahnhöfe konnte durch Installation von Videoüberwachungsanlagen der Rückgang von Kriminalität festgestellt werden? Antwort zu 2: Alle in Frage 1 genannten U-Bahnhöfe verfügten bereits vor dem Jahr 2013 über Videoüberwa- chungsanlagen. Inwiefern die Installation von Video- überwachungsanlagen Auswirkungen auf den Rückgang von Kriminalität auf einzelnen U-Bahnhöfen hat, lässt sich aufgrund der Datenlage derzeit nicht feststellen. Frage 3: An welchen der vorgenannten Bahnhöfe er- folgt keine Videoüberwachung und auf welchen erfolgt keine Videoüberwachung in den Zwischenetagen und aus welchen Gründen erfolgt diese nicht? Antwort zu 3: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Auf allen U-Bahnhöfen der BVG sind Videoanlagen installiert. In den Zwischenetagen (Vorräume) der Bahnhöfe Prinzenstraße, Görlitzer Bahnhof, Gleisdreieck, Mendels- sohn-Bartholdy-Park, Gneisenaustraße, Moritzplatz und Kochstraße sind derzeit keine Videoanlagen installiert. Historisch bedingt (Technik, Datenschutz, Kosten) wur- den die U-Bahnhöfe grundsätzlich erst auf den Bahnstei- gen im Bereich der Notrufsäulen mit Videoanlagen aus- gestattet. Ein Ausweitung auch auf Zwischenetagen er- folgt jetzt sukzessiv und wurde mit dem „Maßnahmenpaket für mehr Sicherheit im ÖPNV“ des Berliner Senats begonnen.“ Frage 4: An welchen der vorgenannten Bahnhöfe er- folgt die Videoüberwachung ggf. auch auf Zwischeneta- gen und nicht nur auf den Bahnsteigen? Antwort zu 4: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Eine Videoüberwachung der Zwischenebenen erfolgt auf folgenden vorgenannten Bahnhöfen: Yorckstraße, Möckernbrücke, Hallesches Tor, Kottbusser Tor, Schlesi- sches Tor, Mehringdamm, Südstern, Hermannplatz, Schönleinstraße, Warschauer Straße, Heinrich-Heine Straße und Platz der Luftbrücke.“ Frage 5: Welche weiteren Maßnahmen zur Eindäm- mung der Kriminalität werden neben der Videoüberwa- chung noch vorgenommen oder erwogen? Antwort zu 5: Die Polizei Berlin führt auf allen im Li- niennetz der BVG befindlichen U-Bahnhöfen nahezu täglich eigenständige Präsenzmaßnahmen, koordinierte Einsätze gemeinsam mit dem Personal der BVG, sowie eine zielgerichtete Kriminalitätsbekämpfung u. a. zur Verhinderung des Taschendiebstahls sowie gegen die Verwirklichung von Rauschgiftdelikten durch. Darüber hinaus finden regelmäßig anlassbezogene Präventionsver- anstaltungen auf stark frequentierten Bahnhöfen statt. U-Bahnhöfe 2013 2014 Gleisdreieck 17 11 Gneisenaustr. 4 9 Görlitzer Bhf. 18 39 Hallesches Tor 31 82 Heinrich-Heine-Str. 14 17 Hermannplatz 69 94 Kochstr. 2 7 Kottbusser Tor 107 84 Mehringdamm 16 20 Mendelsohns-Bartholdy- Park 6 5 Möckernbrücke 29 24 Moritzplatz 18 19 Platz der Luftbrücke 6 5 Prinzenstr. 6 12 Schlesisches Tor 25 24 Schönleinstr. 17 20 Südstern 9 9 Warschauer Str. 20 28 Yorckstr. 5 9 Gesamt 419 518 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 566 4 Die BVG teilt mit, dass die relevanten U-Bahnhöfe verstärkt bestreift werden, um den Drogenhandel zu be- kämpfen. Frage 6: Wie viele Gewerbeflächen auf den vorge- nannten U-Bahnhöfen sind derzeit ungenutzt? Besteht die Möglichkeit diese Gewerbeflächen ggf. zu vergünstigten Mieten an gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Schu- len etc.) zu Repräsentation- oder Beratungszwecken zu vergeben, um durch ein höheres Maß an Öffentlichkeit für mehr Sicherheit zu sorgen? Antwort zu 6: Die BVG hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Auf den in dieser Schriftlichen Anfrage aufgelisteten UBahnhöfen gibt es keine ungenutzten Gewerbeobjekte. Alle bestehenden Objekte sind vermietet und werden genutzt.“ Frage 7: Findet durch die verstärkte Präsenz der Poli- zei um den Görlitzer Bahnhof herum eine Verdrängung von Drogenhandel in andere Bahnhofsumfelder statt? Frage 8: Was wird ggf. unternommen, um eine Ver- festigung des Drogenhandels in diesen neuen Umfeldern zu vermeiden? Antwort zu 7 und 8: Mit Beginn der verstärkten poli- zeilichen Präsenz im Görlitzer Park werden täglich Eins- ätze im Görlitzer Park, im Görlitzer Bahnhof sowie in angrenzenden U-Bahnhöfen und Straßenzügen durchge- führt. Die polizeilichen Einsatzmaßnahmen unterliegen einer ständigen Lagebeurteilung. Sofern ein Anstieg, ein Rück- gang oder eine räumliche Verlagerung des zu bekämpfen- den Kriminalitätsphänomens erkennbar sind, wird das polizeiliche Konzept taktisch und strategisch angepasst. Die Polizei Berlin konnte bisher keine Verlagerung des Drogenhandels in das Umfeld des Görlitzer Bahnhofs feststellen. Relevante Personen entfernen sich lediglich temporär für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen vom Ort, dabei kommt es jedoch grundsätzlich nicht zu einer Fortsetzung der Handelstätigkeit im Umfeld. Berlin, den 04. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2015)