Drucksache 17 / 15 567 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 16. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort C2-Prüfung: telc und/oder Goethe-Institut? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wo müssen Bewerber*innen, die in Berlin eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Lehrerausbil- dung anstreben, die C2-Prüfungen ablegen, damit sie von der Senatsverwaltung anerkannt wird Zu 1.: Rechtsgrundlage für den Nachweis der deut- schen Sprachkenntnisse ist § 8 des Gesetzes zur Umset- zung der Richtlinie 2005/36/EG für Lehrkräfte und Sozi- alberufe (EG-Richtlinienumsetzungsgesetz für Lehrkräfte – EG-RL-LehrkräfteG) vom 17.09.2008. Demgemäß haben Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, vor der Aufnahme der Berufsausübung als Lehrkraft ei- nen Nachweis über das Vorhandensein der für die Berufs- ausübung im Land Berlin erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse zu erbringen. Ausschlaggebend für den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse ist nicht die Institution, sondern das Niveau, das gemäß der o.g. Rechtsgrundlage C2 betragen muss. 2. Sind die telc-Prüfung (telc gGmbH ist ein Toch- terunternehmen des Deutschen Volkshochschul-Verbands e. V.) und die Prüfung am Goethe-Institut gleichwertig? Wenn nicht, warum nicht? Zu 2.: Da bisher keine Gleichwertigkeitsprüfungen zwischen Goethe-Prüfungen und telc-Prüfungen vorge- nommen wurden, kann hierzu keine abschließende Aus- kunft erteilt werden. 3. Was kosten die Prüfungen bei telc und was beim Goethe-Institut? Zu 3.: Die Kosten für die Sprachüberprüfungen sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft nicht bekannt. 4. Wie erfahren die Bewerber*innen um die Aner- kennung, wo sie die Prüfung ablegen müssen, um dann ein vom Berliner Senat akzeptiertes Zertifikat in der Hand zu halten? Zu 4.: Die Antragstellerinnen und Antragsteller wer- den im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zu ihren ausländischen Lehrerausbildungen über die verschiedenen Möglichkeiten des Nachweises der deutschen Sprach- kenntnisse informiert. Sie werden dabei auch darauf hin- gewiesen, dass von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine kostenlose Sprachüberprü- fung angeboten wird. Berlin, den 24. Februar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2015)