Drucksache 17 / 15 572 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 18. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist das Gelände des ehemaligen Güterbahn- hofs Grunewald bereits nach § 11 AEG entwidmet? Wenn nicht, wie weit ist das Verfahren? Antwort zu 1: Das Gelände des ehem. Güterbahnhofs Grunewald ist als Bahnfläche gewidmet. Die Entwidmung einer Eisenbahnfläche richtet sich nicht nach § 11 Allge- meines Eisenbahngesetz (AEG), sondern nach § 23 AEG – Freistellung von Bahnbetriebsflächen. Ein Antrag auf Freistellung gem. § 23 AEG des Antragstellers Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien-Region Ost, wurde im Bun- desanzeiger vom 17. November 2014 vom Eisenbahn- Bundesamt bekannt gegeben. Die zuständigen Träger der Landes- und Regionalplanung, die betroffenen Gemein- den sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen wurden darin mit Fristsetzung 29.12.2014 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat zum Freistellungsantrag am 19.12.2014 Stellung genommen. Über den Freistellungsantrag hat das Eisenbahn-Bundesamt noch nicht abschließend entschie- den. Frage 2: Will der Senat das Gelände zukünftig für Zwecke der Eisenbahn teilweise oder ganz vorhalten? Wenn nein, welche Absichten verfolgt der Senat mit die- sem Gelände? Antwort zu 2: Die Fläche des Güterbahnhofs Grune- wald ist planfestgestellte Fläche für Bahnbetriebszwecke. Der Flächennutzungsplan Berlin stellt das Gelände als Bahnfläche dar. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist mit den gegenwärtigen Zielsetzungen des Flächennutzungs- planes nicht vereinbar. Auch wenn gegenwärtig seitens der DB AG kein Be- darf für Eisenbahnzwecke bzw. künftig kein Verkehrsbe- dürfnis gesehen wird, ist das Areal aus gesamtstädtischer Sicht eine Reservefläche für noch nicht absehbare Anfor- derungen nach schienengebundenen Logistikfunktionen. Berlin, den 02. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)