Drucksache 17 / 15 574 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 16. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort Verwaltungsleiter*innen an allgemeinbildenden Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut der Roten Nr. 1503 D sollte die formale Be- wertung der neu zu besetzenden Verwaltungsleitungsstel- len an allgemeinbildenden Schulen im Oktober 2014 abgeschlossen worden sein. Ist diese inzwischen abge- schlossen? a) Wenn ja, wie wurden sie bewertet? b) Wenn nein, bis wann ist sie abgeschlossen? Zu 1.: Die Stellenbewertung konnte mittlerweile abge- schlossen werden: Beamtenrechtliche Bewertung: BesGr. A 9 S/Amtsinspektorin/Amtsinspektor Tarifrechtliche Bewertung: Entgeltgruppe 9, Fallgrup- pe 3 Teil I zur Anlage A zum Tarifvertrag für den Öffent- lichen Dienst der Länder (TV-L) 2. Wurde zur Bewertung der Stellen eine Aufgaben- kreisbeschreibung (BAK) erstellt, in der die Zuständigkei- ten, Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Fachkennt- nisse und Fähigkeiten als Arbeitsvorgänge mit dem jewei- ligen zeitlichen Anteil an der Gesamtarbeitszeit aufgeführt sind? (Insofern die Frage mit „ja“ beantwortet wird, bitte die BAK als Anlage anfügen.) 3. Wenn ja, inwiefern unterscheidet sich diese BAK von der in der Anfrage 17/14382 erwähnten BAK der Schulsekretär*innen? a) Welche konkreten Gemeinsamkeiten und Unter- schiede lassen sich feststellen und auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung wurden diese jeweils festge- legt? Zu 2. und 3.: Die Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) liegt vor und ist als Anlage beigefügt. Diese Aufgabenbeschreibung ist an den Berliner Fest- legungen für Verwaltungsleitungen an Gesamtschulen bzw. Verwaltungsbeauftragten an berufsfeldbezogenen Oberstufenzentren orientiert, berücksichtigt aber auch Verwaltungsaufgaben in der Personalkostenbudgetierung und anderen Verwaltungsaufgaben nach Weisung der Schulleitung. Die Aufgabenkreise der Schulsekretärinnen und Schulsekretäre und der Verwaltungsleitungen sind klar voneinander abgegrenzt und daher nicht vergleichbar. Zudem bestehen Personalführungsaufgaben für Ver- waltungsleitungen gegenüber Schulsekretärinnen und Schulsekretären. 4. Welche der in der Roten Nr. 1303 C erwähnten 32 Schulen profitieren zukünftig von Verwaltungsleitungen? (Bitte pro Bezirk und pro Schulart aufschlüsseln.) a) Nach welchen konkreten Kriterien wurden diese Schulen ausgewählt? 5. Für welche der in der Roten Nr. 1503 D erwähnten 23 Schulen konnten zum November 2014 bereits Bewer- ber*innen ausgewählt werden und für wie viele und wel- che Schulen aktuell? (Bitte pro Bezirk und pro Schulart aufschlüsseln.) 6. Kam es bereits zu ersten rechtswirksamen Stellen- besetzungen? a) Wenn ja, wie viele Schulverwaltungsleiter*innen wurden bisher in welchen Schulen, in welchen Bezirken und in welchen Schulformen eingesetzt? b) Wenn nein, wann ist mit den ersten rechtswirksa- men Stellenbesetzungen zu rechnen? Zu 4., 5. und 6.: Die Auswahl der partizipierenden Schulen erfolgt ausschließlich nach der Schulgröße, d.h. der Anzahl der Schülerinnen und Schülern unabhängig von deren weiteren Status wie Lernmittelbefreiung und Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftsspra- che. Vorgesehen wurde die Zuordnung einer Dienstkraft pro allgemeinbildender Schule (unabhängig von der Schulart) mit einer Schülerzahl von wenigstens 944 Schü- lerinnen und Schülern nach der Lehrkräftebedarfsfeststel- lung im November 2013. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 574 2 Im November 2014 waren 23 Bewerberinnen vorge- sehen. Drei Bewerberinnen haben ihre Bewerbung zu- rückgezogen, so dass derzeit 20 Personen ihre Tätigkeit als Verwaltungsleitung bereits aufgenommen haben. Die aktuelle Übersicht ist als Anlage beigefügt. Das Auswahlverfahren für die restlichen Verwaltungs- leitungsstellen erfolgt im März 2015. 7. Warum wurden laut der Roten Nr. 1503 D bisher in den Auswahlentscheidungen nur weibliche Bewerberin- nen berücksichtigt? Zu 7.: Die Auswahlverfahren wurden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen, das Geschlecht ist hierbei unbeachtlich. Ausgewählt wurden nur Bewerberinnen. 8. Hält der Senat 24 Schulverwaltungsleiter*innen für 32 Schulen für ausreichend, um Schulsekretär*innen an allen Schulen zu entlasten? a) Wenn nein, wie gedenkt er zukünftig die Schulsek- retär*innen an den Schulen zu entlasten, an denen keine Verwaltungsleiter*innen eingesetzt werden sollen? 9. Was würde die Ausweitung der Schulverwaltungs- leiter*innenstellen auf alle Schulen kosten? Zu 8. und 9.: Mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft 24 Stellen in der Wertigkeit nach BesGr. A 9 S für Verwaltungsleitertätigkeiten an allgemeinbildenden Schu- len zugegangen. Eine Ausweitung ist aktuell nicht vorgesehen. 10. Plant der Senat Schulverwaltungsleiter*innen- stellen im Schulgesetz oder im Allgemeinen Zuständig- keitsgesetz zu verankern? a) Wenn ja, bis wann wird eine entsprechende Vorlage dem Abgeordnetenhaus vorgelegt? b) Wenn ja, welche Paragraphen sollen wie konkret geändert werden? c) Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Eine weitere Verankerung im Schulgesetz o- der im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) ist nicht beabsichtigt und auch nicht erforderlich. Dienstbehörde der Schulverwaltungsleitungen ist ebenso wie z.B. für die Schulsekretärinnen und Schulsek- retäre die für das Schulwesen zuständige Senatsverwal- tung, weil es sich bei ihnen um sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen im Sinne des § 105 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz bzw. der Anlage Num- mer 16 Absatz 3 AZG handelt. Die Schulverwaltungsleitungen sind damit bereits vom Schulgesetz erfasst. 11. Schulen in freier Trägerschaft erhalten gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2 SchulG 93 % der vergleichbaren Per- sonalkosten staatlicher Schulen. Ändert sich mit der Ein- stellung von Mitteln für Verwaltungsleiter*innen in den Haushalt die Zuweisung der Mittel an freie Schulen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Die Finanzierung der Schulen in freier Träger- schaft (Ersatzschulen) ist dem Grund und der Höhe nach in § 101 des Schulgesetzes geregelt. Die Zuschüsse für allgemein bildende Schulen betra- gen 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten. Ver- gleichbare Personalkosten sind nach der Definition des Schulgesetzes und der dazu erlassenen Ersatzschulzu- schussverordnung die Personalkosten für Lehrkräfte und sonstige schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den entsprechenden öffentlichen Schulen. Berlin, den 26. Februar 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015) SenBJW, I B 1.3 (V) S1715574-Anlage 2.xls Nr. Schulname Region BSN Schulart: Besetzung 1 Ernst-Reuter-Schule Mitte 01K03 Integrierte Sekundarschule x 2 Theodor-Heuss-Schule (Gemeinschaftsschule) Mitte 01K10 Integrierte Sekundarschule x 3 Gymnasium Tiergarten Mitte 01Y12 Gymnasium x 4 Carl-von-Ossietzky-Schule (Gemeinschaftsschule) Friedrichshain-Kreuzberg 02K02 Integrierte Sekundarschule 5 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Pankow 03Y08 Gymnasium 6 Primo-Levi-Gymnasium Pankow 03Y14 Gymnasium x 7 Robert-Havemann-Schule (Gymnasium) Pankow 03Y16 Gymnasium x 8 Friedensburg-Schule Charlottenburg-Wilmersdorf 04K02 Integrierte Sekundarschule x 9 Nelson-Mandela-Schule Charlottenburg-Wilmersdorf 04K04 Integrierte Sekundarschule x 10 Martin-Buber-Oberschule (Integrierte Sekundarschule) Spandau 05K01 Integrierte Sekundarschule 11 Bertolt-Brecht-Oberschule (Integrierte Sekundarschule) Spandau 05K03 Integrierte Sekundarschule 12 Hans-Carossa-Oberschule Spandau 05Y03 Gymnasium 13 Wilma-Rudolph-Schule (Integrierte Sekundarschule) Steglitz-Zehlendorf 06K02 Integrierte Sekundarschule x 14 Bröndby-Schule (Integrierte Sekundarschule) Steglitz-Zehlendorf 06K04 Integrierte Sekundarschule x 15 Schadow-Gymnasium Steglitz-Zehlendorf 06Y01 Gymnasium x 16 Gymnasium Steglitz Steglitz-Zehlendorf 06Y13 Gymnasium x 17 Sophie-Scholl-Schule Tempelhof-Schöneberg 07K01 Integrierte Sekundarschule x 18 Carl-Zeiss-Schule Tempelhof-Schöneberg 07K02 Integrierte Sekundarschule x 19 Gustav-Heinemann-Schule Tempelhof-Schöneberg 07K03 Integrierte Sekundarschule x 20 Clay-Schule Neukölln 08K05 Integrierte Sekundarschule 21 Fritz-Karsen-Schule (Gemeinschaftsschule) Neukölln 08K06 Integrierte Sekundarschule x 22 Albert-Einstein-Schule (Gymnasium) Neukölln 08Y03 Gymnasium x 23 Anna-Seghers-Schule (Gemeinschaftsschule) Treptow-Köpenick 09K02 Integrierte Sekundarschule 24 Rudolf-Virchow-Schule Marzahn-Hellersdorf 10K01 Integrierte Sekundarschule 25 Grüner Campus Malchow (Gemeinschaftsschule) Lichtenberg 11K10 Integrierte Sekundarschule 26 Barnim-Oberschule Lichtenberg 11Y09 Gymnasium x 27 Bettina-von-Arnim-Schule Reinickendorf 12K02 Integrierte Sekundarschule x 28 Friedrich-Engels-Gymnasium Reinickendorf 12Y01 Gymnasium 29 Europäisches Gymnasium Bertha-von-Suttner Reinickendorf 12Y02 Gymnasium 30 Humboldt-Gymnasium Reinickendorf 12Y03 Gymnasium x 31 Romain-Rolland-Gymnasium Reinickendorf 12Y07 Gymnasium 32 Thomas-Mann-Gymnasium Reinickendorf 12Y08 Gymnasium x Anlage 2 zur Beantwortung der Fragen 4., 5. und 6. der Schriftlichen Anfrage 17 / 15574: Übersicht der 32 Schulen zum Thema Verwaltungsleitungen an allgemeinbildenden Schulen I B Christian Blume 21.2.2014 9227 6407 Aufgabenbeschreibung für die Verwaltungsleitung an allgemeinbildenden Schulen Aufgabenbeschreibung für die Verwaltungsleitung an allgemeinbildenden Schulen Organisation und Verwaltung Personal - Unterstützung der Schulleitung bei der Rekrutierung des Lehrpersonals, insbesondere inhaltliche Tätigkeiten bei der Bearbeitung der Bewerbungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung Verwaltung der Schulausstattung - Führung von Inventarverzeichnissen - Überwachung der Garantie- und Wartungstermine (soweit nicht Aufgabe anderer schulischer Mitarbeiter) Hausverwaltung - Sammlung von Schadensmeldungen, die das Schulgrundstück und das Inventar betreffen - Vorbereitung des Schriftverkehrs bei Sachschäden - Verhandlungen mit den technischen Ämtern des Bezirks im Auftrage der Schulleitung - Verwaltungsmäßige Überwachung von Instandsetzungsarbeiten in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Mitarbeitern - Führung der Raumstatistik - Vorbereitung der Raumvergabe für außerschulische Nutzung - Mitwirkung bei der Planung baulicher Veränderungen Mensa Erledigung aller die Essensversorgung der Schule betreffenden Verwaltungsaufgaben, soweit nicht Aufgabe der Küchenleitung Haushaltsangelegenheiten Etatplanung - Mithilfe bei der Etatplanung - Sammlung der Bedarfsmeldungen aus den Konferenzen Verwaltung von Haushaltsmitteln - Mitwirkung bei der Verwaltung der Selbstbewirtschaftungsmittel und evtl. Sondermittel - Mitwirkung bei der Verwaltung der Mittel für Grundstück und Gebäude - Führung des Verwendungsnachweises - Führung der Zahlstellen Beschaffung — 2 — R:\1B\1B_Ltg\AG Verwaltungsleitung\Aufgabenbeschreibung Verwaltungsleitung NEU.doc - Mitwirkung im Bestellwesen der Schule - Abwicklung von Beschaffungen Sonstige Verwaltungsarbeiten - Vorbereitung von Schulstatistiken im Auftrag der Schulleitung - Terminüberwachung - Formularbestellung - Mitwirkung bei der Vorbereitung und Abrechnung von Schülerfahrten und –wanderungen - Mitwirkung bei der Abwicklung von Schadensfällen - Erledigung sonstiger allgemeiner Verwaltungsarbeiten nach Bedarfslage oder Anordnung durch die Schulleitung - Ausbildungsbeauftragter für Nachwuchskräfte im Verwaltungsdienst. Das Aufgabengebiet ist als das einer/s Amtsinspektorin/-inspektors der BesGr. A 9 S (Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1) ausgewiesen. S17-15574 S1715574-Anlage1 S1715574-Anlage 2 S1715574-Anlage 3 Aufgabenbeschreibung