Drucksache 17 / 15 575 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 18. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort Wie steht es mit der Verstetigung von Quartiersmanagementgebieten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant der Senat nach wie vor einen Teil der Quartiersmanagementgebiete zu verstetigen, d.h. aus der Förderung zu nehmen? Wenn ja, welche Gebiete und zu welchem Zeitpunkt soll die Verstetigungsphase jeweils beginnen und enden? Wenn nein, warum hat der Senat seine Meinung geändert? Antwort zu 1: Die Verstetigung von vier QM 1 - Gebieten wird planmäßig umgesetzt. Für das QM-Gebiet Wrangelkiez hat die zweijährige Verstetigungsphase zum 01.01.2014, für die QM-Gebiete Reuterplatz, Magdebur- ger Platz und Sparrplatz zum 01.01.2015 begonnen. Frage 2: Hat die Verstetigungsphase für das Quar- tiersmanagement Wrangelkiez inzwischen begonnen? Wie lange wird die Verstetigungsphase dauern? Welche Konsequenzen hat dies auf die bestehenden Strukturen, insbesondere das Weiterbestehen des Quartiersmanage- ment-Teams, sowie den Einsatz von Fördermitteln? Antwort zu 2: Die Verstetigungsphase im QM-Gebiet Wrangelkiez hat am 01.01.2014 begonnen und endet am 31.12.2015. Die Verstetigung ist als Überleitungslei- tungsphase in die Regelbetreuung kommunaler Daseins- vorsorge gedacht. Das heißt, dass ab 01.01.2016 keine Fördermittel aus dem Programm Soziale Stadt mehr zur Verfügung gestellt werden. Frage 3: Welche Unterstützung bietet der Senat bei der Verstetigung, damit erfolgreich aufgebaute Strukturen weiterbestehen können? 1 Quartiersmanagementgebiete Antwort zu 3: Während der Verstetigungsphase, die in enger Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem jeweiligen Bezirk erfolgt, sind die Quartiersverfahren weiterhin Bestandteil der Gebietskulisse Soziale Stadt. Das Quartiersmanage- ment-Team begleitet die Verstetigungsphase mit einem Einsatz von 3.300 Stunden pro Jahr. Frage 4: Inwieweit hat der Senat eine Strategie wie bewährte Projekte und Strukturen in eine langfristige Finanzierung überführt werden können? Antwort zu 4: Die Städtebauförderung ist befristet, zu- sätzlich und degressiv angelegt. Eine Dauerfinanzierung von Maßnahmen ist deshalb nicht möglich. Für alle Ge- biete gilt, die Verstetigung von Anfang an mitzudenken. Schon vor Beginn einer Maßnahme soll an die strukturel- len Effekte für das Quartier gedacht werden, die nach Projektende bleiben. In den Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepten, die für die Quartiere gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie lokalen Akteu- ren erarbeitet werden, sind Aussagen darüber zu treffen, wie die Erfolge des Quartiersverfahrens über die Förder- zeit hinaus gesichert werden. Im Rahmen des von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt be- auftragten Gutachtens zu Verstetigungsmöglichkeiten wurden zudem wesentliche Rahmenbedingungen defi- niert, die einen Verstetigungsprozess inhaltlich und stra- tegisch verantwortbar erscheinen lassen. Frage 5: Inwieweit ist sichergestellt, dass bei einer Verstetigung der Quartiersmanagements langfristiger Bedarf wie Stadtteilzentren, Straßensozialarbeit, Bil- dungsverbünde in die Regelfinanzierung der zuständigen Ressorts der Bezirke und des Landes übernommen wer- den? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 575 2 Antwort zu 5: Die Regelversorgung der öffentlichen Verwaltung, lokale und zivilgesellschaftliche Ressourcen müssen nach der Verstetigungsphase ausreichen. Struktu- ren und Netzwerke sollten zu diesem Zeitpunkt so ge- stärkt sein, dass sie selbsttragend funktionieren. Frage 6: Sind für weitere Quartiersmanagementgebiete schon Verstetigungskonzepte erarbeitet worden? Wenn ja, für welche? Inwieweit wurden dabei die Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen? Antwort zu 6: In den vier Verstetigungsgebieten Wrangelkiez, Reuterplatz, Magdeburger Platz und Sparr- platz haben die Quartiersmanagement-Teams Aktionsplä- ne zur Verstetigung erarbeitet. Auf deren Grundlage wird der Übergang im Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und den lokalen Akteuren, aber auch mit Verwaltung und Politik organisiert. Frage 7: Ist für alle weiteren Quartiersmanagementge- biete, für die eine Verstetigung in den nächsten Jahre vorgesehen ist, eine Anlaufstelle vor Ort, wie beispiels- weise ein Stadtteilzentrum, vorhanden? Antwort zu 7: Derzeit sind keine weiteren Gebiete für eine Verstetigung vorgesehen. Für die neun seit 1999 bzw. 2001 geförderten Gebiete soll die „Verstetigungsreife “ mittelfristig erneut überprüft werden. Derweilen wird mit dem Programm Soziale Stadt das Ziel verfolgt, nach- haltige lokale Strukturen und Netzwerke zu etablieren bzw. zu stärken, die die Selbstorganisation und Aktivitä- ten der Akteure von Ort unterstützen. Berlin, den 27. Februar 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)