Drucksache 17 / 15 576 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 18. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort Creative Commons-Lizenzen – auch beim rbb? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Bericht der AG Crea- tive Commons an die RKO „Creative Commons in der ARD“ vom 13. März 2014? Zu 1.: Grundsätzlich steht dem Senat auch aus Grün- den der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Bewertung nicht zu. Der Senat nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeitsgruppe Creative Commons den „Einsatz von CC-Lizenzen für ausgewählte Inhalte“ und „bei sorgfältiger Rechtsprüfung“ laut ihrem Bericht an die Redaktionskonferenz Online vom 13. März 2014 als empfeh- lenswert einstuft. 2. In welcher Weise fand eine inhaltliche Befassung mit Inhalt und Ergebnissen des Papiers bisher innerhalb des rbb, des Rundfunkrates oder im Austausch zwischen Senat und rbb statt? Zu 2.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Die Onlineredaktionskonferenz des rbb hat sich im März 2014 mit dem Bericht befasst. Das Justitiariat des rbb war mit Fragen zu konkreten Umsetzungsvorhaben im Zusammenhang mit CC- Lizenzen bisher nicht betraut, sondern nur mit allgemei- nen Fragen nach den rechtlichen Voraussetzungen von CC-Lizenzen. Der Rundfunkrat des rbb hat sich nicht mit den Er- gebnissen des Papieres beschäftigt. Zwischen Senat und rbb wurde das Thema CC-Lizenzen bisher ebenfalls nicht thematisiert.“ Die Sitzungen des Rundfunkrates sind öffentlich und die Protokolle werden auf der Homepage des rbb veröf- fentlicht, so dass sich nicht nur der Senat, sondern alle Bürgerinnen und Bürger über die Befassungen des Rund- funkrates informieren können. Die Entscheidung darüber, ob, für welche Inhalte und unter welchen Bedingungen der rbb die Möglichkeiten der Creative Commens- Lizenzen im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages nutzt, liegt in der Zuständigkeit des rbb. 3. In welchem Umfang macht der rbb bereits, analog zu Beispielen des NDR, Gebrauch von entsprechender Lizenzierung (Bitte Angabe nach Sendeminuten, Anteil an der Gesamtsendezeit und Beispielen für Sendungen) und welche Art der CC-Lizenzierung liegt den so zur Verfügung gestellten Inhalten zu Grunde? Zu 3.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Die Redebeiträge im Berliner Abgeordnetenhaus und Brandenburger Landtag sind seit September 2012 auch als Video zum Download verfügbar. Dies geschieht zwar nicht ausdrücklich unter einer CC-Lizenz, aber doch in einem vergleichbaren Rahmen. Dazu aus den rechtlichen Bedingungen zum Download: "Die Videos dürfen herun- tergeladen, auf eigenen Internetseiten veröffentlicht und auch weiterverbreitet werden. Die Person des Redners sowie Tag und Ort der Rede sind anzugeben. Als Quelle der Aufzeichnung muss der rbb genannt und verlinkt werden. Die Videos dürfen auch in Teilen verwendet werden. Eine weitere Bearbeitung der Redebeiträge, insbesondere die sinnentstellende Kürzung, ist nicht er- laubt." Das Internetangebot „Im Parlament“ ist aus Sicht des rbb gut geeignet, die Meinungsbildung zu fördern. Die Möglichkeit zum Download einzelner Redebeiträge erschließt der Bevölkerung einen zusätzlichen Weg, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben. Die Möglichkeit zur Vervielfältigung, Verbreitung und Zugänglichma- chung fördert die technische und inhaltliche Medienkom- petenz. Mit dem Angebot, die Videos auch in Teilen zu verwenden, geht der rbb über die von der AG Creative Commons als Standard genannte CC-Lizenz BY-NC-ND (Namensnennung - Keine kommerzielle Nutzung - Keine Bearbeitung) hinaus und leistet somit einen weiteren Beitrag zur Förderung der technischen Medienkompetenz. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 576 2 Das Angebot „Im Parlament“ ist unter http://www.rbb-online.de/imparlament/index.html abrufbar.“ 4. Sollte der rbb bisher noch keine CC-Lizenzen verwendet haben, welche Gründe waren für die Nicht- Nutzung ausschlaggebend? Zu 4.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Wie aus dem Papier der AG Creativ Commons hervorgeht , ist die urheberrechtliche Umsetzung eines Crea- tiv Commons-Angebotes aufwändig. Standardmäßig erwirbt der rbb die Rechte an den von ihm eingesetzten Produktionen für Rundfunkzwecke. Eine Freigabe im Rahmen der CC-Lizenz setzt jedoch voraus, dass der rbb auch das Recht erwirbt, eine Produktion an Dritte zur weiteren Verwendung von Nutzungszwecken freizuge- ben, die nichts mit Rundfunk zu tun haben. Hierfür muss die Einwilligung der betroffenen Rechteinhaber eingeholt werden. Sofern ein Rechteinhaber nicht ausdrücklich mit einer kostenfreien Nutzungsrechtsfreigabe für außerrund- funkmäßige Zwecke einverstanden ist, ist er nach den Grundsätzen der angemessenen Vergütung zusätzlich zu vergüten. Die Klärung und der Erwerb der Rechte für eine Verbreitung unter CC-Lizenz können insofern - insbeson- dere wenn viele Rechteinhaber beteiligt sind - erhebliche Zusatzaufwände und -kosten verursachen. Die Intendanten der ARD haben sich vor diesem Hin- tergrund auf einer Sondersitzung im Oktober 2014 in einer gemeinsamen Beschlussfassung dafür ausgespro- chen, den Einsatz von Creativ Commons-Lizenzen im Einzelfall zu unterstützen, sofern die damit verbundene Mehrarbeiten von den Redaktionen erbracht werden kön- nen.“ 5. a) Sollte der rbb bisher noch keine CC-Lizenzen verwendet haben, plant er, dies in Zukunft zu tun? b) Gibt es innerhalb des rbb eine Arbeitsgruppe, die mit dem Thema betraut ist? c) Gibt es bereits ein Konzept zur Umsetzung? d) Welche Inhalte sind für die Umsetzung vorgese- hen? e) Welche Lizenz(en) plant der rbb zu verwenden? Zu 5. a): Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Der rbb wird auch in Zukunft immer dann geeignete Inhalte zum Download, zur Vervielfältigung, Weiterver- breitung und ggf. Bearbeitung anbieten, wenn er es für sinnvoll erachtet und der Aufwand hierfür vertretbar er- scheint. Ob dies in Form einer CC-Lizenz oder wie im unter 3. beschriebenen Fall geschieht, entscheiden die Programmbereiche von Fall zu Fall.“ Zu 5. b): Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Nein, bei Bedarf erledigt die Arbeit die Regelstruktur .“ Zu 5. c): Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Siehe Antwort auf 5 a)“ Zu 5. d): Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Siehe Antwort auf 5 a)“ Zu 5. d): Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) hat hierzu Folgendes ausgeführt: „Siehe Antwort auf 5 a)“ Berlin, den 06. März 2015 M I C H A E L M Ü L L E R Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2015)