Drucksache 17 / 15 580 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort Polizeiliche Überwachung des Bürgerforums „Olympische und Paralympische Spiele 2024 – Was will Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeikräfte welcher jeweiliger Gliede- rungseinheit waren im Rahmen des sogenannten „Bürgerforums Olympische und Paralympische Spiele 2024 – Was will Berlin?“ im E-Werk, Mauerstr. 78-80, am 12. Februar 2015 insgesamt im Einsatz? (Bitte eine detaillier- te Einzelaufschlüsselung nach Einheiten und Einsatzzeit- räumen sowie Verlaufsprotokoll des Einsatzes beifügen.) 2. Wie viele Zivilpolizist*innen („Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung“) waren bei dem unter 1. genannten Einsatz anwesend? 3. Welchen konkreten Gliederungseinheiten (Ein- satzhundertschaft, FAO-Einheiten, Direktionen, MEK etc.) gehörten die eingesetzten Zivilpolizist*innen jeweils an? (Bitte jeweils Einzelaufschlüsselung nach Anzahl und Polizeieinheiten) Zu 1. bis 3.: Es waren insgesamt bis zu 47 Polizei- dienstkräfte in Uniform im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr anlässlich der hier genannten Veranstaltung im Einsatz. Davon gehörten fünf Dienstkräfte der Direktion 3 und 42 Dienstkräfte der Direktion Zentrale Aufgaben, 1. Bereitschaftspolizeiabteilung, an. Darüber hinaus wurden Dienstkräfte des Landeskri- minalamts (LKA 6) in bürgerlicher Kleidung zum Schutz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin eingesetzt. Zu taktischen Fragen, zu denen auch die Anzahl der einge- setzten Personenschutzkräfte zählt, werden aus Sicher- heitsgründen keine Angaben gemacht. Sie sind zudem bei sämtlichen Veranstaltungen des Regierenden Bürgermeis- ters zugegen. Ein Verlaufsprotokoll wurde zu diesem Einsatz nicht gefertigt. 4. Warum war es nach Auffassung des Senats not- wendig, dass ausgerechnet im Veranstaltungssaal (rechts neben dem Podium in der Nähe der Garderobe etwa zwi- schen 20:45 Uhr und 21:00 Uhr) Zivilpolizist*innen („Dienstkräfte in bürgerlicher Kleidung“) der Veranstaltung beiwohnten und auf diese Weise Diskussionsbeiträge mithören konnten? Zu 4.: Das für den Schutz des Regierenden Bürger- meisters zuständige Personenschutzkommando hat sich vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstaltungsleiter gemeldet und als eingesetzte Polizeidienstkräfte zu erken- nen gegeben. Es hielt sich aufgabenbedingt in der Nähe der Schutzperson auf. Das Mithören von Diskussionsbei- trägen durch diese Kräfte war insofern unvermeidbar und nicht auf einen dahingehend gezielten dienstlichen Auf- trag zurückzuführen. Das Vorgehen hält der Senat im Übrigen für unbedenklich. 5. Wie bewertet der Senat einen möglichen Ein- schüchterungseffekt auf die Äußerungsbereitschaft von Veranstaltungsteilnehmer*innen, wenn diese angesichts anwesender Polizeibeamt*innen mit etwaiger Weiterver- arbeitung ihrer Redebeiträge durch Sicherheitsbehörden rechnen müssen? Zu 5.:Schutzmaßnahmen für gefährdete Personen müssen auch bei derartigen Veranstaltungen gewährleistet werden, da auch dort Angriffe auf Leib, Leben oder Ge- sundheit der Schutzpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Dass der Regierende Bürgermeister von Berlin durch Personenschutzkräfte begleitet wird, ist allgemein öffentlich und somit auch den Veranstaltungsteilnehme- rinnen und Veranstaltungsteilnehmern bekannt. Einen „Einschüchterungseffekt“ durch die Polizei kann der Senat nicht erkennen. Vielmehr haben sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv an den Diskussionen des Forums beteiligt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 580 2 6. Wie viele Mitarbeiter*innen des Landeskriminal- amtes Abteilung 5 (LKA) – Polizeilicher Staatsschutz – waren mit welchem dienstlichen Auftrag jeweils vor Ort? Zu 6.: Es waren keine Polizeidienstkräfte des Polizei- lichen Staatschutzes (LKA 5) vor Ort. 7. Wie viele Mitarbeiter*innen des Berliner Verfas- sungsschutzes (Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung II) waren bei dem unter 1. genannten Einsatz anwesend? (Bitte eine Aufschlüsselung nach anwesenden Mitarbeiter*innen pro Referat des Berliner Verfassungs- schutzes) Zu 7.: Zu operativen Angelegenheiten des Berliner Verfassungsschutzes gibt der Senat grundsätzlich öffent- lich keine Auskunft. Es wird auch keine Auskunft gege- ben, wenn der Verfassungsschutz im Einzelfall nicht operativ tätig wurde. Informationen über die Arbeit der Verfassungsschutz- behörde, insbesondere Einzelheiten zu operativen Einsät- zen, wären als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgra- des VS-Vertraulich nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssa- chenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) einzustufen und können nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden. Die Antwort kann in einer Sitzung des Ausschus- ses für Verfassungsschutz in geheimer Sitzung erteilt werden (§ 54 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeordnetenhauses). Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten parlamentarischen Informationsrecht wird damit unter Berücksichtigung der berechtigten Geheim- haltungsinteressen des Senats Rechnung getragen. Die Antworten zu den weiteren Fragen beziehen sich daher ausschließlich auf den Einsatz der Polizei Berlin. 8. Wie viele polizeiliche Maßnahmen aufgrund wel- cher Rechtsgrundlage wurden im Rahmen des Bürgerfo- rums vorgenommen und um welche Maßnahmen handelte es sich konkret in jedem Einzelfall? Zu 8.: Im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Bürgerforums „Olympische und Paralympische Spiele 2024 – Was will Berlin?“ wurden ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung eingeleitet. 9. Wie viele Personalienfeststellungen wurden vor- genommen und aus welchem Anlass? Zu 9.: Es erfolgten insgesamt zwei Personalienfest- stellungen im Zusammenhang mit den in der Antwort zur Frage 8 aufgeführten Strafermittlungsverfahren. 10. Aufgrund welcher konkreter Erkenntnisse oder Gefährdungseinschätzungen bestand nach Auffassung des Senats bzw. der Berliner Sicherheitsbehörden eine Erfor- derlichkeit für den Einsatz der unter 1. bis 7. genannten Kräfte, und welche konkreten Informationsquellen liegen diesen im Einzelnen zugrunde? (Bitte jeweils eine detail- lierte Einzelaufschlüsselung nach Einsatzkräften und konkreten zugrundeliegenden Einschätzungen) Zu 10.: Die in der Antwort zur Frage 1 aufgeführten Polizeidienstkräfte in Uniform waren zum Schutz der Veranstaltung des Bürgerforums sowie zum Schutz der angemeldeten Kundgebung mit dem Thema „Wir wollen die Spiele nicht“ im Rahmen des gesetzlichen Auftrages im Außenbereich eingesetzt. Das Thema der Olympiabewerbung der Stadt Berlin wird von der Bevölkerung sowie politischen Gruppen und Initiativen wahrgenommen sowie aktiv und kritisch be- gleitet. Die Polizei Berlin musste die Möglichkeit von Störungen oder Protestaktionen im Zusammenhang mit den beiden Veranstaltungen - unter Bewertung des Veran- staltungs- sowie Kundgebungsthemas und der erwarteten Teilnehmerzahlen - in Betracht ziehen. Die Schutzmaßnahmen wurden entsprechend initiiert, um einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten. Die in der Antwort zur Frage 1 aufgeführten Polizei- dienstkräfte des LKA in bürgerlicher Kleidung nahmen ausschließlich den dienstlichen Auftrag zum Schutz des Regierenden Bürgermeisters wahr. 11. Welche Inhalte oder Personenzusammenhänge ha- ben die unter 1. bis 7. genannte Kräfte während des „Bürgerforums “ beobachtet? (Bitte nach Kräften, Zeitraum und Inhalte/ Personenzusammenhänge aufschlüsseln) Zu 11.: Es wurden weder Inhalte noch Personenzu- sammenhänge beobachtet. 12. Haben die unter 1. bis 7. genannte Kräfte Vermer- ke oder Berichte über anwesende Personen und Redebei- träge beim „Bürgerforum“ erstellt und wenn ja, an welche Sicherheitsbehörden wurden diese übersandt? Zu 12.: Nein. 13. Wurden durch die unter 1. bis 7. genannte Kräfte im Rahmen des oben genannten Einsatzes Bild- oder Tonaufnahmen/-zeichnungen gemacht? Wenn ja, fanden diese offen oder verdeckt statt und wie viele Minuten Bild- oder Tonmaterial ist dabei entstanden? Zu 13.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 580 3 14. Wurden oder werden die Anmeldedaten der Teil- nehmer*innen (Vorname, Name, E-Mailadresse) – sofern nicht ausdrücklich gewünscht – auch über das Ende der Veranstaltung hinaus in Datenbanken gespeichert oder werden Teilnehmer*innenlisten aufbewahrt? Zu 14.: Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teil- nehmer werden im Anschluss an das Bürgerforum von der durchführenden Agentur per E-Mail über die inhaltliche Dokumentation der Veranstaltung informiert. Anschlie- ßend werden die Daten gelöscht. 15. Wurden eventuell gespeicherte Anmeldedaten von Teilnehmer*innen oder ausgefüllte Teilneh- mer*innenlisten an Sicherheitsbehörden weitergeleitet und wenn ja, an welche? Zu 15.: Nein. 16. Wurden oder werden diese personenbezogenen Daten mit Datenbanken der Berliner Sicherheitsbehörden abgeglichen und wenn ja, mit welchen und aufgrund wel- cher Rechtsgrundlagen? Zu 16.: Nein. 17. Gab es verwaltungsintern Weisungen, Empfehlun- gen, E-Mails etc. an Mitarbeiter*innen der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport oder anderer Senatsverwaltun- gen, an dem „Bürgerforum“ im Publikum teilzunehmen? Wenn ja, welche und warum? (Bitte im Original der Ant- wort beifügen) Zu 17.: Es gab keine entsprechenden Weisungen oder Empfehlungen. Berlin, den 03. März 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)