Drucksache 17 / 15 581 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Februar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XXV: Wie prüft die Senatsbaudirektorin die Berichte der Projekt- steuerung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In Drucksache 17/15365 wird darauf verwie- sen, dass die Berichte der Projektsteuerung nach Freigabe durch die Senatsbaudirektorin an den Bund weitergeleitet würden. In welcher Art und Weise werden die Berichte der Projektsteuerung vor ihrer Weitergabe an den Bund durch die Senatsbaudirektorin geprüft? Frage 2: Was sind die Bedingungen für eine Freigabe der Berichte durch die Senatsbaudirektorin? Frage 3: Ist die Senatsbaudirektorin befugt, vor der Freigabe Änderungen an den Berichten der Projektsteue- rung vorzunehmen und/oder zu veranlassen? Wenn ja, wie wird der Bund über auf diesem Weg erfolgte Ände- rungen informiert? Antwort zu 1, 2 und 3: Die beteiligten Bundesbehör- den erhalten einen durch die Senatsbaudirektorin freige- gebenen Bericht. Dieser kann Änderungen enthalten, die die enthaltenen Informationen lediglich zum besseren Verständnis klarstellend ergänzen. Diese sind nicht ge- sondert markiert. Frage 4: Hat der Bund Berichte der Projektsteuerung, die von der Senatsbaudirektorin freigegeben waren, be- mängelt? Wenn ja, in welchem Zusammenhang? Antwort zu 4: Nein, zu den Berichten der Projektsteu- erung wurden bisher lediglich Verständnisfragen gestellt. Frage 5: In welchen zeitlichen Abständen und in wel- cher Art und Weise tauschen sich die Senatsbaudirektorin und die zuständigen Stellen des Bundes über die Berichte der Projektsteuerung aus? Antwort zu 5: Regelmäßig beraten sich die zuständi- gen Bundesbehörden (die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit), die Senatskanz- lei - Kulturelle Angelegenheiten - die Opernstiftung, die Leitung der Staatsoper Unter den Linden und die Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im soge- nannten Lenkungsausschuss zu aktuellen diversen The- men. Grundlage für diese Beratung können auch die Be- richte der Projektsteuerung sein. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)