Drucksache 17 / 15 590 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 19. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2015) und Antwort Ausreichende Hundeauslaufgebiete in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Grundsätzlich gelten weiterhin die Aussagen in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 17 / 12 245 zum Thema „Hundeauslaufgebiete in Berlin“ vom 14. Juni 2013. Frage 1: Wie bewertet der Senat die derzeitige Anzahl und Größe der Hundeauslaufgebiete in Berlin? Antwort zu 1: Das Berliner Angebot an Hundeaus- laufgebieten in den Wäldern ist im Vergleich zu anderen europäischen Ballungsräumen deutschland- und europa- weit einzigartig. Die überwiegend im Westteil der Stadt vorhandenen Gebiete bestehen seit vielen Jahrzehnten und sind unter den besonderen Voraussetzungen der Teilung Deutsch- lands und Berlins eingerichtet worden. Frage 2: Wie entwickeln sich Anzahl und Quadratme- ter der Auslaufgebiete in den letzten 10 Jahren, bitte auf- geschlüsselt nach Bezirken? Antwort zu 2: Es wird keine Statistik über die Nutz- flächengröße von Hundeauslaufgebieten bzw. den Zeit- punkt der Ausweisung geführt. Die in den Berliner Wäldern ausgewiesenen 12 Hun- deauslaufgebiete besitzen eine Gesamtgröße von etwa 1220 Hektar. Die Gebiete haben sich in den vergangenen 10 Jahren flächenmäßig nicht verändert und können seit Jahren im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt eingesehen werden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/hundeauslauf Pankow: Blankenfelde – ca. 20 Hektar Reinickendorf: Frohnau und Jungfernheide – zus. ca. 170 Hektar Spandau: Hakenfelde, Pichelswerder, Kladow (2 Flächen) – zus. ca. 140 Hektar Charlottenburg- Wilmersdorf: Grunewald – etwa 250 Hektar Steglitz-Zehlendorf: Grunewald, Wannsee-Düppel (3 Flächen) und Düppel – zus. ca. 640 Hektar Die Hundeauslaufgebiete auf dem Tempelhofer Feld sind ebenfalls seit Jahren dem Internetauftritt der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu entneh- men: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/hundeauslauf/i ndex.shtml Darüber hinaus werden dort auch die von den Bezir- ken in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen für Hun- defreilauf ausgewiesenen Flächen dargestellt. Frage 3: Wie viele Quadratmeter Auslaufgebiet stehen durchschnittlich pro Hund in Berlin und pro Hund im Bezirk zur Verfügung? Antwort zu 3: Dazu liegen dem Senat keine Daten vor. Hauptverantwortung für eine artgerechte Tierhaltung hat die Halterin oder der Halter. Bereits vor der Anschaf- fung eines (Haus-)Tieres sollte geprüft werden, ob eine artgerechte Tierhaltung in allen notwendigen Bereichen möglich ist. Sind die persönlichen Lebensumstände (Wohnort, Wohnraum, Arbeitszeiten, familiäre Verpflich- tungen, andere private Hobbys) ungeeignet für die Hal- tung eines bestimmten Tieres, so ist es nicht die Aufgabe der Behörden, auf Zuruf geeignete Bedingungen zu schaf- fen. Die artgerechte Tierhaltung liegt in der Verantwor- tung der Menschen, die sich ein Tier anschaffen (wollen). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 590 2 Tierschutz und Tierliebe können sich auch im Verändern der eigenen Lebensumstände oder im Verzicht auf die Anschaffung eines für das Leben in der Stadt bzw. einer bestimmten Situation ungeeigneten Tieres äußern. Nach der Anschaffung eines Tieres ungeeignete Haltungsbe- dingungen festzustellen und zu kritisieren und dann Ab- hilfe von Anderen zu fordern, erscheint im Interesse des Tieres falsch. Ergänzend wird daraufhin gewiesen, dass es keinerlei gesetzliche Grundlagen gibt, die einen Auftrag zum Be- reitstellen von Hundeauslaufgebieten im Wald oder Hun- defreilaufflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsan- lagen bzw. einen Anspruch auf solche Gebiete begründen. Ebenso wenig existieren gesetzliche Grundlagen für einen bestimmten Versorgungsgrad mit öffentlichen Auslaufge- bieten oder Freilaufflächen für die private Hundehaltung. Frage 4: Sieht der Senat Handlungsbedarf insbesonde- re aufgrund der Tatsache, dass zukünftig ein genereller Leinenzwang für Hunde in Berlin gilt? Antwort zu 4: Unabhängig von der im neuen Berliner Hundegesetz vorgesehenen Leinenpflicht wäre aus Sicht des Senats ein gleichmäßig verteiltes Angebot von Hun- deauslaufgebieten und Hundefreilaufflächen insbesondere in diesbezüglich momentan noch unterversorgten Berei- chen der Stadt grundsätzlich wünschenswert. Dabei ist allerdings eine Inanspruchnahme der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, eine Ausweitung der Konflikte mit den Belangen von Waldnutzung, Erholung und Natur- schutz bzw. eine Konkurrenzsituation zwischen den Be- dürfnissen von insbesondere Kindern und Hunden aus- drücklich nicht beabsichtigt. In den Erholungswäldern ist aufgrund des erheblichen Konfliktpotentials, der vielfältigen Zerstörungen und der damit zusammenhängenden Folgekosten zur Renaturie- rung keine weitere Ausweitung von Hundeauslaufgebie- ten vorgesehen. Für die öffentlichen Grünflächen liegt die Zuständigkeit für die Prüfung der Eignung einer Fläche zur Ausweisung für den Hundefreilauf in der Regel beim jeweiligen Bezirk. Dabei wird im Rahmen der gesetzli- chen Bestimmungen vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten sowie insbesondere unter Abwägung der verschiedenen Belange und Nutzungsinteressen im Ein- zelfall entschieden. Grundsätzlich sollten nicht Flächen in bestehenden Grünflächen in Anspruch genommen werden, sondern vielmehr zusätzlich auf gepachteten (Brach-)Flächen privat betriebene Hundespielplätze und Freilaufflächen hergerichtet und dafür geeignete private Trägerschaften initiiert werden. Der Senat empfiehlt in diesem Sinne allen interessierten Hundehalterinnen und Hundehaltern, sich zum Wohle ihrer Tiere eigenverantwortlich zu enga- gieren. Frage 5: Welche Maßnahmen wird der Senat ergrei- fen, um die Anzahl der Hundeauslaufgebiete insbesondere in den östlichen Berliner Bezirken zu erhöhen? Antwort zu 5: Der Senat sieht es nicht als seine Auf- gabe an, bestehenden oder künftigen Hundehaltenden in Berlin die Verantwortung und Fürsorgepflicht für eine artgemäße Tierhaltung im Rahmen der jeweils bestehen- den Lebensumstände abzunehmen. Im Berliner Stadtgrün gibt es nennenswerte Angebote für Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre Tiere. Dabei ist zu beachten, dass der Wald und die öffentlichen Grünflächen nicht den Zweck haben, eine Hundehaltung in Berlin zu ermöglichen. Zudem besteht auch von Seiten des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus oder durch Gewerbeansiedlungs- vorhaben insbesondere in der Innenstadt ein zunehmender Druck auf die bestehenden Freiräume. Die verbleibenden Grünflächen müssen dann umso mehr für die Allgemein- heit sowie die Ziele der Biodiversität und des Klima- schutzes erhalten bleiben. Insbesondere da, wo die Ver- sorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Freiräumen nur begrenzt möglich ist, sollte der zur Verfügung stehende Raum für alle Menschen nutzungsoffen bleiben und nicht auf Hundeauslauf bzw. -freilauf beschränkt werden. Gleichwohl sind der Senat und die Bezirke gemein- sam bemüht, unter Berücksichtigung der vielfältigen Interessen und Belange jeweils vor Ort praktische Lösun- gen auch für eine stadtverträgliche Hundehaltung zu fin- den. Berlin, den 03. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2015)