Drucksache 17 / 15 592 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XXIV: Baufortschritt ohne Plan? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden zu welchen Gewerken oder Einzelvorhaben oder dem Gesamtprojekt Ergänzungsun- terlagen aufgestellt, in welchem finanziellen Rahmen bewegten sich diese Ergänzungsunterlagen, wann wurden diese jeweils genehmigt, und hatte dies Auswirkungen auf die erteilte Baugenehmigung, z.B. in Form von Tekturen oder zusätzlichen neuen Genehmigungsanträgen, falls ja, auf welche Gewerke oder Teilvorhaben bezogen und wann? Antwort zu 1: Zum Gesamtprojekt wurden bisher zwei Ergänzungsunterlagen (EU) aufgestellt. Die 1. Ergän- zungsunterlage wurde am 05.03.2013 mit 54 Mio. € geprüft . Diese Ergänzungsunterlage enthält u.a. Mehrleistun- gen im Bereich des Rohbaus, welche durch eine Tektur genehmigungsrechtlich anzupassen sind. Dieses Vorge- hen ist mit der Obersten Bauaufsichtsbehörde abge- stimmt. Das Verfahren zur Aufstellung und Prüfung der 2. Er- gänzungsunterlagen ist auf der Grundlage der §§ 24 und 54 Landeshaushaltsordnung (LHO) fortgeschritten. Die Prüfergebnisse der ministeriellen Genehmigungsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung werden im April 2015 erwartet (s.a. Bericht zur 1.EU mit Nr. 0235 D und Zwischenbericht zur 2.EU mit Nr. 0235 F). Frage 2: Wurden auf der Baustelle geänderte, vom ge- nehmigten Planungsstand abweichende Baumaßnahmen ausgeführt, wenn ja für welche Gewerke und welche Teilbaumaßnahmen, was waren die Gründe dafür, und wie wurde sichergestellt, dass ohne Verzug die Ausfüh- rungsplanung und ggf. die Genehmigungsplanung ange- passt wurde, um Risiken des Baustillstands oder von Baubehinderungen zu minimieren? Antwort zu 2: Im Ergebnis der vorgefundenen Bau- substanz und der Baugrundverhältnisse wurde die Pla- nung angepasst oder fortgeschrieben. Von der Bauge- nehmigung wurde nicht abgewichen, notwendige Anpas- sungen wurden mit der Bauaufsichtsbehörde der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt und deren Zustimmung eingeholt. Gründe für die Anpassungen sind die im Bauverlauf hervorgetretenen schlechten Zustände der Bestandbauten insbesondere die des Mauerwerks und der Bestandsde- cken wie auch die Baugrundverhältnisse. Besonders um- fangreiche Auswirkungen sind im Opernhaus und in der Baugrube zu verzeichnen. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)