Drucksache 17 / 15 593 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Februar 2015) und Antwort Staatsopernskandal XXIII: Baubeginn ohne Plangrundlagen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Planungsstand war zu Beginn der Bauarbeiten auf dem Gelände der Deutschen Staatsoper Unter den Linden für das Vorhaben erreicht? Lag für alle 4 Bauvorhaben, also Staatsoper, Tunnelbauwerk, Maga- zingebäude und Intendanz eine ausreichend detaillierte Genehmigungsplanung vor, bestehend aus den geprüften Bauplanungsunterlagen mindestens vollständig bis Leis- tungsphase 4, war diese von der zuständigen Bauauf- sichtsbehörde abschließend geprüft, und wann lagen für die einzelnen Bauteile vollziehbare Baugenehmigungen vor? Frage 2: Gab es Teilbaugenehmigungen (Vorabge- nehmigungen) für einzelne Bauphasen wie z.B. Erdarbei- ten, falls ja für welche und wann erteilt, und wann wurden vollständige, vollziehbare Baugenehmigungen erteilt, aufgeschlüsselt nach Teilvorhaben? Antwort zu 1 und 2: Die Bauplanungsunterlage (BPU) wurde in vier Teil-Bauplanungsunterlagen unterteilt (s.a. Bericht vom 27. April 2010 mit roter Nr. 2067): 1. Teil-BPU: Medienumverlegung, geprüft am 01.04.2010 2. Teil-BPU: Abbruch, Dekontamination, Baugrube, Rohbau unterirdisches Bauwerk, geprüft am 22.06.2010 3. Teil-BPU: Hauptmaßnahme Opernhaus, Intendanz, Magazin, und Rohbau unterirdisches Bauwerk, geprüft 23.06.2011 4. Teil-BPU: Honorare und Baunebenkosten, geprüft am 22.06.2011 Die 1. Teilbaugenehmigung (beinhaltet den Rohbau und die Abdichtungsmaßnahmen im Opernhaus) wurde am 20.05.2011 erteilt. Die 2. Teilbaugenehmigung (beinhaltet die Maßnah- men des Baugrubenverbau) wurde am 25.08.2011 erteilt. Die Baugenehmigung für die Gesamtmaßnahme wur- de am 28.10.2011 erteilt. Baubeginn war der 14.11.2011. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Bauplanungs- unterlagen Haushaltsunterlagen sind, welche von dem zuständigen Referat bei der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt nach der Landeshaushaltsord- nung geprüft werden. Der Bauantrag wird von der obers- ten Bauaufsichtsbehörde nach der Bauordnung des Lan- des Berlin geprüft. Frage 3: Gab es nachträgliche Änderungen der Bauge- nehmigungen nach Baubeginn, beispielsweise durch ge- änderte oder ergänzte Planungen, wenn ja wann, und was war jeweils Gegenstand dieser Änderungen? Antwort zu 3: Im Ergebnis der vorgefundenen Bau- substanz sowie der Baugrundverhältnisse wurde die Pla- nung angepasst bzw. fortgeschrieben. Von der Bauge- nehmigung wurde nicht abgewichen, notwendige Anpas- sungen wurden mit der obersten Bauaufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab- gestimmt bzw. die Zustimmungen eingeholt. Grund für die Anpassungen sind die im Bauverlauf hervorgetretenen schlechten Zustände der Bestandsbauten insbesondere die des Mauerwerks und der Bestandsdecken, wie auch die Baugrundverhältnisse. Besonders umfangreiche Auswir- kungen sind im Opernhaus und in der Baugrube zu ver- zeichnen. Frage 4: Wer war der jeweilige Entwurfsverfasser? Hat der Entwurfsverfasser vor Baubeginn oder danach gewechselt? Antwort zu 4: Mit der Bearbeitung der Leistungspha- sen 1-5 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde das Architekturbüro HG Merz beauftragt. Die Auswahl wurde im Rahmen eines VOF 1 - 1 Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 593 2 Verfahrens (nach der Verdingungsordnung für freiberufli- che Leistungen) getroffen, die Beauftragung erfolgte am 06.03.2009. Der Entwurfsverfasser hat im Laufe des Pro- jektes nicht gewechselt. Frage 5: Lag vor Baubeginn für die jeweiligen Vorha- ben im Zuge der Sanierung der Deutschen Staatsoper Unter den Linden ein komplettes, geprüftes Bedarfspro- gramm, basierend auf den erreichten Planungsstand unter Berücksichtigung der Änderungen bedingt durch die Neuausschreibung nach Aufhebung des Wettbewerbs 2008, vor? Falls nicht, für welche Teilbereiche des Vor- habens wurde das Bedarfsprogramm erst nach Baubeginn geprüft und genehmigt, und wann? Antwort zu 5: Das geprüfte Bedarfsprogramm lag zum 15.04.2008 vor. Es erfolgte keine Änderung dieses Be- darfsprogramms durch die Beendigung des VOF- Verfahrens mit eingebettetem Wettbewerb im Jahr 2008. Frage 6: Lagen vor Baubeginn für die jeweiligen Vor- haben im Zuge der Sanierung der Deutschen Staatsoper Unter den Linden vollständige Vorplanungsunterlagen vor? Falls nicht, für welche Teilbereiche des Vorhabens wurde die Vorplanung nach Baubeginn nochmals überar- beitet oder vervollständigt, und wann wurde die Freigabe der jeweiligen Vorplanung erteilt? Antwort zu 6: Vor Baubeginn lagen vollständig ge- prüfte Vorplanungsunterlagen (VPU) vor. Die Freigabe der VPU erfolgte am 18.02.2009. Frage 7: Lagen vor Baubeginn für alle Bauanträge be- reits durch die zuständigen Senatsdienststellen geprüfte Bauplanungsunterlagen bis Leistungsphase 5 vor? Falls nein, welche Bauplanungsunterlagen konnten erst nach Baubeginn geprüft werden, welche Gründe für die Nichterbringung von Teilleistungen der LP 5 waren aus- schlaggebend, und wann lag diese zur abschließende Prüfung vor? Antwort zu 7: Siehe auch Antwort zu 1. und 2.. Es gab keinen Baubeginn vor dem Vorliegen der da- zugehörigen geprüften Teilbauplanungsunterlage. Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)