Drucksache 17 / 15 594 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ina Czyborra (SPD) vom 11. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Februar 2015) und Antwort Verzicht auf bezirkliche Einnahmen aus Grundstücksverkauf zugunsten privater Inves- toren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. „Trifft es zu, dass das bezirkseigene Grundstück vor Clayallee Nr. 171-177 seit Jahren von einer privaten Firma u.a. als Parkplatz vermietet und privat als Tiefgara- genzufahrt ausgebaut und genutzt wurde und wird?“ 2. „Trifft es zu, dass das Bezirksamt SteglitzZehlendorf seit Jahren diese private Nutzung unentgelt- lich zulässt?“ Zu 1. und 2.: Wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr.17/14263 vom 08. Juli 2014 ausgeführt, hat die Firma Stofanel AG 2010 das bezirks- eigene Gelände der ehemaligen Truman Plaza vom Bund gekauft. Dieser Vertrag ist noch schwebend unwirksam, weil er der Zustimmung von Senat und Abgeordnetenhaus bedarf. Diese ist bisher nicht erfolgt. Einzelheiten zum Grundstücksgeschäft können wegen der Vertraulichkeit von Vermögensgeschäften nicht mitgeteilt werden. Seit April 2012 ist der Investor im Besitz einer Bau- genehmigung für sein Vorhaben „Fünf Morgen“. Im Vorgriff auf einen noch abzuschließenden Kaufvertrag zum Hinzuerwerb des landeseigenen Geländestreifens an der Clayallee hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf dem Investor die Erlaubnis erteilt, das Grundstück ab März 2013 für die in der Baugenehmigung genannten Zwecke zu nutzen. Der Bezirk steht seit Längerem in intensivem Kontakt mit dem Investor über eine Nutzungsvereinbarung, weil der Kaufvertrag noch nicht wirksam geworden ist. 3. „Trifft es zu, dass der Rechnungshof von Berlin die Vorgänge im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf um dieses und das anliegende Grundstück geprüft hat und welches Ergebnis hatte diese Prüfung?“ 4. „Wann wird das Prüfungsergebnis des Rechnungshofs von Berlin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?“ Zu 3. und 4.: Die Beantwortung dieser Fragen liegt nicht in der Zuständigkeit des Senats. Der Rechnungshof ist gemäß Art. 95 der Verfassung von Berlin eine unab- hängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbe- hörde. Er berichtet dem Abgeordnetenhaus jährlich und unterrichtet gleichzeitig den Senat. 5. „Wie hoch ist der Einnahmeausfall für den Bezirkshaushalt Steglitz-Zehlendorf und von welchem aktu- ellen Verkehrswert ausgehend wird dieser Einnahmenaus- fall berechnet?“ 6. „Wie ließe sich diese Einnahme vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf für die Sanierung maroder und stin- kender Schultoiletten im Bezirk verwenden?“ Zu 5. und 6.: Hierzu liegen dem Senat keine Informa- tionen vor. 7. „Warum ist der Senat bezirksaufsichtlich immer noch nicht tätig geworden?“ Zu 7.: Diese Frage stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, da der Bezirk derzeit mit dem Investor in Kontakt wegen des Abschlusses einer Nutzungsvereinba- rung steht. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2015)