Drucksache 17 / 15 598 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 19. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2015) und Antwort Geoinformationssysteme beim Verfassungsschutz Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nutzt der Verfassungsschutz Berlin (Senatsverwal- tung für Inneres und Sport Abteilung II) Geoinformati- onssysteme (GIS)? 2. Wenn ja, welche Referate nutzen zu welchem Zweck jeweils Geoinformationssysteme (GIS)? 3. Wenn ja, um welche Produkte welcher Hersteller handelt es sich bei den oben genannten Geoinformations- systemen (GIS) jeweils? (Bitte nach Referat, Produkt und Hersteller aufschlüsseln.) 4. Wenn ja, welche Kosten fielen für Beschaffung und Betrieb der oben genannten Geoinformationssysteme (GIS) seit dem Jahr 2008 jeweils an? (Bitte nach Jahr, Referat und Beschaffung/Betrieb aufschlüsseln.) Zu 1. bis 4.: Der Verfassungsschutz Berlin nutzt im Rahmen seines Beobachtungsauftrages in verschiedenen Anwendungsgebieten Module zur georeferenzierten Er- fassung und Darstellung von Sachinformationen auf Kar- ten. Die Veröffentlichung der internen Organisationsein- heiten, die diese Systeme nutzen, und der konkreten Ein- satzzwecke würde Aufschluss über Aufklärungsaktivitä- ten, Analysemethoden und Vorgehensweisen des Verfas- sungsschutzes geben. Darüber hinaus würde die öffentli- che Nennung der Produktnamen und der jeweiligen Her- steller Details der technischen Fähigkeiten des Verfas- sungsschutzes einschließlich etwaiger Schwachstellen offenbaren und es dem Gegenüber ermöglichen, sich darauf einzustellen. Dies würde für die Erfüllung der Aufgabe des Verfassungsschutzes, Informationen über die in § 5 Absatz 2 des Verfassungsschutzgesetzes genannten Bestrebungen und sicherheitsgefährdende oder geheim- dienstliche Tätigkeiten zu sammeln und auszuwerten, erhebliche Nachteile zur Folge haben. Die Antwort muss daher insoweit als Verschlusssache des Geheimhaltungs- grades „VS – Vertraulich“ nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) eingestuft werden. Sie kann in einer Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz in geheimer Sit- zung erteilt werden (§ 54 Absatz 1 und 2 der Geschäfts- ordnung des Abgeordnetenhauses in Verbindung mit § 9 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des Abgeordneten- hauses). Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfas- sung von Berlin begründeten Informationsrecht des Fra- gestellers wird damit unter Berücksichtigung der berech- tigten Geheimhaltungsinteressen des Senats Rechnung getragen. Berlin, den 06. März 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)