Drucksache 17 /  15 601 
 Schriftliche Anfrage 

17. Wahlperiode 

 

 

 

 

Schriftliche Anfrage 
 

der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) 
 

vom 20. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2015) und  Antwort 
 

Bonusschulenprogramm – offene Fragen! 
 

Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. 
Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 

 

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 

Schriftliche Anfrage wie folgt:   

 

1. Plant der Senat eine Ausweitung des Bonusprogramms
? Zu welchem Zeitpunkt werden die Schulen die 

Mittel erhalten? 

 

2. Welche beruflichen und welche freien allgemeinbildenden
 Schulen erfüllen nach derzeitigem Stand die 

Kriterien des Bonusprogramms  und sind konkret einzu-

beziehen, wenn das Programm auf diese Schultypen aus-

geweitet wird (bitte aufführen nach Bezirk)? 

 

Zu 1. und 2.: Aktuell wird geprüft, welche allgemein-

bildenden öffentlichen Schulen die Programmkriterien zur 

Aufnahme in das Bonus-Programm erfüllen und in wel-

cher Höhe zusätzliche Mittel notwendig sind. Darüber 

hinaus wird auch die Aufnahme von beruflichen Schulen 

sowie von Schulen in freier Trägerschaft (allgemeinbil-

dend und beruflich) und Kolleg-Schulen geprüft. 

 

 

3. Welche Maßnahmen plant der Senat mit den 2,6 
Millionen € aus dem Bonusprogramm, die im Jahr 2014 
nicht abgerufen wurden? 

 

Zu 3.: Eine Übertragbarkeit der Mittel ist im Bonus-

Programm nicht vorgesehen. Die nicht verausgabten Mit-

tel 2014 wurden innerhalb des Einzelplanes 10 für den 

Ausgleich von Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbe-

reich im gleichen Haushaltsjahr eingesetzt.  

 

 

4. Welche Maßnahmen wurden an welcher Schule 
mit Hilfe des Bonusprogramms durchgeführt und welche 

Ziele haben die Schulen damit verknüpft? 

 

Zu 4.: Eine umfassende Auswertung der Maßnahmen 

und Ziele an den Schulen findet im Rahmen der Auswer-

tungen der Zielvereinbarungen im Herbst 2015 statt. Ziel-

stellungen von Schulen sind beispielsweise: 

 die Entwicklung einer inklusiven Unterrichtskultur
, z.B. durch verbesserte individuelle Förderung 

oder interessenbezogenen Angeboten z.B. in 

Lernwerkstätten, Bibliotheken, in Schülerfirmen 

oder Kunstprojekten  

 die Schaffung eines geeigneten Lernumfeldes - 
Schule als Lern- und Lebensort 

 die Entwicklung verbindlicher Teamstrukturen und 
schulinterner Fortbildung im Kollegium 

 das Gewinnen der Schülerinnen und Schüler für 
die aktive Teilnahme am Unterricht – professionellerer
 Umgang mit „schwierigen Schülerinnen und 
Schülern“ 

 die Schaffung von Strukturen zur Partizipation von 
Schülerinnen, Schülern und Eltern am Schulleben 

 verbindliche Kooperation an den Übergängen 
(Kita-Grundschule, Grundschule-weiterführende 

Schule; Integrierte Sekundarschule/Gymnasium - 

Ausbildung/Studium). 

 

Beispiele für die noch laufenden Maßnahmen sind: 

 Schulsozialarbeit: Einrichtung von Schulstationen, 
Projekte sozialen Lernens, Mediation/Streit-

schlichterinnen und Streitschlichter, Vermeidung/ 

Reduzierung von Schuldistanz in Verbindung mit 

verstärkter Elternarbeit, wie Elternlotsen, Elternca-

fes, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für El-

terngespräche und Elternabende 

 Lernumfeldgestaltung in Verbindung mit geplanten
 Projekten wie Schulbibliotheken, Medienbibli-

otheken, Lernwerkstätten, Räumen für forschendes 

Lernen im Ganztagsbereich in Verbindung mit 

Projekten zur Lese- oder Sprachförderung, natur-

wissenschaftlicher Bildung oder Medienerziehung, 

wie Lesetheater, Bilderbuchkino, Projekt Schmö-

kerkiste. Diese Projekte werden über Kooperatio-

nen mit Trägern oder Honorarkräften auch perso-

nell untersetzt. 

 Gestaltung von Trainingsräumen für Konfliktbearbeitung
; Konfliktlösungstraining für Schülerinnen 

und Schüler  



Abgeordnetenhaus Berlin  – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 601 
   

 

2 

 Zusätzliche musische und kulturelle Angebote oft 
in Verbindung mit Sprachbildung und Sprachför-

derung oder sozialem Lernen: Zirkusprojekte, 

Theaterworkshops, Schulorchester, Geschichtspro-

jekte mit sächlicher Ausstattung und zusätzlichen 

Honorarkräften 

 Einsatz von Lerncoaches, Lerntherapeutinnen und 
Lerntherapeuten als zusätzliche Unterstützung für 

Schülerinnen und Schüler im Lernprozess ein-

schließlich Fortbildung für Lehrkräfte und Ab-

schließen von Vereinbarungen mit den Eltern zur 

Lernförderung der Kinder 

 Einsatz von Fachkräften für Coaching und Schulentwicklung
 zur konzeptionellen Entwicklung o-

der/und zur Steuerung der Prozesse der Schulent-

wicklung in Bezug auf die geplanten Projekte, zur 

Teamentwicklung oder zu Unterrichtsentwick-

lungsprozessen. 
 

 

5. Der Senat geht in der Drucksache 17/1400 davon 
aus, dass mit den Maßnahmen des Bonusprogramms der 

Anteil derjenigen SchülerInnen, die die Schule ohne Ab-

schluss verlassen, deutlich verringert wird. Mit welchen 

signifikanten Verbesserungen kalkuliert der Senat? 

 

Zu 5.: Bei den bisher schon gesichteten Zielvereinba-

rungen werden in Zusammenhang mit  den Entwick-

lungsvorhaben der Schulen schwerpunktmäßig Ziele zur 

Unterrichtsentwicklung und der Verbesserung der Schul-

abschlüsse benannt. 

 

Die Ziele richten sich dabei z.B. direkt auf: 

• Entwicklung individueller Lernangebote und 
Lernunterstützung 

• Abbau von Schuldistanz und spezielle Angebote 
für den Abbau von Lernhindernissen bei schuldis-

tanzierten Schülerinnen und Schüler, Projekte zu 

störungsfreiem Unterricht 

• Schaffung einer lernförderlichen Umgebung mit 
Differenzierungsmöglichkeiten, Werkstattarbeit, 

Lernbüros, Schulbibliotheken, Experimentierräu-

me 

• Unterrichtsentwicklung schulspezifisch 
• Installierung praktischer berufsorientierender 

Maßnahmen, die sich auf die Motivation der Schü-

lerinnen und Schüler auswirken. 
 

Die Schulen setzen die Mittel des Bonus-Programms 

für die Erreichung ihrer Ziele und Vorhaben im Rahmen 

der Schulprogrammarbeit  und nicht losgelöst von diesen 

ein. Das Bonus-Programm wirkt nicht isoliert, sondern 

ergänzt und unterstützt die Unterrichtsentwicklung im 

Zusammenspiel mit den bisherigen Maßnahmen zur schu-

lischen Qualitätsentwicklung. Ausgangsbedingungen der 

Schulen und demzufolge auch die Zielstellungen sind von 

Schule zu Schule sehr unterschiedlich.  

 

Insgesamt wird erwartet, dass sich mittel- und lang-

fristig die Schulleistungsdaten deutlich verbessern und die 

Schulabbrecherquote gesenkt werden kann. Erste Erfolge 

u.a. durch den Einsatz von Lerncoaches sind aber bereits 

jetzt an einzelnen Schulen eingetreten. 

6. Wie lauten die bisher abgeschlossenen Zielvereinbarungen
 zwischen den Schulen und der Schulaufsicht? 

 

7. Wie hat sich der Prozess der Schließung von Zielvereinbarungen
 aus Sicht der Schulen und aus Sicht der 

Schulaufsicht gestaltet? Konnten inzwischen Zielverein-

barungen mit allen Schulen getroffen werden? Wenn nein, 

mit welchen Schulen wurden bisher noch keine Zielver-

einbarungen getroffen? 

 

Zu 6. und 7.: Alle Schulen entwickeln jährlich Ziel-

stellungen, die ihren konkreten schulischen Entwick-

lungsstand und ihre Ausgangsbedingungen berücksichti-

gen. Zur Einführung fanden mit den Schulen und der 

zuständigen Schulaufsicht  Workshops statt, in denen die 

Schulen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur 

Erarbeitung und Diskussion der Entwürfe ihrer Zielver-

einbarungen hatten. Im Anschluss wurden in individuel-

len Zielvereinbarungsgesprächen der Schulen mit der 

Schulaufsicht Schwerpunkte vereinbart, die aus der kon-

kreten Schulsituation erwachsen und Kriterien festgelegt, 

an denen der Entwicklungsfortschritt gemessen werden 

kann. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maß-

nahmen werden die Bonusmittel eingesetzt. 

 

Alle Schulen haben bis zum Ende des Jahres 2014 mit 

der regionalen Schulaufsicht eine Zielvereinbarung abge-

schlossen. Die Auswertung der erreichten Ziele und die 

daraus resultierenden Festlegungen der Höhe der zukünf-

tigen Leistungsboni erfolgen erstmals im Herbst 2015 und 

werden zum Haushaltsjahr 2016 wirksam. 

 

Zur Vereinfachung des Verfahrens sind Zielvereinba-

rung, Auswertung und Erfolgskontrolle in einem Formu-

lar zusammengefasst, das mit einer ausführlichen Hand-

reichung unter  

http://www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/bonus-

programm/ 

veröffentlicht ist. 

 

 

8. Bei welchen Maßnahmen sind die Bezirksämter 
beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? 

 

Zu 8.: Das Bonus-Programm eröffnet den Schulen die 

Möglichkeit, Projekte im Sinne der Zielstellung der Schu-

le auch mit zusätzlichen sächlichen Ausstattungen zu 

realisieren. Dazu können Schulen ein Sachmittelkonto 

einrichten, das die Schule eigenverantwortlich nach den 

Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den vergabe-

rechtlichen Regelungen verwaltet. Hierzu haben die Be-

zirksämter schriftlich die Erlaubnis erteilt. In einigen 

Regionen wurden die Konten von den Schulämtern selbst 

eingerichtet. 

 

Im Zusammenhang mit aus diesen Sachmitteln ange-

schafften Gütern haben verschiedentlich Bezirksämter mit 

den Schulen kooperiert. So wurde z.B. in einem Fall eine 

Musikanlage für die Umsetzung eines Theater-/Musik-

schwerpunktes aus Bonusmitteln angeschafft, die umfas-

sende Installation dann durch das Bezirksamt realisiert.  

 





Abgeordnetenhaus Berlin  – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 601 
   

 

3 

Zwischen den Schulamtsleiterinnen bzw. Schulamts-

leitern und der Fachgruppe Bonus gibt es einen informel-

len Austausch. 

 

 

9. Wie können Raumgestaltungswünsche der Schulen 
im Verhältnis zu Sanierungs- bzw. Instandhaltungsmaß-

nahmen abgegrenzt werden? 

 

Zu 9.: Eine Abgrenzung ist nicht möglich - es kommt 

immer auf den Einzelfall an. Räume können ohne jegli-

chen Eingriff in die Bausubstanz gestaltet werden. Ebenso 

ist es aber auch möglich, sie zu gestalten indem bei-

spielsweise die Wände gestrichen oder ein Fußboden 

verlegt werden. 

 

Sofern ein Bodenbelag Schäden aufweist, handelt es 

sich bei einer Erneuerung selbstverständlich um eine 

Sanierung - zugleich wird dieser Raum dann auch gestal-

tet.  

 

 

10. Wie viele Schulsozialarbeiterstellen werden mit 
Mitteln aus dem Bonusprogramm finanziert? 

 

Zu 10.: 40 Schulen haben im Jahr 2014 Bonusmittel 

dazu eingesetzt, im Rahmen des Landesprogramms Ju-

gendsozialarbeit an Berliner Schulen zusätzliche Schulso-

zialarbeit zu finanzieren. Darüber hinaus gibt  es weitere 

Verträge mit Trägern, die die Einführung, Ergänzung oder 

Erweiterung der Schulsozialarbeit an den Bonus-Schulen 

zum Inhalt haben.  

 

 

11. Hält der Senat die Schulleiter inzwischen für ausreichend
 geschult, um Verträge nach den gültigen Verga-

berichtlinien abzuschließen? 

 

Zu 11.: Die dazu notwendigen Kenntnisse variieren je 

nach Erfahrung und Kenntnisstand der Schulleitungen. 

Durch den Weggang und das Hinzukommen neuer Schul-

leitungen besteht ein fortlaufender Schulungsbedarf, so 

dass die Schulungen und Workshops auch zukünftig an-

geboten werden. Für die individuelle Beratung der Schu-

len bei Vertragsschließungen und Vergabefragen wurde 

ein Helpdesk eingerichtet, Workshops und Erfahrungsaus-

tausch organisiert und eine Handreichung erstellt.  

 

 

12. Wäre es nach Auffassung des Senats sinnvoll, die 
Entscheidung über die Verwendung der Bonusmittel an 

einen Beschluss der Schulkonferenz zu koppeln? 

 

Zu 12.: Angesichts der Bedeutung der Mittelverwen-

dung für die angestrebte Schulentwicklung wird seit Pro-

jektstart empfohlen, die Schulgremien in den Prozess der 

Entwicklung und Festlegung von Zielen und Maßnah-

men/Projekten einzubinden. Insgesamt entwickeln die 

Schulen zunehmend ihre Projekte in einem partizipativen, 

intensiven Diskussionsprozess, in dem verschiedene Pro-

jekte bewertet und eine gemeinsame Entscheidung getrof-

fen wird.  

13. Wie groß ist nach Einschätzung des Senats der 
zeitliche bzw. bürokratische Aufwand für die Schulen im 

Zusammenhang mit dem Bonusprogramm und welche 

Vorschläge zur Entbürokratisierung prüft der Senat? 

 

14. Inwiefern plant der Senat eine Überarbeitung und 
Bündelung der verschiedenen dezentral zu verwaltenden 

Programme bzw. Mittelzuweisungen? 

 

Zu 13. und 14.: Der notwendige Aufwand variiert je 

nach Erfahrung der Schulleiterinnen und Schulleiter  und 

der individuellen Situation an der jeweiligen Schule. Da, 

wo es unter Berücksichtigung der Landeshaushaltsord-

nung möglich ist, wurden durch die Senatsverwaltung für 

Bildung, Jugend und Wissenschaft möglichst zeitsparende 

und einfache Verfahren angeboten. So können die Bonus-

Schulen, die Schulsozialarbeit aus Bonus-Mitteln finan-

zieren möchten, dies z.B. über das Landesprogramm 

Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen tun und somit den 

verbundenen Verwaltungsaufwand möglichst gering hal-

ten. 

 

Eine Arbeitsgruppe der Verwaltungskräfte, die den 

Ganztag, die Personalkostenbudgetierung, das Bildungs- 

und Teilhabepaket  und das Bonus-Programm betreut, 

arbeitet an der Vereinfachung und Angleichung der unter-

schiedlichen Verfahren. 

 

 

15.  Wie viele der derzeitigen Bonusprogrammschulen 
verfügen über VerwaltungsleiterInnen? 

 

Zu 15.: Zwei der Bonus-Schulen verfügen über eine 

Verwaltungsleitung, eine weitere Schule befindet sich 

noch im Auswahlverfahren.  

 

 

Berlin, den 09. März 2015 

 

 

In Vertretung 

 

Mark Rackles 

Senatsverwaltung für Bildung, 

Jugend und Wissenschaft 

 

 

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)