Drucksache 17 / 15 601 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2015) und Antwort Bonusschulenprogramm – offene Fragen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat eine Ausweitung des Bonusprogramms ? Zu welchem Zeitpunkt werden die Schulen die Mittel erhalten? 2. Welche beruflichen und welche freien allgemeinbildenden Schulen erfüllen nach derzeitigem Stand die Kriterien des Bonusprogramms und sind konkret einzu- beziehen, wenn das Programm auf diese Schultypen aus- geweitet wird (bitte aufführen nach Bezirk)? Zu 1. und 2.: Aktuell wird geprüft, welche allgemein- bildenden öffentlichen Schulen die Programmkriterien zur Aufnahme in das Bonus-Programm erfüllen und in wel- cher Höhe zusätzliche Mittel notwendig sind. Darüber hinaus wird auch die Aufnahme von beruflichen Schulen sowie von Schulen in freier Trägerschaft (allgemeinbil- dend und beruflich) und Kolleg-Schulen geprüft. 3. Welche Maßnahmen plant der Senat mit den 2,6 Millionen € aus dem Bonusprogramm, die im Jahr 2014 nicht abgerufen wurden? Zu 3.: Eine Übertragbarkeit der Mittel ist im Bonus- Programm nicht vorgesehen. Die nicht verausgabten Mit- tel 2014 wurden innerhalb des Einzelplanes 10 für den Ausgleich von Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbe- reich im gleichen Haushaltsjahr eingesetzt. 4. Welche Maßnahmen wurden an welcher Schule mit Hilfe des Bonusprogramms durchgeführt und welche Ziele haben die Schulen damit verknüpft? Zu 4.: Eine umfassende Auswertung der Maßnahmen und Ziele an den Schulen findet im Rahmen der Auswer- tungen der Zielvereinbarungen im Herbst 2015 statt. Ziel- stellungen von Schulen sind beispielsweise:  die Entwicklung einer inklusiven Unterrichtskultur , z.B. durch verbesserte individuelle Förderung oder interessenbezogenen Angeboten z.B. in Lernwerkstätten, Bibliotheken, in Schülerfirmen oder Kunstprojekten  die Schaffung eines geeigneten Lernumfeldes - Schule als Lern- und Lebensort  die Entwicklung verbindlicher Teamstrukturen und schulinterner Fortbildung im Kollegium  das Gewinnen der Schülerinnen und Schüler für die aktive Teilnahme am Unterricht – professionellerer Umgang mit „schwierigen Schülerinnen und Schülern“  die Schaffung von Strukturen zur Partizipation von Schülerinnen, Schülern und Eltern am Schulleben  verbindliche Kooperation an den Übergängen (Kita-Grundschule, Grundschule-weiterführende Schule; Integrierte Sekundarschule/Gymnasium - Ausbildung/Studium). Beispiele für die noch laufenden Maßnahmen sind:  Schulsozialarbeit: Einrichtung von Schulstationen, Projekte sozialen Lernens, Mediation/Streit- schlichterinnen und Streitschlichter, Vermeidung/ Reduzierung von Schuldistanz in Verbindung mit verstärkter Elternarbeit, wie Elternlotsen, Elternca- fes, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für El- terngespräche und Elternabende  Lernumfeldgestaltung in Verbindung mit geplanten Projekten wie Schulbibliotheken, Medienbibli- otheken, Lernwerkstätten, Räumen für forschendes Lernen im Ganztagsbereich in Verbindung mit Projekten zur Lese- oder Sprachförderung, natur- wissenschaftlicher Bildung oder Medienerziehung, wie Lesetheater, Bilderbuchkino, Projekt Schmö- kerkiste. Diese Projekte werden über Kooperatio- nen mit Trägern oder Honorarkräften auch perso- nell untersetzt.  Gestaltung von Trainingsräumen für Konfliktbearbeitung ; Konfliktlösungstraining für Schülerinnen und Schüler Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 601 2  Zusätzliche musische und kulturelle Angebote oft in Verbindung mit Sprachbildung und Sprachför- derung oder sozialem Lernen: Zirkusprojekte, Theaterworkshops, Schulorchester, Geschichtspro- jekte mit sächlicher Ausstattung und zusätzlichen Honorarkräften  Einsatz von Lerncoaches, Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten als zusätzliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler im Lernprozess ein- schließlich Fortbildung für Lehrkräfte und Ab- schließen von Vereinbarungen mit den Eltern zur Lernförderung der Kinder  Einsatz von Fachkräften für Coaching und Schulentwicklung zur konzeptionellen Entwicklung o- der/und zur Steuerung der Prozesse der Schulent- wicklung in Bezug auf die geplanten Projekte, zur Teamentwicklung oder zu Unterrichtsentwick- lungsprozessen. 5. Der Senat geht in der Drucksache 17/1400 davon aus, dass mit den Maßnahmen des Bonusprogramms der Anteil derjenigen SchülerInnen, die die Schule ohne Ab- schluss verlassen, deutlich verringert wird. Mit welchen signifikanten Verbesserungen kalkuliert der Senat? Zu 5.: Bei den bisher schon gesichteten Zielvereinba- rungen werden in Zusammenhang mit den Entwick- lungsvorhaben der Schulen schwerpunktmäßig Ziele zur Unterrichtsentwicklung und der Verbesserung der Schul- abschlüsse benannt. Die Ziele richten sich dabei z.B. direkt auf: • Entwicklung individueller Lernangebote und Lernunterstützung • Abbau von Schuldistanz und spezielle Angebote für den Abbau von Lernhindernissen bei schuldis- tanzierten Schülerinnen und Schüler, Projekte zu störungsfreiem Unterricht • Schaffung einer lernförderlichen Umgebung mit Differenzierungsmöglichkeiten, Werkstattarbeit, Lernbüros, Schulbibliotheken, Experimentierräu- me • Unterrichtsentwicklung schulspezifisch • Installierung praktischer berufsorientierender Maßnahmen, die sich auf die Motivation der Schü- lerinnen und Schüler auswirken. Die Schulen setzen die Mittel des Bonus-Programms für die Erreichung ihrer Ziele und Vorhaben im Rahmen der Schulprogrammarbeit und nicht losgelöst von diesen ein. Das Bonus-Programm wirkt nicht isoliert, sondern ergänzt und unterstützt die Unterrichtsentwicklung im Zusammenspiel mit den bisherigen Maßnahmen zur schu- lischen Qualitätsentwicklung. Ausgangsbedingungen der Schulen und demzufolge auch die Zielstellungen sind von Schule zu Schule sehr unterschiedlich. Insgesamt wird erwartet, dass sich mittel- und lang- fristig die Schulleistungsdaten deutlich verbessern und die Schulabbrecherquote gesenkt werden kann. Erste Erfolge u.a. durch den Einsatz von Lerncoaches sind aber bereits jetzt an einzelnen Schulen eingetreten. 6. Wie lauten die bisher abgeschlossenen Zielvereinbarungen zwischen den Schulen und der Schulaufsicht? 7. Wie hat sich der Prozess der Schließung von Zielvereinbarungen aus Sicht der Schulen und aus Sicht der Schulaufsicht gestaltet? Konnten inzwischen Zielverein- barungen mit allen Schulen getroffen werden? Wenn nein, mit welchen Schulen wurden bisher noch keine Zielver- einbarungen getroffen? Zu 6. und 7.: Alle Schulen entwickeln jährlich Ziel- stellungen, die ihren konkreten schulischen Entwick- lungsstand und ihre Ausgangsbedingungen berücksichti- gen. Zur Einführung fanden mit den Schulen und der zuständigen Schulaufsicht Workshops statt, in denen die Schulen Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Erarbeitung und Diskussion der Entwürfe ihrer Zielver- einbarungen hatten. Im Anschluss wurden in individuel- len Zielvereinbarungsgesprächen der Schulen mit der Schulaufsicht Schwerpunkte vereinbart, die aus der kon- kreten Schulsituation erwachsen und Kriterien festgelegt, an denen der Entwicklungsfortschritt gemessen werden kann. Für die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maß- nahmen werden die Bonusmittel eingesetzt. Alle Schulen haben bis zum Ende des Jahres 2014 mit der regionalen Schulaufsicht eine Zielvereinbarung abge- schlossen. Die Auswertung der erreichten Ziele und die daraus resultierenden Festlegungen der Höhe der zukünf- tigen Leistungsboni erfolgen erstmals im Herbst 2015 und werden zum Haushaltsjahr 2016 wirksam. Zur Vereinfachung des Verfahrens sind Zielvereinba- rung, Auswertung und Erfolgskontrolle in einem Formu- lar zusammengefasst, das mit einer ausführlichen Hand- reichung unter http://www.berlin.de/sen/bildung/schulqualitaet/bonus- programm/ veröffentlicht ist. 8. Bei welchen Maßnahmen sind die Bezirksämter beteiligt und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit? Zu 8.: Das Bonus-Programm eröffnet den Schulen die Möglichkeit, Projekte im Sinne der Zielstellung der Schu- le auch mit zusätzlichen sächlichen Ausstattungen zu realisieren. Dazu können Schulen ein Sachmittelkonto einrichten, das die Schule eigenverantwortlich nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den vergabe- rechtlichen Regelungen verwaltet. Hierzu haben die Be- zirksämter schriftlich die Erlaubnis erteilt. In einigen Regionen wurden die Konten von den Schulämtern selbst eingerichtet. Im Zusammenhang mit aus diesen Sachmitteln ange- schafften Gütern haben verschiedentlich Bezirksämter mit den Schulen kooperiert. So wurde z.B. in einem Fall eine Musikanlage für die Umsetzung eines Theater-/Musik- schwerpunktes aus Bonusmitteln angeschafft, die umfas- sende Installation dann durch das Bezirksamt realisiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 601 3 Zwischen den Schulamtsleiterinnen bzw. Schulamts- leitern und der Fachgruppe Bonus gibt es einen informel- len Austausch. 9. Wie können Raumgestaltungswünsche der Schulen im Verhältnis zu Sanierungs- bzw. Instandhaltungsmaß- nahmen abgegrenzt werden? Zu 9.: Eine Abgrenzung ist nicht möglich - es kommt immer auf den Einzelfall an. Räume können ohne jegli- chen Eingriff in die Bausubstanz gestaltet werden. Ebenso ist es aber auch möglich, sie zu gestalten indem bei- spielsweise die Wände gestrichen oder ein Fußboden verlegt werden. Sofern ein Bodenbelag Schäden aufweist, handelt es sich bei einer Erneuerung selbstverständlich um eine Sanierung - zugleich wird dieser Raum dann auch gestal- tet. 10. Wie viele Schulsozialarbeiterstellen werden mit Mitteln aus dem Bonusprogramm finanziert? Zu 10.: 40 Schulen haben im Jahr 2014 Bonusmittel dazu eingesetzt, im Rahmen des Landesprogramms Ju- gendsozialarbeit an Berliner Schulen zusätzliche Schulso- zialarbeit zu finanzieren. Darüber hinaus gibt es weitere Verträge mit Trägern, die die Einführung, Ergänzung oder Erweiterung der Schulsozialarbeit an den Bonus-Schulen zum Inhalt haben. 11. Hält der Senat die Schulleiter inzwischen für ausreichend geschult, um Verträge nach den gültigen Verga- berichtlinien abzuschließen? Zu 11.: Die dazu notwendigen Kenntnisse variieren je nach Erfahrung und Kenntnisstand der Schulleitungen. Durch den Weggang und das Hinzukommen neuer Schul- leitungen besteht ein fortlaufender Schulungsbedarf, so dass die Schulungen und Workshops auch zukünftig an- geboten werden. Für die individuelle Beratung der Schu- len bei Vertragsschließungen und Vergabefragen wurde ein Helpdesk eingerichtet, Workshops und Erfahrungsaus- tausch organisiert und eine Handreichung erstellt. 12. Wäre es nach Auffassung des Senats sinnvoll, die Entscheidung über die Verwendung der Bonusmittel an einen Beschluss der Schulkonferenz zu koppeln? Zu 12.: Angesichts der Bedeutung der Mittelverwen- dung für die angestrebte Schulentwicklung wird seit Pro- jektstart empfohlen, die Schulgremien in den Prozess der Entwicklung und Festlegung von Zielen und Maßnah- men/Projekten einzubinden. Insgesamt entwickeln die Schulen zunehmend ihre Projekte in einem partizipativen, intensiven Diskussionsprozess, in dem verschiedene Pro- jekte bewertet und eine gemeinsame Entscheidung getrof- fen wird. 13. Wie groß ist nach Einschätzung des Senats der zeitliche bzw. bürokratische Aufwand für die Schulen im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm und welche Vorschläge zur Entbürokratisierung prüft der Senat? 14. Inwiefern plant der Senat eine Überarbeitung und Bündelung der verschiedenen dezentral zu verwaltenden Programme bzw. Mittelzuweisungen? Zu 13. und 14.: Der notwendige Aufwand variiert je nach Erfahrung der Schulleiterinnen und Schulleiter und der individuellen Situation an der jeweiligen Schule. Da, wo es unter Berücksichtigung der Landeshaushaltsord- nung möglich ist, wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft möglichst zeitsparende und einfache Verfahren angeboten. So können die Bonus- Schulen, die Schulsozialarbeit aus Bonus-Mitteln finan- zieren möchten, dies z.B. über das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen tun und somit den verbundenen Verwaltungsaufwand möglichst gering hal- ten. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltungskräfte, die den Ganztag, die Personalkostenbudgetierung, das Bildungs- und Teilhabepaket und das Bonus-Programm betreut, arbeitet an der Vereinfachung und Angleichung der unter- schiedlichen Verfahren. 15. Wie viele der derzeitigen Bonusprogrammschulen verfügen über VerwaltungsleiterInnen? Zu 15.: Zwei der Bonus-Schulen verfügen über eine Verwaltungsleitung, eine weitere Schule befindet sich noch im Auswahlverfahren. Berlin, den 09. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)