Drucksache 17 / 15 602 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2015) und Antwort Modulare Schulergänzungsbauten: Fluch oder Segen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.Wie viele modulare Schulergänzungsbauten (MEB) sind inzwischen fertiggestellt bzw. befinden sich im Bau (sortiert nach Standort, geplanten Kosten, IST-Kosten und Klassen-Züge)? 2. Wie viele modulare Schulergänzungsbauten plant der Senat weiterhin zu errichten (sortiert nach Standort, geplanten Kosten und Klassen/Züge, Planungszeitraum bis Erstbezug)? 3. Wie viele modulare Schulergänzungsbauten werden mit welcher Summe aus der I-Planung finanziert? Zu 1. bis 3.: Der Anlage ist die Zahl der im Jahr 2014 fertiggestellten Ergänzungsgebäude zu entnehmen – einschl . der Angaben zu Kosten und Anzahl der Klassen. Für das Jahr 2015 ist festzustellen, dass die Ist-Kosten erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens sowie der Ab- rechnung der Maßnahmen zu benennen sind; gleiches gilt für die bis dato geplanten Maßnahmen des Jahres 2016. Zum Planungszeitraum ist auszuführen: Sofern die fi- nanziellen Mittel zur Verfügung stehen, sind in rd. einem Jahr Bedarfsermittlung, Erstellen der Planunterlagen, Ausschreibung, Beauftragungen und Fertigstellung mög- lich. Über die voraussichtlichen Maßnahmen der Jahre 2016 – 2017 wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen. In der beigefügten Tabelle dargestellt sind daher ausschließlich die Maßnahmen, die im Jahr 2016 (ggf. 2017) aus Mitteln der Investitionsplanung 2013 – 2017 finanziert werden. Es handelt sich jeweils um Teil- Baumaßnahmen, weitere Qualifizierungen werden dar- über hinaus aus den jeweiligen Ansätzen finanziert (z.B. Umbau und Sanierung des Bestandsgebäudes, Neubau einer Sporthalle). 4. Wie viele modulare Schulergänzungsbauten werden mit welcher Summe aus dem Sondervermögen „Infrastruktur wachsende Stadt (SIWA)“ finanziert? Zu 4.: Angaben dazu können erst nach Beschlussfas- sung durch den Senat und den Hauptausschuss gemacht werden. 5. Bei wie vielen modularen Schulergänzungsbauten ist die Finanzierung noch ungeklärt? Zu 5.: Bei allen Maßnahmen, die aus den Ansätzen im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziert werden sollen, ist die Finanzierung noch ungeklärt, da sie unter dem Vorbe- halt der entsprechenden Beschlussfassung steht. 6. Wie entwickelten sich bei den bisherigen MEBs die tatsächlichen Endkosten im Verhältnis zu den Planungs- kosten (sortiert nach Standort)? Zu 6.: Die Kosten der in 2014 übergebenen modularen Ergänzungsbauten sind beigefügter Tabelle zu entneh- men. Die Gewährleistungszeit, Arbeiten an den Außenan- lagen und die Leistungsphase 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind noch nicht abge- schlossen. Aus diesen Gründen sind noch nicht alle Leis- tungen schlussgerechnet und die Kosten daher vorläufig. 7. Werden die modularen Schulergänzungsbauten pro Standort oder gesammelt für mehrere Standorte ausge- schrieben? (Bitte nach Standort aufschlüsseln) Zu 7.: Die modularen Ergänzungsbauten werden in Vergabepaketen gesammelt ausgeschrieben. Die einzel- nen Vergabepakete sind in der beigefügten Tabelle aufge- führt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 602 2 8. Mit wie vielen Generalunternehmern hat der Senat zurzeit ein Vertragsverhältnis (sortiert nach Standort)? Zu 8.: Zu den Vergabepaketen A und C besteht je- weils ein Vertragsverhältnis mit einem Generalunterneh- mer; für das Vergabepaket B läuft zurzeit das Vergabe- verfahren. 9. Welche Nutzungsdauer wird den modularen Schulergänzungsbauten eingeräumt? Zu 9.: Den Schulergänzungsbauten wird die gleiche Nutzungsdauer eingeräumt wie herkömmlichen Schulge- bäuden, da sie sich nicht qualitativ sondern nur im Hin- blick auf die Dauer der Bauzeit sowie der standardisierten Planungs- und Fertigungsphase unterscheiden. 10. Welche Garantieansprüche bestehen für modulare Schulergänzungsbauten, für welchen Garantiezeitraum? Zu 10.: Es sind die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB/B im § 13 Abs. 4 vorgesehenen Ver- jährungsfristen für Mängelansprüche vereinbart. Für Bauwerke beträgt diese 4 Jahre; für technische Anlagen gelten teilweise kürzere Fristen. 11. Geht der Senat bei modularen Schulergänzungs- bauten von niedrigeren Instandhaltungskosten gegenüber herkömmlichen Schulgebäuden aus? Zu 11.: Der Senat geht von gleichen Instandhaltungs- kosten wie bei nicht standardisierten Schulgebäuden aus. 12. Plant der Senat modulare Schulergänzungsbauten in Kombination mit herkömmlichen Schulneubauten zu errichten, so dass die modularen Schulergänzungsbauten die Klassenräume beherbergen und der herkömmliche Schulneubau die weitere schulische Infrastruktur beher- bergt? Wenn ja, an welchen Standorten und wie begrün- det der Senat diese Kombination? Welche Vor- bzw. Nachteile sieht der Senat? Zu 12.: Auf dem Standort der E.-Lasker-Oberschule ist die Errichtung einer dreizügigen Grundschule erforder- lich. Friedrichshain gehört zu den am stärksten wachsen- den Regionen Berlins, wobei der Prognoseraum 5 (Fried- richshain Ost) die deutlich höchsten zu erwartenden Zu- wächse an Kindern aufweist. Die vorhandenen Grund- schulen sind bereits jetzt stark ausgelastet und trotz be- reits erfolgter Kapazitätserhöhung mittelfristig nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Plätze zur Verfügung zu stellen. In der Investitionsplanung 2013 – 2017 sind keine Mittel zum Bau einer neuen Grundschule eingestellt; für die Investitionsplanung 2015 – 2019 wird der Bezirk eine entsprechende Anmeldung vornehmen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus wäre eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2021/22 frühestens mög- lich. In Anbetracht des aktuell umfangreichen Woh- nungsbaus in der Region wird die Schule jedoch deutlich früher benötigt. Es ist daher erforderlich, in einem ersten Bauabschnitt im Jahr 2016 einen modularen Ergänzungsbau zu errich- ten. In einem zweiten und dritten Bauschnitt sollen die zum Betrieb einer 3-zügigen Grundschule fehlenden Räume sowie eine Sporthalle ergänzt werden. Im Ergeb- nis eines Ende 2014 durchgeführten Gutachterverfahrens, an dem mehrere Architekturbüros beteiligt waren, wurde von einem Auswahlgremium ein Standortkonzept ausge- wählt. Ob und wenn ja in Anbetracht dringenden Bedarfs ei- ne ähnliche Vorgehensweise für einen anderen Standort in Frage kommt, ist nicht abschließend geprüft. 13. Hält der Senat an den 12er bzw. 24er Modulen fest oder gibt es inzwischen weitere Kombinationen? Wenn ja, wie begründet sich dies und mit welchen Kosten kalkuliert der Senat? Zu 13.: Grundsätzlich wird der Errichtung von Ergän- zungsgebäuden mit 12 Klassen- und 6 Teilungs- /Gruppenräumen Vorrang eingeräumt; weitere Kombina- tionen sind denkbar. Auch wenn ein Standort grundsätzlich geeignet wäre, sollen größere Ergänzungsgebäude die Ausnahme darstel- len – insbesondere um zu gewährleisten, dass die Organisationsgröße der Schule ein vertretbares Maß nicht über- schreitet, so dass die Massierung von Schülerinnen und Schüler vermieden wird. 14. Welche DIN ist bei der Raumakustik zu beachten und welche Nachhallzeit wurde bei den bisher fertigge- stellten Bauten gemessen? Zu 14.: Vertragliche Grundlage für die Raumakustik sind die DIN 4109, die DIN 18041 sowie das Rund- schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 26.10.2012 zur Akustik in Schulen. Die Nachhallzeiten in Unterrichtsräumen sollen T = 0,5 + / ./. 0,05 x betragen. Die Einhaltung dieser Vor- gaben musste durch den Generalunternehmer durch Mes- sungen nachgewiesen werden. 15.: Besitzen modulare Schulergänzungsbauten Lüf- tungssysteme und welche Vorgaben gelten bei der Beach- tung der Raumluftqualität? Werden diese eingehalten? Zu 15.: Für die Ergänzungsgebäude gelten die glei- chen gesetzlichen und sonstigen Vorgaben wie für alle anderen Schulgebäude. Raumlufttechnische Anlagen (RLT) werden nicht installiert; die Fenster sind entspre- chend der Vorgaben für Öffnungsflächen, max. zulässiger Raumtiefen etc. gem. Arbeitsstättenrichtlinie „Lüftung“ (ASR) so konstruiert, dass der für eine auskömmliche Luftqualität erforderliche Luftwechsel möglich ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 602 3 16. Welche Energiewerte müssen modulare Schuler- gänzungsbauten einhalten? Welche Rolle spielt der primä- re Jahresenergiewert und welche Referenzwerte werden hierfür herangezogen? Zu 16.: Die modularen Ergänzungsbauten müssen den Berliner Energiestandard einhalten. Dieser sieht bei Neu- bauten eine Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2009 von 25 – 30% vor. Die Referenzwerte werden gemäß ENEV für Nichtwohngebäude und hier für die Klasse 4100 - Allgemein bildende Schulen - des Bau- werkszuordnungskatalogs (BWZK) herangezogen. 17. Wie lauten die gemessenen Energiewerte der bis- her fertiggestellten modularen Schulergänzungsbauten? Zu 17.: Gemessene Werte liegen aufgrund der unter- jährigen Betriebszeit noch nicht vor. 18. (Warum) Wird (nicht) mit Photovoltaik gearbei- tet? Zu 18.: In Anbetracht der besonderen Dynamik der Schülerzahlsteigerung, die u.a. aus dem nicht prognosti- zierbaren Zuzug nach Berlin resultiert (z.B. Schülerinnen und Schüler aus Flüchtlingsunterkünften) muss schnellstmöglich und qualifiziert auf den Schulraumbe- darf reagiert werden. Die Kapazitäten müssen innerhalb kürzester Zeit geschaffen werden, wobei der jeweilige Standort für die zusätzliche Bebauung geeignet sein muss (Lage, Größe, Geländemodulation, vorhandener und ge- planter Gebäudebestand etc.). Für die Aufgabenstellung und unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen energetischen Anforderungen hat die konkrete Planung keine wirtschaftlichere Lösung mit einer Verwendung von Photovoltaik ergeben. Die grundsätzlich für die Errichtung von Schulgebäu- den zuständigen Schulträger werden sowohl personell als auch finanziell dadurch entlastet, dass die Ergänzungsge- bäude in enger Zusammenarbeit mit dem Senat kurzfristig an einer Vielzahl von Standorten realisiert werden. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen müssen je- doch von den originär zuständigen Schulträgern in die Wege geleitet werden. Ihnen wurde daher vorgegeben, die Standorte zu analysieren und die Bestandsgebäude sowie die Außenanlagen an moderne Pädagogik anzupassen – unter Berücksichtigung des jeweiligen Profils der Schule und im Rahmen eines Partizipationsverfahrens. Dies gilt nicht nur für die Gebäude, sondern auch für die Gestal- tung der Freiflächen; grundsätzlich muss die pädagogi- sche Beratungsstelle „Grün macht Schule“ einbezogen werden. Da auch Photovoltaik-Anlagen für jeden Standort in- dividuell entwickelt werden müssen, obliegt es dem zu- ständigen Schulträger, auch die Installation solcher Anla- gen im Kontext des gesamten Gebäude- und Freiflächen- bestandes zu prüfen und ggf. zu realisieren. Berlin, den 04. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015) Sen BildJugWiss Referat I D Schulergänzungsbauten (modular) Schriftliche Anfrage Drs. 17 / 15 602 - Anlage gepl. Kosten (€) Ist-Kosten Stand 25.02.2015 nicht abger. (€) gepl. Kosten (€) Ist- Kosten (€) 1250/ 70104 (€) I-Pla- nung (€) Stadt- Umbau (€) gepl. Kosten (€) Ist- Kosten (€) 1250/ 70104 (€) I-Pla- nung (€) Stadt- Umbau (€) Friedrichshain-Kreuzberg 02Gneu Corinthstr./ Modersohnstr. 53 4.500.000 x 24 6 4.700.000 x Neue Grundschule Standort Lasker-Schule 03G13 Rudolf-Dörrier-G 12 6 3.200.000 - B - 03G34 Mendel-G 12 6 2.900.000 2.522.637,62 - A - 03G22 GS am Wasserturm 12 6 2.900.000 2.601.625,00 - A - 03G43 Grundschule Wilhelmsruh 12 6 2.900.000 2.524.380,36 - A - 03G37 Klecks-Grundschule 12 6 3.200.000 - B - 03Y10 Rosa-Luxemburg-O 24 12 4.700.000 x - C - Weitere Maßnahmen aus 3704/70100 03K10 Hufeland-Schule 24 12 4.300.000 x x - C - 05G06 Siegerland-Grundschule 12 6 2.900.000 x - B - 05K06 Wolfgang Borchert-Schule 12 6 3.200.000 x Weitere Maßnahmen aus 3702/70100 05Y01 Freiherr-vom-Stein 12 6 3.200.000 x Weitere Maßnahmen aus 3704/70102 09G10 Schule am Berg 12 6 3.200.000 x - B - 09K09 Grünauer Schule 24 12 4.700.000 x Weitere Maßnahmen aus 3702/70100? 3702/71500? 09G07 Schule an der alten Feuerwache 09G14 Schule am Buntzelberg 09G16 Wendenschloß-Schule 10G09 Grundschule am Bürgerpark 24 6 4.300.000 x - C - 10G18 Pusteblume-Grundschule 24 6 4.300.000 x - C - 10G26 Friedrich-Schiller-Grundschule 24 12 4.700.000 x 11G17 Brodowin-Schule 24 12 4.300.000 3.782.808,58 - A - 11G14 Richard-Wagner-Grundschule 12 6 2.900.000 2.470.281,61 - A - 11G13 Karlshorster Grundschule 24 12 4.300.000 3.834.217,10 - A - 11G09 Bürgermeister-Ziethen-Grundschule 12 6 3.200.000 - B - 11K12 Paul-u.Charl-Kniese-Schule 12 6 3.100.000 x 12G05 Kolumbus-Grundschule 12 6 3.200.000 x - B - 12G06 Hausotter-Grundschule 12 6 2.900.000 2.474.745,20 - A - 7 10 6 Lichtenberg Reinickendorf Pankow BSN Schulname 2014 2015 2016 Spandau Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Ver- gabe -paket BemerkungenKlassen- / Teilungs- räume Ansatz 1250/70104 Klassen- / Teilungs- räume Klassen- / Teilungs- räume 1 S17-15602 S1715602-Anlage