Drucksache 17 / 15 605 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 20. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2015) und Antwort Zusammenarbeit von Bezirksamt Lichtenberg und Kappe e.V. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen wurde das Mietverhältnis mit dem Träger Kappe e.V. für das BIP Kreativitätsgym- nasium gelöst? In welchem Vertragszustand befindet sich der Träger nun mit dem Bezirksamt? Wann wurde das Mietverhältnis aufgelöst und mit welchen Fristen konnte das Mietverhältnis gelöst werden? Welche Laufzeit hatten die bisherigen Mietverträge? Zu 1.: Das Mietverhältnis mit Kappe e.V. wurde nach Auskunft des zuständigen Bezirksamtes Lichtenberg nicht gelöst, sondern endete regulär am 31. Dezember 2014. Derzeit bestehe ein vertragsloser Zustand. Gegenwärtig werden durch das Bezirksamt intensive Gespräche mit Kappe e.V. geführt, mit dem Ziel, einen neuen Mietvertrag rückwirkend ab 1. Januar 2015 abzu- schließen. Die bisherigen mietvertraglichen Beziehungen mit dem Träger betrugen jeweils ein Jahr und verlängerten sich auf Antrag des Trägers jeweils um ein weiteres Jahr. Der Bezirk Lichtenberg habe aufgrund der steigenden Schülerzahlen auch im Bereich der Integrierten Sekundar- schulen einen unabweisbaren Eigenbedarf an seinem Gebäude. Die gegenwärtigen Vertragsverhandlungen beziehen sich deshalb entsprechend einer Vorgabe der BVV Lichtenberg auf die Gestaltung eines Übergangs- zeitraumes für den Träger von 3 1/2 Jahren. 2. Wie beurteilt der Senat die Planungssicherheit für Schulen in freier Trägerschaft mit derartigen Mietkonditi- onen. Zu 2.: Zu den Genehmigungsvoraussetzungen einer Ersatzschule nach § 98 Schulgesetz gehört u.a. der Nach- weis, dass die Schulgebäude und -anlagen den allgemei- nen gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Anforderun- gen an einen geordneten Schulbetrieb entsprechen. Die Träger der Schulen in freier Trägerschaft sind grundsätz- lich selbst für die Schaffung der notwendigen Schulein- richtungen durch Abschluss der erforderlichen privat- rechtlichen Verträge verantwortlich. 3. Aus welchen Gründen wurde in der Vergangenheit kein Erbpachtvertrag mit dem Träger geschlossen? Zu 3.: Aufgrund der komplexen Regelungsmaterie ei- nes Erbbaurechtsvertrages und den Abstimmungsnotwen- digkeiten konnten die Verhandlungen nicht in kurzer Zeit abgeschlossen werden. Mit Feststellung des Eigenbedarfs des Bezirksamtes wurde dann von dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages Abstand genommen. Gemäß § 63 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung wäre der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zum heutigen Datum ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, da die Voraussetzungen für eine langfristige Übertragung von Eigentum des Landes Berlin aufgrund des dringenden Eigenbedarfs des Bezirks nicht mehr vorliegen. 4. Wie hoch sind die vom Träger investierten Mittel zur Sanierung des Schulgebäudes? Aus welchem Förder- programm wurden diese aquiriert? Welche Mittel hat der Bezirk investiert, um die Nutzungsfähigkeit des Gebäudes zu sichern? Zu 4.: Die Entwicklung des Schulstandorts Rüdiger Straße ist Bestandteil der Förderkulisse „Stadtumbau Ost“ - Fördergebiet Frankfurter Allee Nord. Die Entwicklungs- ziele sind unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerder programme/stadtumbau/Gymnasium-und-Kita- Ruedigerstrasse.6620.0.html veröffentlicht. Demnach erfolgt in den Jahren 2012 bis 2015 eine energetische und brandschutztechnische Sanierung des Gebäude-Ensem- bles. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 605 2 Das Bezirksamt Lichtenberg hat dazu folgenden Kenntnisstand übermittelt: Für den ersten Bauabschnitt (Sanierung der Fenster, Herstellung einer Fluchttreppe) hat der Träger 292.824 € investiert, davon 260.000 € Fördermittel im Programm Stadtumbau-Ost, der Rest als Eigenanteil. Für den 2. und 3. Bauabschnitt (energetische Sanierung einschließlich Kita) für die Jahre 2014 und 2015 hat der Träger eine Förderzusage in Höhe von 900.000 € erhalten (Programm Stadtumbau Ost), davon 538.300 € in 2014 und 361.700 € in 2015. Für diese Fördersumme war ein Eigenanteil von 8.000 € zu erbringen, also insgesamt 908.000 €. Von den Fördermitteln in Höhe von 538.300 €, die in 2014 ausgezahlt wurden, hat der Träger 468.406,74 € verausgabt. Mit Schreiben des Bezirksamtes vom 05. Februar 2015 wurde der Träger aufgefordert, dem Bezirksamt eine Aufstellung der von ihm wiederholt vorgetragenen zusätz- lich investierten Mittel vorzulegen. Der Bezirk hat seit Überlassung des Gebäudes an den Träger keine eigenen Bauunterhaltungs- oder investiven Mittel in den Standort investiert. Durch die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhielt der Schulträger im Rahmen des Investitionsprogramms der Kommunen und Länder nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG – vom 05. März 2009 eine Zuwendung gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung; es wurden Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert. Da es sich um eine landeseigene Liegenschaft handelt, war die Zuwendung nicht an den Nachweis eines Eigenanteils gebunden. Investitionsvolumen im Rahmen des Konjunkturpro- gramms II: Fördermittel: 370.680,00 € Eigenanteil: 0,00 € Freiwillige Zusatzmittel: 25.747,31 € Darüber hinaus gehende Zuwendungen für Sanie- rungszwecke erhielt und erhält der Schulträger durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht. In den jährlichen Zuschüssen nach § 101 des Schulge- setzes für Berlin ist ein Zuschuss für Sachkosten und die Kosten, die dem Träger für die Beschaffung und den Betrieb der erforderlichen Schulräume entstehen, enthal- ten. 5. Wann und wie wurden der Träger und die Bezirks- verordnetenversammlung über die Kündigung informiert? Zu 5.: Hierzu hat das Bezirksamt Lichtenberg Folgen- des mitgeteilt: Eine Kündigung erfolgte nicht. Vielmehr endete der Vertrag zum 31. Dezember 2014. Auf die Erläuterungen zu Frage 1 wird Bezug genommen. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wurde über den Ausschuss Schule und Sport durch das Bezirk- samt seit dem 10. Juni 2014 in jeder Sitzung informiert. Die entsprechenden Protokolle sind im Internet einsehbar. Dem Träger Kappe e.V. ist nach vorliegenden Unterlagen mindestens seit dem 07. Mai 2014 bekannt, dass der öf- fentliche Schulträger Eigenbedarf an seinem Schulstand- ort Rüdigerstraße 76 hat und geltend machen wird. 6. Wurden dem Träger Alternativstandorte, Über- gangsfristen, bestimmte Mietkonditionen angeboten? Zu 6.: Dem Träger wurden nach Auskunft des Bezirk- samtes Lichtenberg aktuell Eckpunkte einer Mietver- tragsgestaltung angeboten. Die Verhandlungen dazu lau- fen. Der Bezirk hat keine eigenen Liegenschaften, die er dem Träger als Alternativstandort anbieten könnte. 7. Warum entwickelt sich der Bedarf an öffentlichen Schulplätzen von Sommer 2014 bis Dezember 2014 so drastisch? Warum wurden die Bedarfe in Schulentwick- lungsplanung des Bezirkes nicht rechtzeitig bemerkt? Wie beurteilt der Senat die Verbindlichkeit und Planungssi- cherheit solcher Schulentwicklungsplanungen? Zu 7.: Die Fragestellung ist durch den Senat von Ber- lin nicht nachvollziehbar. Im Bezirk Lichtenberg besteht seit Jahren die Erkenntnis, dass ein steigender Bedarf an Schülerplätzen zu erwarten ist. Die voraussichtliche Ent- wicklung wird mit den jährlichen Modellrechnungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Entwicklung der Schülerzahlen dargestellt. Die Mo- dellrechnungen sind für alle Schulträger verbindliche Planungsgrundlage im Rahmen ihrer Schulnetzplanung. Berlin, den 12. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mrz. 2015)