Drucksache 17 / 15 610 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 23. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2015) und Antwort Kulturbüro der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann, zu welchem Preis und aus welchem Grund wurde das ehemalige Jean-Monnet-Haus in der Bundesal- lee 22 an das Königreich Saudi-Arabien veräußert? Zu 1.: Das Königreich Saudi-Arabien hat das Grund- stück am 18. 06. 2009 vom Liegenschaftsfonds Berlin zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.740.000 € erworben. Das Gebäude wurde für öffentliche Zwecke des Landes Berlin nicht mehr benötigt. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die heuti- ge Nutzung des Gebäudes? Zu 2.: Das Land Berlin hat einer Nutzung der Liegen- schaft als Kulturbüro und Bestandteil der Botschaft unter Leitung des Kulturattachés mit Schreiben vom 05. 10. 2009 zugestimmt. Mit dieser Abteilung soll die partner- schaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland auf kulturel- lem Gebiet gefördert und betreut werden. 3. War dem Senat zum Zeitpunkt der Veräußerung bewusst, dass nach der vorherigen öffentlichen Nutzung das Haus optisch geradezu „festungsartig“ abgeschottet würde? Zu 3.: Nein. 4. Ist es unter Gesichtspunkten des Datenschutzes zu- lässig, das rund um das Haus ohne entsprechende Be- schilderung eine Kameraüberwachung installiert wurde, die offenkundig das öffentliche Straßenland sowie den Hof des benachbarten „Pangea-Hauses“ erfasst? Zu 4.: Diplomatische Vertretungen haben nach Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) grundsätzlich das Recht des Empfangsstaates zu beachten. Die von diesen Vertretungen genutzten Gebäude haben den baurechtlichen Vorschriften zu entsprechen. § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes führt aus, dass eine Video- überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechtes zulässig ist, dies aber durch geeignete Maßnahmen (Warnschilder) erkennbar machen zu ist. 5. Sind dem Senat öffentliche Veranstaltungen des Kulturbüros der Botschaft des Königreichs Saudi Arabien seit seiner Eröffnung in der Bundesallee bekannt bzw. gab es Gelegenheiten, bei denen Vertreter des Senats sich einen Eindruck von der heutigen Nutzung des Hauses machen konnten? Zu 5.: Dem Senat sind keine solchen öffentlichen Veranstaltungen bekannt. Das Haus wird nach Kenntnis des Senats in erster Linie für die Organisation der Ausbil- dung von Studentinnen und Studenten an Universitäten in ganz Deutschland genutzt. Die Studentinnen und Studen- ten werden zum Teil auch dort betreut. Berlin, den 16. März 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)