Drucksache 17 / 15 611 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 23. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Februar 2015) und Antwort Der Senat will die Spiele: Wo und wann wirbt er dafür mit Anzeigen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörde, Institution oder landeseigene Ge- sellschaft hat die Entscheidung getroffen, dass und in welchen Berliner Tageszeitungen das Land Berlin Anzei- gen zur „Charta für Olympische und Paralympische Spiele “ schaltet und welche Behörde trägt für diese Entscheidung die politische Verantwortung?? Zu 1.: Der Senat hat keine Anzeigen zur „Charta für olympische und Paralympische Spiele“ geschaltet. Berlin Partner, Senat und Mitglieder des Steuerungskreises Olympia haben gemeinsam entschieden, welche Anzeigen wo veröffentlicht werden sollen. Die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH teilte dazu überdies mit: Diese Anzeige ist eine Anzeige des Landessportbun- des, die über Berlin Partner geschaltet wurde. 2. Trifft es zu, dass im Rahmen von Reichweite- und Abdeckungsüberlegungen ausschließlich Berliner Tages- zeitungen ausgewählt worden sind, während überregiona- le Tageszeitungen von vornherein nicht in Betracht gezo- gen wurden? Zu 2.: Aufgrund gemeinsam definierter Zielgruppen wurden ausschließlich Berliner Tages- und Boulevardzei- tungen ausgewählt. 3. Wann wurde diese Entscheidung getroffen und für welche Berliner Tageszeitungen hat sich das Land Berlin nach welchen Kriterien zur Anzeigenschaltung entschie- den?? Zu 3.: Über die Anzeigenschaltungen im Rahmen der Kampagne wurde fortlaufend im Januar und Februar beraten und entschieden (siehe Antwort zu 1. und 2.). Berlin Partner hat über eine Mediaagentur Online- und Printanzeigen in allen großen Berliner Tageszeitungen beauftragt und geschaltet. Bei der Auswahl war ein aus- gewogener Mix zwischen Boulevard- und Tageszeitun- gen, hoher Reichweite. Gesamtauflage und Zielgruppen- überlegungen entscheidend. 4. Welches Budget war planmäßig für die Vornahme dieser Anzeigeschaltung vorgesehen (bzw. aus welchem Budget mit welchem Umfang waren die Anzeigeschal- tungen vorgesehen), welche Zeitungen wurden ausge- wählt und in welchem Umfang sind durch die Anzeigebu- chungen Verbindlichkeiten im Rahmen dieses Budgets verursacht worden? Zu 4.: Siehe Antwort zu 3.). Die Informationskampagne zu Olympischen und Para- lympischen Spielen in Berlin wurde aus Mitteln der Hauptstadtkampagne „be Berlin“ sowie privatem Engagement , das Berlin Partner im Rahmen der Olympiabe- werbung eingeworben hat, finanziert. Für die Schaltung der Charta des Landessportbundes 34.367,00 Euro netto* (private Mittel) in BZ, BILD, Ber- liner Morgenpost, Berliner Zeitung und Berliner Kurier. Für die Anzeigen des Senats 189.513,00 Euro netto* in Tagesspiegel, Berliner Morgenpost, BZ, Bild, Berliner Zeitung, Berliner Woche, Berliner Abendblatt sowie Berliner Kurier. *Beträge exklusive Mediaplanungskosten 5. Welche Behörde hat wann und in welchem Verfah- ren die Auswahl und Beauftragung der Agentur vorge- nommen und in welchem Umfang wurden der beauftrag- ten Agentur durch den Auftrag eigene Spielräume einge- räumt, über Anzeigeschaltungen zu entscheiden? Zu 5.: Siehe Antwort zu 1.) und 3.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 611 2 6. Trifft es zu, dass bereits um den 30. Januar 2015 seitens der beauftragten Agentur die entsprechenden An- zeigenanfragen bei den ausgewählten Berliner Tageszei- tungen vorgenommen worden sind? Zu 6.: Der Senatskanzlei liegen dazu keine Informati- onen vor, daher wurde die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH um Auskunft gebeten. Diese teilte dazu mit: Ja, Ende Januar hat die beauftragte Agentur erste An- zeigenanfragen vorgenommen, die im weiteren Verlauf konkretisiert und abgestimmt wurden. 7. Trifft es zu, dass bereits um den 13. Februar 2015 herum die Anzeigen durch die beauftragte Agentur bei den ausgewählten Berliner Tageszeitungen fest gebucht worden sind? Zu 7.: Der Senatskanzlei liegen dazu keine Informati- onen vor, daher wurde die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH um Auskunft gebeten. Diese teilte dazu mit: Ja. Nach einer Mediaplanoptimierung, die parallel vorgenommen wurde, wurde die Buchung zurückgenom- men. 8. Trifft es zu, dass am 30. Januar 2015 eine Anzeige- anfrage für besagte Anzeige bei der Anzeigenredaktion des „Tagesspiegel“ eingegangen und dass am 13. Februar 2015 diese Anzeige für die Schaltung im „Tagesspiegel“ fest gebucht worden ist? Zu 8.: Der Senatskanzlei liegen dazu keine Informati- onen vor, daher wurde die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH um Auskunft gebeten. Diese teilte dazu mit: Ja, um den Zeitraum des 30. Januars erfolgte eine An- frage bei der Anzeigenredaktion des Tagesspiegels. Um den 13. Februar wurde von der beauftragten Mediaagentur die Buchung dieser Anzeige beim Tagesspiegel via E- mail avisiert. 9. Trifft es zu, dass die im „Tagesspiegel“ gebuchte Anzeige am oder um den 13. Februar 2015 herum stor- niert worden ist? Wenn ja: Welche Behörde, Institution oder landeseigene Gesellschaft hat wann über die Stornie- rung dieser Anzeige entschieden und wer trägt für diese Entscheidung die politische Verantwortung? Zu 9.: Der Senatskanzlei liegen dazu keine Informati- onen vor, daher wurde die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie um Auskunft gebeten. Diese teilte dazu mit: Siehe Antwort zu 1.). Die Mediaplanung wurde in der Zwischenzeit zwi- schen Berlin Partner, Senat und Mitgliedern des Steue- rungskreises weiter abgestimmt und konkretisiert. Da- raufhin ist die Anzeige durch die beauftragte Agentur storniert worden. 10. Welche weiteren bereits gebuchten Anzeigen in anderen Berliner Tageszeitungen sind um den 13. Februar 2015 herum ggf. storniert worden; welche Presseorgane waren von diesem Storno ggf. betroffen Zu 10.: Der Senatskanzlei liegen dazu keine Informa- tionen vor, daher wurde die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH um Auskunft gebeten. Diese teilte dazu mit: Die Mediaplanoptimierung war mit der Reduzierung der Anzeigenschaltung zum besagten Zeitpunkt abge- schlossen. 11. Worin bestanden die Gründe für die Stornierung der Anzeige der Frage zu 9. und ggf. weiterer Anzeigen gemäß der Frage zu 10.? Zu 11.: Siehe Antwort zu 1.). Die Mediaplanoptimierung erfolgte aus zwei entschei- denden Gründen: 1. Der Budgetrahmen ist sehr eng gesetzt worden, so dass eine Auswahl getroffen werden musste. 2. Zielgruppen und Reichweite mussten ausgewählt sowie ins Verhältnis zum Aufwand gesetzt wer- den. Berlin, den 13. März 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2015)