Drucksache 17 / 15 619 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 11. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2015) und Antwort Räumung von nicht offiziellen Obdachlosenunterkünften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Was weiß der Senat über die Räumung und den „Abriss“ eines Obdachlosen-Unterschlupfs bzw. Camps auf dem Grundstück zwischen der Kynaststraße, der Hauptstraße und dem Paul und Paula -Ufer am 19. Januar 2015? Antwort zu 1: Der Vorgang ist bekannt. Es handelte sich um den unbefugten Aufenthalt von Personen auf einer umzäunten Fläche, die für eine Baustelleneinrich- tung vorbereitet wird. Frage 2: Falls der Vorgang bekannt ist, aus welchen Gründen wurde das Gelände geräumt und wie ist die Räumung von statten gegangen? Antwort zu 2: Das Gelände wurde auf Hinweis des zuständigen Polizeireviers geräumt. Den Personen, die sich illegal auf einem eingezäunten Gelände befunden haben, wurde durch den Verwalter am 15.01.2015 die Situation erläutert, soweit das auf Grund der schlechten Deutschkenntnisse der Personen möglich war. Die Perso- nen wurden gebeten, das Grundstück zu verlassen und dort gelagerte Gegenstände mitzunehmen. Die angetrof- fenen Personen hatten die Aufforderung verstanden. Das Gelände wurde vom 19.01. bis 21.01.2015 von einer damit beauftragten Firma beräumt. Das Ordnungsamt hatte bereits im Dezember 2014 auf den herumliegenden Unrat und illegale Übernachtungen hingewiesen. Bereits im Dezember 2014 waren sich auf dem Gelände aufhaltende Personen gebeten worden, das Gelände zu verlassen. Der Verwalter ist beauftragt, das Hausrecht des Lan- des Berlins, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu gewährleisten. Frage 3: Welche Behörde hat die Räumung veran- lasst ? Antwort zu 3: Die Beräumung erfolgte auf Hinweis des zuständigen Polizeireviers in Lichtenberg in Abstim- mung mit der Grundstückseigentümerin. Frage 4: Wer ist die EigentümerIn des Grundstücks ? Antwort zu 4: Eigentümer ist das Land Berlin vertre- ten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 5: Wurde versucht mit den BewohnerInnen der dort befindlichen Behelfsunterkünfte und Zelte im Vor- feld der Räumung Kontakt aufzunehmen, um sie auf eine bevorstehende Räumung hinzuweisen und ihnen eine andere Unterkunft zu beschaffen? Antwort zu 5: Es wurde versucht, mit den Bewohne- rinnen und Berwohnern Kontakt aufzunehmen, siehe Antwort zu 3. Frage 6: Wer hat die „Entsorgung“ des auf dem Gelände befindlichen „Hab und Gutes“ der obdachlosen Menschen an diesem Tag veranlasst und um welche Ge- genstände handelte es sich? Antwort zu 6: Die Personen waren am 15.01.2015 aufgefordert worden, das persönliche Eigentum mitzu- nehmen. Die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwick- lungsgesellschaft als Grundstücksverwalter im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat eine Firma mit der Beräumung beauftragt. Es wurden Folien, zerschlissene Matratzen, Styropor, Säcke und Einkaufswagen voller Hausmüll, Gasflaschen, Schrank- teile, Müllsäcke mit Kleidung, zerrissene Zelte, Decken, Essensreste und Exkremente, entsorgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 619 2 Frage 7: War die Polizei und/ oder eine Vertreterin der GrundstückseigentümerIn bei der Räumung des Geländes anwesend? Antwort zu 7: Die Polizei hatte die illegalen Lager festgestellt und den Verwalter darüber informiert. Die Begehung der Flächen vor Beräumung erfolgte durch den Verwalter mit der beauftragten Firma. Nach Beräumung der Flächen erfolgte eine Begehung der Flächen mit der Polizei. Frage 8: War der Polizei, dem Bezirk oder anderen öf- fentlichen Stellen die Existenz des Camps auf diesem Grundstück bekannt, wenn ja, seit wann? Antwort zu 8: Es handelte sich nicht um ein Camp, sondern um mehrere Verschläge unter Strauchwerk, hin- ter Ballfangzäunen und Mauern. Der Polizei waren die illegalen Aufenthalte bereits seit 2014 bekannt. Auch das Ordnungsamt Lichtenberg hatte die Grundstückseigentü- merin und die Verwalterin im Jahr 2014 auf den illegalen Aufenthalt der Personen hingewiesen. Frage 9: Was führte zu der Entscheidung, die Räu- mung des Geländes Mitte Januar, also mitten in der win- terlichen Kälteperiode, durchzuführen? Antwort zu 9: Hier lag eine Gefahrensituation vor. Es befanden sich auf den Flächen mehrere illegale Feuer- stätten, Gasflaschen und Unrat, in dem sich Ratten, Mäu- se und anderes Ungeziefer aufhielten. Die Flächen werden zum Teil als Baustelleneinrichtung und als provisorischen Fahrradabstellanlage im Zusammenhang mit dem Umbau der Hauptstraße benötigt. Hier werden Bäume gefällt, Büsche beseitigt und die Flächen eingeebnet. Frage 10: Wie ist die übliche Vorgehensweise, wenn Räumungen von gewachsenen, nicht offiziellen „Obdachlosenunterkünften “ auf Grundstücken des Landes, der Bezirke oder von privaten EigentümerInnen vorge- nommen werden und wie wird versucht den Menschen, die sich dort Unterkünfte errichtet haben, zu neuem Wohnraum zu verhelfen? Antwort zu 10: Es gibt keine „übliche“ Vorgehensweise , die Situationen müssen individuell beurteilt wer- den. Die Situation kann dort nicht als „Obdachlosenunterkunft “ bezeichnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass das mit der Polizei abgestimmte Vorgehen ordnungsgemäß war, um die Ge- fahrensituation zu beseitigen. Auf die Inanspruchnahme von Obdachlosenunter- künften wurde hingewiesen. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)