Drucksache 17 / 15 623 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 25. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Februar 2015) und Antwort Stand des Vergabeverfahrens zur Sanierung Hildburghauser Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand des bei der Vergabe- kammer des Landes Berlin anhängigen Vergabeverfah- rens zur Erneuerung der Fahrbahn Hildburghauser Straße in Berlin Lichterfelde und Lankwitz? Zu 1.: Bei der Vergabekammer des Landes Berlin sind zu dem betreffenden Vergabeverfahren zwei Nachprü- fungsanträge gestellt worden, der erste am 04.02.2015, der zweite am 06.02.2015. Über das erste Verfahren wur- de am 18.02.2015 entschieden, das zweite Verfahren ist noch anhängig. 2. Wann wird das Vergabeverfahren abgeschlossen bzw. an das Kammergericht abgegeben worden sein? 3. Wie lange wird ein Verfahren beim Kammergericht nach den Erfahrungen des Senats dauern und ist damit zu rechnen, dass die Baumaßnahme noch in 2015 begonnen werden kann? Zu 2. und 3.: Der Senat hat keinen Einfluss auf die Dauer von Nachprüfungs- und Gerichtsverfahren. Nach- prüfungsverfahren und die sich anschließenden Be- schwerdeverfahren können am gleichen Tag beendet sein oder mehrere Monate andauern. Gemäß § 113 des Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) trifft und begründet die Vergabekam- mer ihre Entscheidung innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Bei besonderen tatsäch- lichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann das vorsit- zende Mitglied im Ausnahmefall die Frist um den erfor- derlichen Zeitraum verlängern. Gemäß § 105 GWB üben die Vergabekammer ihre Tätigkeit im Rahmen der Geset- ze unabhängig und in eigener Verantwortung aus. Berlin, den 03. März 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Mrz. 2015)