Drucksache 17 / 15 629 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 25. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2015) und Antwort Zusammenführung der Berliner Sternwarten und Planetarien Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium Zeiss Großplanetarium und Archenholdsternwarte der Stiftung Deutsches Technikmuse- um Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Warum wurden die Kosten für eine Beratungsfirma zur Erarbeitung des Betriebskonzeptes und für die Steuerung und Leitung der Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Einrichtungen – laut einem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an den Hauptausschuss vom 14.03.2014 - nur auf rund 30.000 € - je zur Hälfte zu tragen von der Senatsverwaltung und der Stiftung – geschätzt? b) Aus welchen Gründen konnte sich nach Fertigstellung und Abnahme – laut einem aktuellen Schreiben an den Hauptausschuss vom 27.1.2015 – die Endsumme auf nunmehr 46.181,52 € erhöhen, von denen 17.959,48 € auf die Senatsverwaltung entfielen? Zu 1. a) und b): Der Empfehlung ICG Culturplan Un- ternehmensberatung GmbH (vgl. unten zu 9.) folgend, sollte sich das zu erstellende Betriebskonzept zunächst nur auf die Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit dortigem Planetarium und auf das Zeiss-Großplanetarium erstre- cken. Im Laufe des Prozesses wurde entschieden, die Archenhold-Sternwarte in das Betriebskonzept einzube- ziehen. 2. Hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Hauptausschuss frühzeitig oder überhaupt über diese wesentliche Kostensteigerung infor- miert? Wenn ja, inwieweit ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Vorsitzenden des Hauptausschusses mit Schreiben vom 27.01.2015 (Rote-Nr. 0827 D) über die Höhe der Kosten informiert. 3. a) Gab es eine Ausschreibung für das Gutachten, wie viele Angebote lagen vor und wie sah das günstigste Angebot aus? b) Welche Beraterfirma hat das Gutachten erstellt? Zu 3. a) und b): Das Betriebskonzept wurde öffentlich ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung gingen fünf An- gebote ein, den Zuschlag erhielt die Firma Prognos AG. Zur Frage nach dem günstigsten Angebot: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) sieht die Veröffentlichung dieser Angabe nicht vor. 4. Warum wurde der überwiegende Teil der Kosten von der Stiftung Deutsches Technikmuseum übernom- men? Zu 4.: Die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin hat sich dazu bereit erklärt, da zwei der drei im Betriebs- konzept behandelten Einrichtungen bei ihr angesiedelt sind (Archenhold-Sternwarte, Zeiss-Großplanetarium). 5. Aus welchem Haushaltsposten der Stiftung wurden die Kosten beglichen? Zu 5.: In der Stiftung Deutsches Technikmuseum Ber- lin gilt seit längerer Zeit die Doppelte Buchführung, in der Haushaltsposten nicht bekannt sind. Die Kosten wurden aus der Kostenstelle 1101 (Direktion) beglichen. 6. Fehlt dieses Geld nun für vorhandene oder geplante Ausstellungen? Wenn ja, welche Ausstellungen sind davon betroffen? Zu 6.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 629 2 7. Gab es seit Anfang letzten Jahres für bzw. in der Stiftung Deutsches Technikmuseum eine Haushalts- sperre? Wenn ja, in welchem Zeitraum fand diese Anwendung und wie konnten trotz dieser für das Gutachten fast 30.000 € aus dem Etat des Technikmuseums bereitgestellt werden, obwohl die Kosten des Gutachtens im März 2014 doch viel niedriger geschätzt wurden? Zu 7.: Ja, es gab eine intern festgelegte vorläufige Haushaltsführung. Die Kosten für das Gutachten wurden jedoch als notwendig und unabwendbar betrachtet, wes- halb sie nicht von der intern festgelegten vorläufigen Haushaltsführung betroffen waren. 8. a) Wann wurde die Stiftung Deutsches Technikmuseum das letzte Mal umfassend landeshaushaltsrecht- lich einer Prüfung unterzogen? b) Zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung? c) Lagen Verstöße gegen das Landeshaushaltsrecht vor und wenn ja welche? Zu 8.: Die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin unterliegt jedes Jahr der Prüfung eines unabhängigen, vom Rechnungshof im Benehmen mit der Stiftung be- stimmten Wirtschaftsprüfers. Bei jeder bisher abgeschlos- senen Prüfung wurde ein uneingeschränktes Testat ausge- stellt. Der Vorstand wurde in den anschließenden Sitzun- gen des Stiftungsrates in jedem Fall uneingeschränkt entlastet. Es lagen keinerlei Verstöße gegen das Landes- haushaltrecht vor. 9. a) Inwieweit trifft es zu, dass bereits im Jahr 2012 die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft eine Unternehmensberatung damit beauftragt hat, eine Gesamtkonzeption über die Entwicklung der öffent- lich geförderten Berliner Sternwarten und Planetarien zu erarbeiten? b) Um welche Unternehmensberatung handelte es sich? c) Wie hoch waren die Kosten für dieses Gutachten? d) Wie lautete das Ergebnis in den Hauptpunkten? e) Warum wurde das Gutachten bisher nicht umgesetzt? f) Warum wurde zwei Jahre später ein Folgegutachten beauftragt? g) Welche Ziele werden damit verfolgt? h) Sind weitere Gutachten in dieser Angelegenheit zu erwarten? Zu 9.: a) Dies trifft zu; es wurde ein Werkvertrag abgeschlossen . b) Es handelte sich um die ICG Culturplan Unternehmensberatung GmbH. c) Die Kosten betrugen 66.937,50 € brutto. d) Im Ergebnis wird empfohlen, beide Planetarien in einem eigenen Rechtsträger unter dem Dach der Stiftung Deutsches Technikmu- seum Berlin weiter zu entwickeln. Die Archenhold- Sternwarte sollte organisatorisch vom Zeiss-Großplaneta- rium getrennt werden. Die Sternwarte am Insulaner hin- gegen sollte Teil der dortigen Anlage (Sternwarte und Planetarium betrieben vom Verein „Wilhelm- FoersterSternwarte e.V.“) bleiben. e - g) Die von der ICG erarbeitete „Gesamtkonzeption “ bedurfte der Ergänzung um ein konkretes Betriebskonzept . Die in dem Betriebskonzept zu behandelnden Aspekte sind in dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom 19.03.2014 (Rote Nr. 0827 B) benannt. h) Nein. Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2015)