Drucksache 17 / 15 640 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 26. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. März 2015) und Antwort Wenn nur der Profit zählt (V) – Mängel in der Flüchtlingsunterkunft des privaten Heimbetreibers PeWoBe in Neukölln-Britz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Liegen dem LAGeSo Hinweise vor, dass die von dem privaten Heimbetreiber PeWoBe mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft in Neukölln-Britz beauftragte Firma WKSB Klee GmbH nicht alle Nachunternehmer bezahlt hat? Wenn ja, seit wann hat der Senat Kenntnis darüber und welche Hinweise liegen ihm konkret vor? 2. Wie viele und welche Nachunternehmer der Firma WKSB Klee GmbH sind nach Erkenntnissen des Senats in welchem Umfang jeweils davon betroffen? 3. Hat das LAGeSo alle von dem privaten Heimbe- treiber PeWoBe im Zusammenhang mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft in Neukölln-Britz eingereichten Rechnungen beglichen? 4. Wie viele juristische Auseinandersetzungen zwi- schen der WKSB Klee GmbH und Nachunternehmen aufgrund nicht beglichener Rechnungen von Nachunter- nehmern laufen nach Kenntnis des Senats derzeit? Zu 1. bis 4.: Das Unternehmen Zakład Budowlany (Nachunternehmer der Firma WKSB Klee GmbH) wandte sich am 23.06.2014 an die PeWoBe Professionelle Wohn- und Betreuungsgesellschaft mbH (PeWoBe GmbH) und informierte über eine angebliche Nichtzahlung der Firma Klee GmbH. Zeitgleich informierte das Unternehmen das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Der alleinige Vertragspartner des LAGeSo war die PeWoBe GmbH. Dementsprechend wurde mit Schreiben vom 23.07.2014 um Klärung gebeten, da zu diesem Zeit- punkt alle Zahlungen vom LAGeSo an die PeWoBe GmbH beglichen wurden. Ein Schreiben der Firma Klee GmbH an die PeWoBe GmbH vom 26.06.2014 wurde dem LAGeSo zur Kenntnis gegeben, in dem das Unter- nehmen bestätigt, dass bis auf eine Teilzahlung aus dem Sicherheitseinbehalt alle Forderungen beglichen wurden. Es wurde mitgeteilt, dass u. a. gegenüber dem genannten Unternehmen erhebliche Gegenansprüche bestehen und dass eine eventuelle Klage in Aussicht gestellt wurde. Weitere Erkenntnisse - insbesondere über eventuelle juristische Auseinandersetzungen zwischen der WKSB Klee GmbH und deren Nachunternehmen - liegen dem Land Berlin nicht vor. 5. Wie bewertet der Senat den Umstand hinsichtlich einer möglichen Rufschädigung des Landes Berlin? Zu 5.: Die PeWoBe GmbH ist in dieser Angelegenheit der alleinige Vertragspartner des Landes Berlin. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die PeWoBe GmbH ihren aus dem Vertrag folgenden Pflichten gegenüber dem LAGeSo nicht nachgekommen ist. Ein etwaiger Rechts- streit zwischen Unternehmen, die von der PeWoBe GmbH beauftragt wurden, und deren Nachunternehmen liegt außerhalb der Verantwortungssphäre des LAGeSo und des Vertragspartners. Die Gefahr einer Rufschädi- gung des Landes kann hieraus nicht abgeleitet werden. 6. Ist die Firma WKSB Klee GmbH durch den priva- ten Heimbetreiber PeWoBe mit Baumaßnahmen in weite- ren Berliner Flüchtlingsunterkünften beauftragt worden? Wenn ja, in welchen Unterkünften war bzw. ist sie aktiv? 7. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, ob die Firma WKSB Klee GmbH auch bei Baumaßnahmen in anderen Berliner Flüchtlingsunterkünften beauftragte Nachunter- nehmer nicht bezahlt hat? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihm vor? 8. Ist dem Senat bekannt, ob der mit Bau der Flücht- lingsunterkunft in Neukölln-Britz durch das LAGeSo beauftragte Heimbetreiber PeWoBe die Leistung des Generalunternehmers ausgeschrieben hat oder zumindest verschiedene Angebote eingeholt hat? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 640 2 Zu 6. bis 8.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass vergaberechtliche Vorschriften, wie sie für öffentliche Auftraggeber gelten, keine Anwendung auf die Auftragsvergabe durch privat- wirtschaftliche Unternehmen finden. 9. In welcher Höhe hat das Land Berlin dem privaten Heimbetreiber PeWoBe Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb der Brandschutzanlage in der Flüchtlingsun- terkunft in Neukölln-Britz gezahlt? (Bitte Posten einzeln aufschlüsseln.) Zu 9.: Die der PeWoBe GmbH im Zusammenhang mit der Errichtung der Flüchtlingsunterkunft in Neukölln- Britz erstatteten Kosten sind in der Antwort des Senats vom 10.11.2014 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14768 aufgeführt. Darüber hinaus gehende Kosten sind Bestandteil des Belegungssatzes. 10. In welcher Höhe hat das Land Berlin dem privaten Heimbetreiber PeWoBe Kosten für Brandschutzwachen in der Flüchtlingsunterkunft in Neukölln-Britz von Eröff- nung bis heute gezahlt? Zu 10.: Seit Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft befinden sich auf dem Grundstück vier Wachschutz- /Brandwachen. Die Kosten sind Bestandteil des Bele- gungssatzes. 11. Wer ist Eigentümer*in der Immobilie der Flücht- lingsunterkunft des privaten Heimbetreibers PeWoBe in Neukölln-Britz, für deren Bau das Land Berlin 8,172 Millionen Euro gezahlt hat? Zu 11.: Das Land Berlin ist Eigentümer der Gebäude in der Haarlemer Straße. 12. Wer waren jeweils die am Bau der Flüchtlingsun- terkunft in Neukölln-Britz Beteiligten gemäß Berliner Bauordnung – Vierter Teil – (Bauherr*in, Entwurfsverfasser *in, Unternehmer*in, Bauleiter*in etc.)? Zu 12.: Bauherr war die PeWoBe GmbH für das Land Berlin, Entwurfsverfasser M.J.Z. Architekten und Ingeni- eure GmbH, Generalunternehmer WKSB Klee GmbH und die Bauleitung hat die Asseon Bauplanung und Co. KG übernommen. 13. Ist es bei den Beteiligten am Bau der Flüchtlings- unterkunft in Neukölln-Britz zu einem oder mehrerer Wechsel im Laufe des Bauvorhabens gekommen? Wenn ja, welche waren dies jeweils? 14. Sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die am Bau Beteiligten – auch bei einem Wechsel – jederzeit von der Bauherrin gemäß Berliner Bauordnung – Vierter Teil – unverzüglich schriftlich mitgeteilt worden? Wenn nein, sind behördliche Maßnahmen gegen die Bauherrin einge- leitet worden und mit welchem Ergebnis jeweils? Zu 13. und 14.: Der alleinige Vertragspartner des LAGeSo war die PeWoBe GmbH. Nach Aussage des externen Projektcontrollers fand kein Wechsel statt. 15. Stand die Verausgabung der Mittel im Zusam- menhang mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft in Neu- kölln-Britz im Einklang mit den Grundsätzen der Landes- haushaltsordnung? Wenn nein, durch wen wurde inwie- fern gegen welche Grundsätze verstoßen? Zu 15.: Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft in Neukölln-Britz haus- haltsrechtliche Grundsätze in ausreichendem Maße beach- tet wurden, ist Gegenstand der noch nicht abgeschlosse- nen Prüfung der internen Revision sowie Bestandteil der beabsichtigten Untersuchung durch ein externes Wirt- schaftsprüfungsunternehmen. 16. Ab welcher Bauphase wurde ein externes Control- ling eingeschaltet? Zu 16.: Der Vertrag mit dem externen Projektcontrol- ler wurde am 20.11.2013 abgeschlossen. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte daher nach Abschluss des Betrei- bervertrages und nach Baubeginn mit der PeWoBe GmbH. 17. Ist es üblich, dass Baumaßnahmen in der Größen- ordnung der Flüchtlingsunterkunft Neukölln-Britz (8,172 Millionen Euro) nicht schon von der Planungsphase an durch ein externes Controlling geprüft werden? Zu 17.: Es kam zu zeitlichen Überschneidungen. Die Einbindung mit Beginn der Planungsphase wird bei zu- künftigen Bauvorhaben als erforderlich angesehen. Berlin, den 16. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)