Drucksache 17 / 15 644 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 02. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2015) und Antwort Wo bleibt die Verstärkung für den Kinderschutz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der gegenwärtige Stand der Realisierung der vom Senat geplanten Maßnahmen „zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendäm- ter“, jeweils bezogen auf: - „Maßnahme 1: Schaffung einer fundierten Datengrundlage zur Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der aktuellen Personalsituation in den Berliner Jugendämtern, - Maßnahme 2: Ermittlung des konkreten Aufga- benvolumens zur Identifizierung der Arbeitsbelas- tung der Mitarbeiter/innen in den Berliner Jugend- ämtern (hier insbesondere im Aufgabenfeld des Regionalen Sozialen Dienstes einschließlich Kin- derschutz), - Maßnahme 3: Identifizierung, Bewertung und konzeptionelle Ausarbeitung von Ansätzen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes inkl. Umsetzungsmaßnahmen, - Maßnahme 4: Identifizierung von Handlungserfor- dernissen zur Unterstützung von Berufseinstei- ger/innen?“ 2. Welche konkreten Ergebnisse gab es und welche Maßnahmen zur Umsetzung der o. g. Zielstellungen wur- den bisher jeweils ergriffen? 3. Welche Fallzahlbelastung wurde als Standard für die Arbeitsbelastung einer RSD-Fachkraft identifiziert und wann und wo wird dieser Standard verbindlich fest- geschrieben werden? 4. Wie ist die gegenwärtige Personalausstattung, ge- messen an der verbindlich festzulegenden Fallzahl pro RSD-Fachkraft in den einzelnen Bezirken, und welcher Personalmehrbedarf ergibt sich daraus pro Bezirk? Wie soll er gedeckt werden? 5. Was hat die Prüfung zur Anhebung der Vergütung der RSD-Fachkräfte ergeben und was ist wann konkret vorgesehen? Hat in diesem Kontext eine Stellenneube- wertung stattgefunden und wenn nein, warum nicht, wenn ja, was hat diese ergeben? Welches Ergebnis hatte der interkommunale Vergleich im Hinblick auf die Vergü- tung? 6. Wie bewertet der Senat die Chance, gut ausgebil- dete und motivierte Fachkräfte für die Arbeit in den RSD zu finden? 7. Welche konkreten Maßnahmen planen Senat und Bezirke zur Gewinnung neuer Mitarbeiter/innen für die verantwortungsvolle Arbeit in den Jugendämtern und speziell im RSD und wie soll deren Einarbeitung unter- stützt werden? 8. Welcher finanzielle Mehrbedarf ergibt sich insge- samt aus den Ergebnissen der Maßnahmen „zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Ju- gendämter“ und wie und durch wen soll er gedeckt werden ? 9. Wann wird der Senat die Ergebnisse seiner Maß- nahmenplanung „zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter“ veröffentlichen und zur Diskussion stellen?“ Zu 1. bis 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) hat sich im Juni 2014 mit den für Jugend zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten auf einen gemeinsamen Prozess zur Identifikation von Maßnahmen zur nachhaltigen Siche- rung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter verständigt. Vorrangiges Ziel war zunächst die Schaffung einer va- liden Datengrundlage zur Analyse und Bewertung der personellen Situation in den Berliner Jugendämtern sowie zur Einschätzung der Entwicklung der Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 644 2 sollten, ebenfalls auf Basis einer Bestandsaufnahme, Ansätze zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Berufseinstei- gerinnen und Berufseinsteigern identifiziert werden. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wurde eine gemeinsame Projektstruktur von SenBildJugWiss und den Bezirken etabliert, in der die o. g. Maßnahmen (1) bis (4) bis Ende Februar 2015 in eigenen Teilprojekten erarbeitet, dokumentiert und den Beteiligten vorgestellt. Damit sind die Voraussetzungen für weitere Abstimmungsprozesse über konkrete Umsetzungsmaßnahmen geschaffen. Wesentliche Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind u. a.: - Das Aufgabenvolumen und die Fallbelastung pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter in den Aufgabenfel- dern Elterngeld, Kindertagesbetreuung und Regi- onaler Sozialer Dienst (RSD) ist seit 2011 auf Grund der Bevölkerungsentwicklung der Ziel- gruppe stetig gestiegen; - Die Größenordnung der Vakanz- und Fluktuations- raten ist im Arbeitsfeld des RSD augenfällig; - Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger schei- den teilweise schon innerhalb der Berufseinmün- dungsphase, also innerhalb des ersten Berufsjahres wieder aus. Die Ergebnisse im Rahmen der Maßnahmenplanung bilden neben einer Ist-Erhebung mit Stichtag 30.06.2014 auch eine Sollbetrachtung ab, die sich im Kern auf die Prämissen und Parameter des Modelljugendamtes (Gut- achten Steria Mummert Consulting aus 2011) bezieht, die sowohl die einheitlichen Aufgaben definieren als auch eine einheitliche Form der Fallzählung einschließen. Zur Minderung der hohen Vakanz- und Fluktuations- rate ist die zeitnahe Gewinnung von gut ausgebildeten und motivierten Fachkräften in einem angespannten Wettbewerbsprozess neben der Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen von außerordentlicher Bedeutung. Deshalb wurde in dem Bericht zur Maßnahmenplanung der Aspekt der Einordnung der Tätigkeiten des RSD in das bestehende Tarifgefüge des Tarifvertrags der Länder (TV-L) dargestellt. Der Bericht greift darüber hinaus auch die Thematik der erfolgreichen Integration von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern im Arbeitsfeld des RSDs der Ju- gendämter auf. Es wird die Möglichkeit zur unterstützen- den fachlichen Begleitung und Vermittlung von Erfah- rungswissen in der Berufseinmündungsphase betrachtet. Im Rahmen seiner fachpolitischen Verantwortung hat die SenBildJugWiss mit den bezirklichen Jugendstadträ- ten einen Bericht zur Ausgestaltung der Handlungserfor- dernisse in den bezirklichen Jugendämtern erarbeitet. Er bildet eine wichtige Grundlage für den weiteren politi- schen Abstimmungsprozess. Berlin, den 18. März 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2015)