Drucksache 17 / 15 648 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 26. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2015) und Antwort Unterstützte Beschäftigung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Teilnehmer*innen gab es in den Jahren 2013 und 2014 in der Maßnahme Unterstützte Beschäfti- gung in Berlin? (Bitte nach Jahr, Teilnehmerzahl und Reha-Träger aufschlüsseln.) Zu 1.: Bei der Unterstützten Beschäftigung werden entsprechend § 38a Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zwei Phasen unterschieden. Die Phase 1 umfasst Leistungen nach § 38a Absatz 2 SGB IX (individuelle betriebliche Qualifizierung) die vom zuständigen Rehabi- litationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummern 2 bis 5 er- bracht werden. Die Phase 2 umfasst Leistungen nach § 38a Absatz 3 SGB IX (Berufsbegleitung) die von den Rehabilitationsträgern nach § 6 Absatz 1 Nummern 3 oder 5 SGB IX sowie vom Integrationsamt erbracht werden. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es zum 31.12.2013 in Berlin 73 durch den Rehabilitations- träger Bundesagentur für Arbeit geförderte Personen in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung. Zum 31.12.2014 waren es 71 geförderte Personen, wobei der Wert für den Monat Dezember 2014 als vorläufig anzuse- hen ist, da endgültige Werte zur Förderung erst nach einer Wartezeit von drei Monaten feststehen. Dem Senat liegen darüber hinaus keine Angaben zur Förderung von Maßnahmen der Unterstützten Beschäfti- gung durch weitere Rehabilitationsträger vor. Die Anzahl der durch das Integrationsamt Berlin ge- förderten Personen zu den Stichtagen 31.12.2013 und 31.12.2014 können der Antwort zur Frage 6 entnommen werden. 2. Wie viele Teilnehmer*innen befinden sich aktuell in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung in Berlin? (Bitte nach Teilnehmerzahl und Reha-Träger aufschlüs- seln.) Zu 2.: Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Februar 2015 in Berlin 66 durch den Rehabilitati- onsträger Bundesagentur für Arbeit geförderte Personen in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung, wobei dieser Wert als vorläufig anzusehen ist, da endgültige Werte zur Förderung erst nach einer Wartezeit von drei Monaten feststehen. Im Hinblick auf die durch das Integrationsamt Berlin geförderten Personen wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen. 3. Wie viele Teilnehmer*innen wurden in den Jahren 2013 und 2014 durch die Arbeitsagentur in der ersten Phase (individuelle, betriebliche Qualifizierung) finan- ziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Teilneh- mer*innen, die über eine Ausschreibung/Los finanziert wurden, und Teilnehmer*innen, die unabhängig von Aus- schreibungen und Los über ein Persönliches Budget fi- nanziert wurden.) Zu 3.: Die Frage fällt in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit, die hierzu um Stellung- nahme gebeten wurde. Hiernach ist Folgendes festzuhal- ten: Im Jahr 2013 erfolgten 67 Zugänge von Teilnehme- rinnen und Teilnehmern in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung und somit auch in die erste Phase der Maßnahme. Im Jahr 2014 waren 84 Zugänge zu verzeich- nen, wobei die Werte für den Monat Dezember 2014 als vorläufig anzusehen sind, da endgültige Werte zur Förde- rung erst nach einer Wartezeit von drei Monaten festste- hen. Eine statistische Auswertung der Zugänge differen- ziert nach Ausschreibung/Los oder im Rahmen eines persönlichen Budgets erfolgt nicht. 4. Nach welcher Formel wird der Bedarf nach Unterstützter Beschäftigung von der Arbeitsagentur in Berlin berechnet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 648 2 Zu 4.: Die Frage fällt in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit, die hierzu um Stellung- nahme gebeten wurde. Hiernach ist Folgendes festzuhal- ten: Die Erhebung des Bedarfs in Berlin erfolgt in dezent- raler Verantwortung der drei Berliner Agenturen für Ar- beit. Eine Formel zur Bedarfserhebung ist nicht vorgege- ben. 5. Wie hoch wird der Bedarf von Unterstützter Beschäftigung in Berlin in den nächsten drei sowie fünf Jahren eingeschätzt? Nach welchen Kriterien bzw. Richt- linien erfolgt diese Schätzung? Zu 5.: Der Bedarf an berufsbegleitenden Maßnahmen im Rahmen der Unterstützen Beschäftigung durch das Integ- rationsamt wird maßgeblich vom Umfang der innerbe- trieblichen Qualifizierung nach § 38a Absatz 2 SGB IX durch die Rehabilitationsträger beeinflusst. Zum Bedarf der Unterstützten Beschäftigung in Berlin in den nächsten drei sowie fünf Jahren liegen dem Senat insofern keine validen Daten vor. 6. Wie viele Teilnehmer*innen werden durch das Integrationsamt Berlin im Bereich der Unterstützten Be- schäftigung Berufsbegleitung gefördert? Zu 6.: Durch das Integrationsamt wurden bisher 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach § 38a Absatz 3 SGB IX im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung gefördert. Leistungen nach § 38a Absatz 3 SGB IX erhiel- ten zum Stichtag jeweils: 31.12.2011: 13 Leistungsberechtigte 31.12.2012: 5 Leistungsberechtigte 31.12.2013: 13 Leistungsberechtigte 31.12.2014: 18 Leistungsberechtigte Doppelzählungen sind durch vereinzelt längere Bewil- ligungszeiträume möglich. Darüber hinaus wurden vier Anträge auf Leistungen nach § 38a Absatz 3 SGB IX vom Integrationsamt noch nicht abschließend beschieden. 7. Gibt es Teilnehmer*innen, deren Berufsbegleitung über das Persönliche Budget finanziert wird? Wenn ja, wie viele werden finanziert? Wenn nein, wurden Anträge abgelehnt oder liegen diesbezügliche Anträge vor? Was war jeweils der Grund für die Ablehnung? Zu 7.: Derzeit gibt es keine Leistungsberechtigten, bei denen die Unterstützte Beschäftigung vom Integrations- amt über die Leistungsform Persönliches Budget geför- dert wird. Anträge auf Unterstützte Beschäftigung wurden im Einzelfall abgelehnt, wenn nach der Rechtsauffassung des Integrationsamtes der festgestellte Unterstützungsbe- darf lediglich eine begleitende Hilfe im Arbeitsleben im Sinne einer Berufsbegleitung durch die Integrationsfach- dienste erforderlich machte und insofern kein Fall der Unterstützten Beschäftigung festgestellt wurde. Aufgrund eines aktuellen Urteils wird diese Entscheidungspraxis des Integrationsamtes angepasst werden. In den genann- ten Fällen ging es jedoch nicht um die Ablehnung der Leistungsform des Persönlichen Budgets. 8. Wie viele Teilnehmer*innen gab es in den Jahren 2013 und 2014 im Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)? Wie viele Teilneh- mer*innen sind in den Berufsbildungsbereich aufgenom- men worden? Wie viele Teilnehmer*innen beanspruchen ein Persönliches Budget zum (betriebsintegrierten) Be- rufsbildungsbereich? Zu 8.: Zum Stichtag 31.12.2013 befanden sich 1.046 Menschen, zum Stichtag 31.12.2014 997 Menschen mit Behinderungen im Berufsbildungsbereich der 16 Berliner Werkstätten für behinderte Menschen. Die Angaben für 2014 sind vorläufig. Darüber hinaus stehen dem Senat keine validen Daten zur Verfügung. 9. Wie viele Schulabgänger*innen gab es in den Jahren 2013 und 2014 mit sonderpädagogischem Förderbe- darf in Berlin? (Bitte nach dem sonderpädagogischen Förderbedarf differenzieren.) Zu 9.: Die Anzahl der Schulabgängerinnen und Schul- abgänger aus öffentlichen allgemein bildenden Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Förder- schulen) sowie aus der Integration an öffentlichen allge- meinen Schulen nach Förderschwerpunkt einschließlich Schulwechslerinnen und Schulartwechsler beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 648 3 Förderschwerpunkt Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Förder- schulen Integration Förder- schulen Integration Blindheit 8 - 11 - Sehbehinderung - 2 - 5 Gehörlosigkeit 11 - 6 2 Schwerhörigkeit 27 4 40 6 Sprachbehinderung 36 20 24 20 Körperliche und motorische Entwicklung 85 25 72 20 Langfristige und chronische Erkrankung 12 - 2 1 Emotionale und soziale Entwicklung 36 94 33 122 Lernbehinderung 582 176 568 242 Geistige Entwicklung 151 17 169 11 Autismus 10 9 9 18 Schwerstbehinderung - 1 - - Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 10. Wohin erfolgt der Übergang von Schulabgänger *innen mit den sonderpädagogischen Förderschwer- punkten „Lernbehinderung“ und „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ sowie „Hören “ und „Sprache“? Zu 10.: Es gibt keine statistische Erhebung zum vo- raussichtlichen Verbleib der Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wechseln in verschiedene Systeme der För- derung. Bei Feststellung einer Behinderung nach SGB III und IX übernehmen die Agenturen für Arbeit mit ihren Rehabilitationsleistungen die weitere Förderung insbe- sondere für die Schülerinnen und Schüler mit dem För- derstatus Geistige Entwicklung, Hören und körperliche und motorische Entwicklung. Hier sind Angebote des Eingangsbereichs der Werk- stätten für Behinderung, der Berufsbildungswerke mit der rehaspezifischen Berufsvorbereitung, entsprechender Ausbildung und auch assistierten Formen der betriebli- chen Ausbildung möglich. Übergänge von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind jedoch auch in berufsqualifizierende Lehrgänge in zweijähriger Form nach § 29 Absatz 4 Schulgesetz für das Land Berlin an drei beruflichen Schulen mit sonderpädagogischer Aufgabe möglich: August-Sander-Schule, Konrad-Zuse- Schule und Loschmidt-Schule. Auch an Schulen mit son- derpädagogischem Förderschwerpunkt werden diese Lehrgänge angeboten. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen wechselt nach der 10. Jahr- gangsstufe in die berufsqualifizierenden Lehrgänge der Oberstufenzentren und anderen beruflichen Schulen nach § 29 Absatz 3 Schulgesetz für das Land Berlin. Dies trifft auch für die Förderschwerpunkte Sprache und körper- lich-motorische Entwicklung zu. Der Schulversuch Inte- grierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) wird im nächsten Schuljahr 2015/16 an 14 Schulstandorten er- probt, wie individuell und flexibel ein zweijähriges Ange- bot für Schülerinnen und Schülern mit erheblichen För- derbedarfen als betriebsorientiertes Berufsausbildungs- vorbereitungsangebot vorgehalten werden kann. Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung Barbara L o t h Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2015)